Türkranz verboten wegen Brandschutz?

Neulich las ich eine Veranlassung, dass alle Mieter eines Mehrfamilienhauses ALLE Gegenstände wie Regale, Schuhe, Tische, Türschmuck und Türkränze, Blumen, Spielzeug, Einkaufsroller sowie Kinderwägen aus den Treppenhäusern entfernen müssen. Bezug genommen wurde auf § 22, Absatz 1 der VVB. Da mir nicht ganz klar ist, warum ein Türkranz die Rettungswege behindert, wollte ich mal nachfragen, wie das rechtlich ist. Zudem sollen diese Gegenstände angeblich „eine erhebliche Menge hochgiftigen Brandrauchs erzeugen“ - auch das schwer vorstellbar.

Darf der Türkranz hängen bleiben? So gesehen müssten ja dann auch die Fußmatten entfernt werden…

Moin,

Darf der Türkranz hängen bleiben?

vielleicht, wenn er aus Stahlblech ist.

So gesehen müssten ja dann
auch die Fußmatten entfernt werden…

Die bestehen zumeist aus eher kompakten, schwer entflammbaren Material, das auf dem Boden liegt und so kaum mit Sauerstoff versorgt werden wenns brennt.
Du glaubst gar nicht, wie viel höchst atemreizende Gase so ein schwelender Strohkranz erzeugen kann.

Gandalf

Hallo!

Gut, die Rettungswege behindern wird der nur, wenn der Türkranz Ausmaße eines Trauerkranzes oder Richtkranzes hätte und so weit in Treppenraum/Flur hineinragt.

Aber es ist doch hoffentlich klar, was die Aufzählung der „Möblierung des nicht mitgemieteten Treppenhauses“ bedeutet ?
Alles was da herumsteht, kann zu Stolperfallen werden, kann den freien Weg einengen, kann selbst zur Brandgefahr werden.

Die Bauvorschriften schreiben im Treppenhaus (in MFH) nicht brennbare Baustoffe und Einbauten vor. Und dann kommen Bewohner auf die Idee das mit losen Einbauten zunichte zu machen.

Klingt nicht sinnvoll und wird deshalb auch nicht geduldet.

Am Türkranz sollte man das nicht festmachen. Obwohl der bei Brandstiftung schon eine nicht zu vernachlässigende Gefahr darstellen kann.
Je mehr vor der Tür herumstünde, um so höhere Gefahr.

Bei Fußmatten nimmt man das noch gerade so hin, wenn es sich um bauseits eingebaute(vertiefte,bodenbündige) Matten handelt. Lose Matten halte ich wegen der Unfallgefahr für unzulässig.

Übrigens, Rollstühle und Kinderwagen sind bei ausreichendem (!) Platz ausdrücklich im unteren Treppenraum erlaubt.
Auch das ein Kompromiss zw. Sicherheitsaspekt und Bewohnerinteresse.

MfG
duck313

Hallo,

Rettungswege muss passierbar bleiben, das heißt, alles was brennbar ist und da nicht hingehört, hat da auch nichts zu suchen. wie schon erwähnt, man hat nicht das treppenhaus gemietet

hth