Hallo!
Gibt es eigentlich allgemeine Bedigungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Wohngesellschaft einen ihrer Mieter wegen zu lauten Türenknallens, zb beim Verlassen der Wohnung, anmahnen kann, wenn dies sehr spät nachts oder früh morgens erfolgt?
Also wenn sich ein Nachbar deswegen beschwert hätte.
Lieben Gruß, Cleo.
Türenknallen muss ja i.d.R. wirklich nicht sein - eigentlich lässt sich jede Türe auch leise schliessen …
Oft liegt’s aber auch nur an besonders empfindlichen Nachbarn …
Grundsätzlich muss jeder unnötigen Lärm unterlassen. Besonders die Nachtruhe ist bereits durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geschützt.
Daneben gibt es ergänzenden Immissionsschutz-Gesetze/Verordnungen der Länder und u.U. der Städte/Gemeinden (Nachbarschaftsgesetz, Ordungswidrigkeitengesetz). Weitergehende Pflichten bzw. Rechte des Beeinträchtigen können sich auch aus dem Mietvertrag ergeben …
Folgen sind z.B. Unterlassungsanspruch nach BGB gegen den Störer
http://www.erben.com/Pages/Mietrecht/LaermBelaestigu…
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadte…
Der Vermieter ist jedenfalls auch wieder verpflicht einer entsprechenden Beschwerde eines Mietmieters nachzugehen.