hallo
nehmen wir mal an, ich kenne einen 21 jahre alten türken, der in deutschland lebt aber die türkische staatsbürgerschaft hat und auf die frage warum er nicht die deutsche annehme, antwortet: weil ich dann nichts mehr in der türkei erben kann! da versteht der deutsche vielelicht nur bahnhof und bittet um eine detaillierte erklärung!also sagt mir dieser, dass es das türkische gesetz so vorschreibt, dass man wenn man die staatsbürgerschaft eines anderen landes angenommen hat, nichts mehr von jemandem der in der türkei lebt erben darf!
und das ganze kommt mir natürlich sehr sehr seltsam vor! merkwürdige gesetzte wären das dann doch oder???
weiß jemand mehr?
danke und gruß
Ganz normal
Hallo Bella,
da versteht der deutsche vielelicht nur bahnhof und bittet um
eine detaillierte erklärung!also sagt mir dieser, dass es das
türkische gesetz so vorschreibt, dass man wenn man die
staatsbürgerschaft eines anderen landes angenommen hat, nichts
mehr von jemandem der in der türkei lebt erben darf!
und das ganze kommt mir natürlich sehr sehr seltsam vor!
merkwürdige gesetzte wären das dann doch oder???
Nein, durchaus normale und übliche Gesetze, in Ländern, die ein wenig paranoid auf „ihre“ Besitztümer schauen. Auch ich musste mir die syrische Staatsangehörigkeit holen (für den Fall, dass ich dort etwas erbe).
Mehr dazu erläutern kann ich auch nicht. Was würdest Du denn noch wissen wollen?
Grüße,
Anwar
hallo
alles klar!dann ist ja gut! vielen dank für die aufklärung!!! hab das die ganze zeit nur für ne ausrede gehalten und mit nationalstolz gerechtfertigt! aber wenn das so ist, muß ich das wohl zurücknehmen!
danke und gruß
Hallo !
Doch, daß kann ich mir sehr gut vorstellen. Habe vor zwei Jahren in der Türkei Urlaub gemacht und ein dort wohnendes Paar (Er Türke, Sie Deutsche)kennengelernt. Die Beiden waren zwar verheiratet, ich glaube den Bund haben sie in D geschlossen, ein türkischer Beamter in der Verwaltung weigerte sich aber vehement, daß sie in das Familienregister als seine Frau aufgenommen wird. Begründung : Er hätte doch eine anständige Türkin und Muslima heiraten können.
Und als nicht registrierte Frau darf sie auch nichts erben ! Und das Erbe, welches auch aus Grundstückswerten bestand, kann nicht in ausländische Hände fallen.
Auch in Thailand hat man es als Ausländer schwer zu erben, selbst wenn man mit einer Thai verheiratet ist. Ich denke dies wird in einigen Ländern dieser Erde so sein.
Liebe Grüße
Sabine
hallo
heißt das, der mann würde dann auch nichts erben wenn er eine deutsche frau geheiratet hat oder betrifft das mit dem nicht erben dann nur sie??? wäre dankbar um die info
danke und gruß
hallo
heißt das, der mann würde dann auch nichts erben wenn er eine
deutsche frau geheiratet hat oder betrifft das mit dem nicht
erben dann nur sie??? wäre dankbar um die info
danke und gruß
Es betrifft nur sie. Hat irgendwie auch noch den Hintergrund, daß es offizielle und nichtoffizielle Ehefrauen gibt.
Ich bin nicht mehr ganz sicher, aber so halblegitim darf ein türkischer Mann noch mehrere Frauen heiraten, erbberechtigt ist aber nur Eine, nämlich die, die eingetragen ist. Das wird aber so nicht mehr in der ganzen Türkei praktiziert, eher in etwas rückständigen Gebieten. Und Bestechung bzw. Zuverdienst spielen in diesem Zusammenhang m.E. auch eine Rolle.
Grüßlis
Sabine
hallo,
ich meine, man müßte zunächst andere fragen zum sachverhalt stellen, nämlich, was die staatsangehörigkeit des potentiellen erblasser ist und ob es um grundbesitz oder beweglichen sachen geht. davon hängt nämlich ab, ob überhaupt materielles türkisches erbrecht anwendung findet.
mfg astrachan
Es betrifft nur sie. Hat irgendwie auch noch den Hintergrund,
daß es offizielle und nichtoffizielle Ehefrauen gibt.
Ich bin nicht mehr ganz sicher, aber so halblegitim darf ein
türkischer Mann noch mehrere Frauen heiraten, erbberechtigt
ist aber nur Eine, nämlich die, die eingetragen ist. Das wird
aber so nicht mehr in der ganzen Türkei praktiziert, eher in
etwas rückständigen Gebieten. Und Bestechung bzw. Zuverdienst
spielen in diesem Zusammenhang m.E. auch eine Rolle.Grüßlis
Sabine
hallo,
also bei einer deutsch-türkischen hochzeit brauchen beide ein ehefähigkeitszeugniss ausgestellt aus dem jeweiligen heimatland. erst dann darf erst mal geheiratet werden. danach geht man zum türk. konsulat und lässt die eheschliessung eintragen. demnach ist der türkische staatsbürger auch rechtmässig in der türkei als verheiratet gemeldet. selbst wenn die ehe nach deutschem recht geschlossen wurde.
demnach würde die deutsche ehefrau auch erben. aber das wissen juristen wohl besser.
ausserdem ist auch in der türkei inzwischen vielweiberei verboten und wird als straftat geahndet.
liebe grüßle tanja