Ich habe mal eine Frage und hoffe, dass ihr sie mir beantworten könnt.
Wer darf ein Türschloss aufbohren (Wohnungstür)? Darf das nur ein Schlüsseldienst machen oder kann das auch ein Hausmeisterservice? (ohne die Zustimmung von dem Mieter)
Hallo,
ohne die Zustimmung des Mieters darf niemand die Tuer aufmachen und in die Wohnung hinein gehen. Nicht einmal der Vermieter. Sonst nur ueber einen Antrag an die Staatsanwaltschaft.
Allerdings habe ich noch eine konkrete Frage…Darf das in dem
Fall nur der Schlüsseldienst oder darf das auch ein
Hausmeisterservice?
Hallo,
die Staatsanwaltschaft wird dann die Polizei erlauben die Tuer zu oeffnen. Falls diese keinen Schlosser bereit haben, so wird die Polizei einen Schluesseldienst anrufen, welches eine Berufserlaubnis dazu hat und mit der Polizei eng zusammenarbeitet (die meisten haben eine Erlaubnis). Hausmeisterservice haben, so weit ich es weiss, keine keine Erlaubnis dazu. Es sei, unter Hausmeisterservice haben sie auch ein Schluesseldienst, mit allen Genehmigungen.
Allerdings habe ich noch eine konkrete Frage…Darf das in dem
Fall nur der Schlüsseldienst oder darf das auch ein
Hausmeisterservice?
Hallo Nelly !
Wer die Tür mit Erlaubnis aufbricht,ist doch wohl egal,oder ?
Wichtig ist in jedem Falle,das ein richterlicher Beschluß vorliegt,dann darf der z.B. Gerichtsvollzieher oder die Polizei die Tür aufbrechen(lassen) um eine genehmigte Maßnahme durchzuführen,Hausdurchsuchung,Suche nach pfändbaren Gegenständen usw.
Bei der Türöffnung ist ja auch stets die amtliche Person vor Ort !
Der Schlüsseldienst oder der Hausmeister(dienst) betritt die Wohnung aber nicht,außer zum Austausch des alten,zerstörten Schlosses!
Ein anderes Öffnen ist nur bei Gefahr erlaubt und für jedermann möglich,auch für den Hausmeister,wenn z.B. aus der Wohnung Wasser läuft,Brandgeruch zu merken ist usw. und niemand auf Klingeln öffnet(weil niemand zu Hause ist).
bei Dir wedelt der Schwanz mit dem Hund. Es gibt keine Vorschriften darüber wer technisch eine Tür öffnen darf, sondern nur Regelungen über die Voraussetzungen unter denen eine solche Türöffnung von wem - rechtlich - beantragt/angeordnet, sprich rechtlich durchgeführt werden kann. Liegt eine entsprechende Voraussetzung vor, kann die rein technische Öffnung von jedermann durchgeführt werden, der dazu grundsätzlich in der Lage ist. Das muss kein Schlüsseldienst sein. Ich habe auch mal der Polizei bei einer Fahrzeugöffnung mit Werkzeug und entsprechendem Körpereinsatz geholfen.