Türöffnung

Hi,

bin Hausmeister einiger Wohnhäuser (ca. 200 Mietparteien). Leider kommt es ab und zu vor, daß sich Mieter aussperren. Nun kann ich natürlich eine Türöffnung genauso professionell machen wie ein entsprechender Notdienst, jeder der handwerklich begabt ist und die Schließmechanismen kennt, ist dazu in der Lage. Die Wohnungstüren öffne ich auf Anforderung des Mieters (die ich meist persönlich kenne). Ich verlange bei einfacher Öffnung (Tür nur zugeschlagen, 99% der Fälle) kein Honorar (eben für die „Arbeit“ von 5 Sekunden). Ist mir die Öffnung nur mit Beschädigung der Tür oder des Schlosses möglich, so muß der Mieter selbst eine Notöffnung in Auftrag bei einer Firma geben. Darf ich als Hausmeisterdienst Notöffnungen kostenlos vornehmen? Oder muß ich Protokolle anfertigen mit allem Drum und Dran? Natürlich führe ich persönlich Buch über meine Einsätze.

André

hi,
vor etwa vier jahren habe ich mich bei der handwerkskammer
erkundigt: darf kostenlos gemacht werden (in bayern).
ich hatte da kürzlich aber folgenden fall:
mieter mit mir unbekanntem dritten will in seine wohnung.
ich sperre auf, betrete die whg. gar nicht.
3 std.später steht die polizei vor meiner tür: ich wäre in
der whg. gewesen während der abwesenheit des mieters, er
hätte mich „erwischt“, aus einer schublade fehle geld.
zeuge sei der o.g. bekannte, der mein schliessbesteck gesehen
habe. *hmpf*
anzeiger und sein zeuge verwickleten sich dann in wiedersprüche.
zeuge war polizeibekannt. sache erledigt.
jetzt pfriemle ich als hausverwalter an der kündigung des mieters mit wenig chancen. so kann’s gehen.

tip: vergewissere dich, wie u.u. die zeugenlage ist/sein könnte und hole dir evtl. für dich welche dazu.

cu
scope

Absichern
Hallo Ihr Zwei!

Also ich kenne diese Problematik nur von den Autos. Ihr wisst schon, hektische Hausfrauen, Einkaufstüten im Kofferraum suchend, Schlüssel kurz abgelegt und Kofferraumzuknallen…

Und ab und zu darf ich dann „im Auftrag des ADAC“ diese Autos wieder öffnen. Gut, ein Auto ist keine Wohnung aber dennoch kann ich Euch nur einen Tipp geben: Bevor Ihr auch nur einen Finger an dem Schloß krumm macht, sichert Euch ab und zwar mit einem schriftlichen Auftrag.

Punkt 1)
Auftraggeber identifizieren, wenn Ihr die Person nicht kennt, Ausweis zeigen lassen

Punkt 2)
genauso wichtig: Bei so einer Schloßöffnung kann immer mal was kaputt gehen, also unbedingt Haftung ausschliessen für alle Schäden, die durch das Öffnen entstehen.

Noch viele offene Türen wünscht
der Kanzler

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o.T. = ohne Text

So einen Hausmeister will ich auch haben.
Dickes Lob an Dich, dass Du so nett und unkompliziert für Deine Mieter da bist. Ist nicht selbstverständlich.

Gruss
Arne

Der leider keine Hilfe auf rechtlicher Ebene beiten kann

Danke, wenn Du in Dresden wohnst und der Eigentümer ein Einsehen hat… vielleicht ist dann der nette Hausmeister auch für Dich da!

André