Hallo liebes Forum,
ist es erlaubt, dass (lt. Teilungserklärung Juni 1977) alle Außentüren und Fenster als Sondereigentum definiert sind?
Habe mal irgendwann gelesen, dass dies nicht erlaubt ist…
Vielen Dank und mfG
Börni
Hallo liebes Forum,
ist es erlaubt, dass (lt. Teilungserklärung Juni 1977) alle Außentüren und Fenster als Sondereigentum definiert sind?
Habe mal irgendwann gelesen, dass dies nicht erlaubt ist…
Vielen Dank und mfG
Börni
Moin,
Da dies auch jetzt noch der Fall ist, wird es anscheinend auch dem Gesetz entsprechend sein.
ist es erlaubt, dass (lt. Teilungserklärung Juni 1977) alle
Außentüren und Fenster als Sondereigentum definiert sind?
wie soll man sonst verhindern, jeder Eigentümer grüne, blaue Fenster hat oder Holz und Kunststoffenster einbaut?
Habe mal irgendwann gelesen, dass dies nicht erlaubt ist…
Wo? 
Ist schon schwierig mit den Fenstern und Türen - besonders wenn sie einem nicht wirklich gehören…
Olaf
Hallo Olaf,
wo ich es gelesen habe weiß ich nicht mehr.
Aber da stand drin (wenn ich mich richtig entsinne) dass Türen und Fenster nie zum Sondereigentum gehören dürfen, sondern immer Gemeinschaftseigentum darstellen.
Ist die Teilungserklärung somit unrechtens?
Gruß
Börni
WEG: Türen und Fenster sind Gemeinschaftseigentum!
Hallo Börni,
stimmt, anscheinend -lt. WIKI: http://de.wikipedia.org/wiki/Sondereigentum - ist es doch Gemeinschaftseigentum!
Aber da stand drin (wenn ich mich richtig entsinne) dass Türen
und Fenster nie zum Sondereigentum gehören dürfen, sondern
immer Gemeinschaftseigentum darstellen.
Ist die Teilungserklärung somit unrechtens?
das musst Du mal den Verwalter fragen…
und hier ist noch mal das WEG http://www.immobilienmanagement.de/weginhalt.html
Olaf
Fenster und Außentüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Die Kostentragung kann aber abweichend von der sonst bei Gemeinschaftseigentum üblichen Aufteilung vereinbart werden.
So kann zum Bspl.vereinbart sein, dass jeder für die zu seinem Sondereigentum führenden Türen und Fenster die kosten trägt/Streicharbeiten vornimmt.
Gruß n.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo n.
so in etwa hatte ich es gelesen.
Und in der Teilungserklärung steht folgender Text:
… wird festgelegt, dass zum Sondereigentum gehören:
…
d) Innentüren und Außentüren sowie alle Fenster nebst Rolläden
…
Die Teilungserklärung ist allerdings vom Juni 1977.
Was bedeutet dies nun konkret, wenn die Außentür erneuert werden muß???
Vielen Dank u mfG
Börni