Nehmen wir an, ein Mitarbeiter bekommt in einer kleinen Firma einen Türöffner, um auf den angemieteten Parkplatz hinter einem Wohnaus zu fahren. Nehmen wir jetzt an, die Schlufe des Türdrückers ist schon immer kaputt gewesen und nun hat man den Türöffner verloren. Ein neuer kostet 70€. Der Mitarbeiter soll die 70€ zahlen, obwohl er nie unterschrieben hat, dafür zu haften.
Umkehrfrage: Du leihst mir deine Lieblings-DVD, ich verbummele sie. Unterschrieben haben wir nichts. Guckst du in die Röhre? Nein, weil ich schadensersatzpflichtig bin. Allerdings nicht auf den Wiederbeschaffungswert, sondern den Zeitwert, wie auch immer der hier zu beurteilen ist.
Das Verbummeln ist mindestens mittlere Fahrlässigkeit (erforderliche Sorgfalt nicht beachtet), so dass es eine Arbeitnehmerhaftung gibt. Allenfalls über die Haftungsquote je nach Grad des Verschuldens des AN könnte man diskutieren und über den Zeitwert des Öffners. Kann hier auch sein, dass die Dienstleistung der Programmierung das eigentlich Teure an dem Ding ist, und diese auch vom Verlierer zu erstatten ist, weil die Programmierung auch bei einem gebrauchten Türöffner erforderlich wäre.
Es ist aber nicht ein Freund sondern ein Arbeitgeber (der zudem weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld zahlt) Es geht mir um eine rechtliche, nicht um eine emotionale Frage. Der Mitarbeiter hat für alle Schlüssel unterschrieben aber NICHT für einen Türöffner.
Zudem wurde der Mitarbeiter nicht über die Folgen eines Verlustes der Fernbedienung hingewiesen, schon gar nicht über 70€. Es ist ja nocht so, als müssten alle Schlösser ausgetauscht werden deswegen.
das ist völlig irrelevant, da auch AN wie jeder andere für Schäden haften, die sie am Eigentum des AG verursachen, ohne dass das eine persönliche Belehrung ausgehändigt werden muss, wie wertvoll die Vase war, die sie gerade umgeworfen haben.
Die einzige Besonderheit ist der Umfang der Haftung je nach Verschulden und Schadenshöhe, doch das ist hier nicht zu sehen.