türspion verweigern

hallo
wie sieht es aus, wenn die wohnungstür keinen türspion hatt, der vermieter keinen einbauen will und der mieter dies von einer firma erledigen lassen wolle. ( auf kosten des mieters)

darf der vermieter dies ablehnen?
muss der mieter bei einem auszug eine neue tür besorgen, oder ist dies kein mangel und muss vom vermieter hingenommen werden?

danke justin

Hallo,

ein Türspion ist ein sogenannter Geringfügiger Eingriff in die Mietsache und somit vom Vermieter zu dulden.

Erst bei Rückgabe der Wohnung (Mietende) muss der Mieter den Originalzustand wieder herstellen.

hallo
wie sieht es aus, wenn die wohnungstür keinen türspion hatt,
der vermieter keinen einbauen will und der mieter dies von
einer firma erledigen lassen wolle. ( auf kosten des mieters)

darf der vermieter dies ablehnen?

Was die Kostenübernahme anbelangt, ganz sicher. Die Wohnung wurde ohne Türspion vermietet :open_mouth:

Was die Verbesserung der Wohnqualität (Sicherheitsbedürfnis) betrifft, ist dieser geringfügige Eingriff in die Bausubstanz innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache anzusehen und muss vom Vermieter auch ohne ausdrückliche Zustimmung hingenommen werden.

muss der mieter bei einem auszug eine neue tür besorgen, oder
ist dies kein mangel und muss vom vermieter hingenommen
werden?

Der Mieter sollte vor Beginn der Arbeiten immer auch eine Regelung bezüglich seiner Rückbaupflicht treffen (schriftlich). Lehnt der Vermieter eine zumutbare Vereinbarung ab, oder man einigt sich nicht, den Spion drin zu lassen, sollte auf die Durchführung von Modernisierungsarbeiten seitens des Mieters besser verzichtet werden.

Die Rückbaupflicht bedeutet nämlich im Zweifel durchaus ein neues Türblatt :frowning:

G imager761