Tüv bei Auslieferung; Gebrauchter mangelhaft?

Hallo,

ich will mir ein gebrauchtes Auto kaufen. Ist mein erstes… Der Händler will TüV bei Auslieferung machen lassen. Was mache ich denn, wenn beim TüV raus kommt, dass das Auto mehr oder weniger gravierende Mängel aufweist und ich erstmal schön zahlen darf? Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten? Bin unmal Laie und hab keine Ahnung von Autos. Klar, Rost am Auspuff kann ich auch noch erkennen. Aber im Grunde hab ich keine Ahnung.

Danke schon mal für Eure Antworten.

Andrea

Hallo Charlie,

Mach doch einfach einen Kaufvertrag mit Tüv, (3/14)
Tüv-Mängel gehen zu lasten des Verkäufers.

Und achte auf die Gewährleistung.

Und laß dich nicht auf den Spruch ein „Der gehörte meinen Schwager“
(Dann Kaufst du nämlich vom Schwager)

Gruß
MückeHH

Gruß

Hallo!

Wenn ein Händler (ein seriöser) anbietet,er lässt vor der Abgabe an den Kunden noch eine Hauptuntersuchung(HU) beim TÜV machen,dann bedeutet das,er beseitigt auch alle Mängel auf eigene Kosten.
Alles andere wäre ja sinnlos !

Gemeint sind Mängel,die zu einer Verweigerung der HU führen würden oder dort bei Prüfung tatsächlich auffallen und eine Nachprüfung bedingen.

Das Fahrzeug ist danach verkehrssicher ! Es kann aber sehr wohl Mängel haben,etwa Roststellen oder Bremsen/Reifen,die bald gewechselt werden müssten.

MfG
duck313

Was soll der Schwachsinn

Und laß dich nicht auf den Spruch ein „Der gehörte meinen Schwager“
(Dann Kaufst du nämlich vom Schwager)

bei einem Autohändler ???
Bei Autohändlern kaufst du immer Fahrzeuge von Dritten,die der
Autohändler angekauft hat.
Maßgebend ist der Kaufvertrag,siehe hier den Mustervertrag des ZdK
http://www.teamkonrad.com/pdf/agb_gebrauchtwagen.pdf

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Hallo Benny,

wo Lebst du denn???

Es gibt in Großstädten Hunderte Auto „Händler“ die fast nur Kommissions
Wagen stehen haben.

He Kollega hatdu verstanden.?

Gruß
MückeHH

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Na und?? Lies mal dazu

§ 383 BGB
(1) Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder
Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem
Namen zu kaufen oder zu verkaufen.

Der Autohändler bleibt deswegen trotzdem voll haftbar für erkennbare Mängel und Schäden.Denn er handelt als Stellvertreter des eigentlichen Besitzers.

Widerspruch in sich
Moin,

Der Autohändler bleibt deswegen trotzdem voll haftbar für
erkennbare Mängel und Schäden.Denn er handelt als
Stellvertreter des eigentlichen Besitzers.

Wenn er als Stellvertreter handelt ist er gerade deshalb ja nicht haftbar für Schäden. Haftbar im Sinne der Gewährleistung ist er nur, wenn er das Auto selbst auf eigene Rechnung verkauft (vorherige Inzahlungnahme).
Wenn das Auto also nur im Kundenauftrag verkauft wird handelt es sich also um eine Vermittlung (Agenturgeschäft). Hierbei hat der BGH (Az.: VIII ZR 175/04)den Gewährleistungsausschluss ausdrücklich als zulässig erachtet. Logisch, denn der Händler ist nicht der Verkäufer.
Bevor man hier also mit Paragraphen um sich wirft sollte man diese in Grundzügen auch verstanden haben.
Im übrigen lässt sich dieser Sachverhalt auch überall so nachlesen.

Gruss Jakob