Wie lange darf ein türkischer PKW mit türkischen Kennzeichen in der Bundesrepublik fahren, ohne umgemeldet zu werden?
Wie lange darf ein türkischer PKW mit türkischen
Kennzeichen
in der Bundesrepublik fahren, ohne umgemeldet zu
werden?
Hallo =)
ein ausländischer PKW darf maximal 1 Jahr wenn der
Hauptstandort Deutschland ist in Deutschland bleiben.
§§ 1 und 5 IntVO
§1 (Auszug)
" 1) Ausländische Kraftfahrzeuge und
Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr
im Inland zugelassen, wenn für sie von einer
zuständigen Stelle ein gültiger
a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und
Anlage B des Internationalen Abkommens über
Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S
1234) oder
b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im
Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. "
§5 (Auszug)
" Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein
Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt
a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem
Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom
24. April 1926 mit dem Ausstellungstage,
b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage
des Grenzübertritts. "
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Danke für die Auskunft! lowenlore
Wie lange darf ein türkischer PKW mit türkischen Kennzeichen
in der Bundesrepublik fahren, ohne umgemeldet zu werden?
in der Regel 1/4 Jahr
Tut mir leid, falsche Einstellung im persönlichen Profil. Ist mir aber auch jetzt erst aufgefallen. Bitte jemand anderen suchen. Vielen Dank.
Wie lange darf ein türkischer PKW mit türkischen Kennzeichen
in der Bundesrepublik fahren, ohne umgemeldet zu werden?
genau wie ein deutscher PKW, ummeldung innerhalb von einer woche,da sonst eine Zwangentsentstempelung vorgenommen wird, oder einziehung der KFZ-kenzeichen!
Danach wird es sonst sehr Teuer!!
mfg