hab da mal ne frage, hab meinen trecker jetzt wiedermal TÜV fertig gemacht, und will dann demnächst drüber fahren.
SO.
Nun zur Frage:
Das letzte mal musste der trecker im sep. 2003 zum Tüv und jetzt soll er mal wieder. Die sieben jahre die er nun nicht mehr abgenommen wurde, war er aber noch angemeldet. Hab mal was von Vollabnahme gehört, muss die dann nun stattfinden? Und was beinhaltet die??
Wäre schön, schnell ein paar antworten zu hören
Die sieben jahre die er nun nicht
mehr abgenommen wurde, war er aber noch angemeldet. Hab mal
was von Vollabnahme gehört, muss die dann nun stattfinden? Und
was beinhaltet die??
Wäre schön, schnell ein paar antworten zu hören
Ho ho,
da bist Du also 5 Jahre nicht im öff. Straßenverkehr unterwegs gewesen,
und hast solange Steueren und Versicherung bezahlt?
Das wäre ja schon fast ein Vorschlag für das Bundesverdienstkreuz wert!
Naja, mach Dir wg. dem TÜV usw. keine Sorgen,
das ist blos bischen mehr Bürokratie und kostet mehr.
Was anderes macht der Tüv auch nicht, als bei einer normalen HU,
also kein Stress,
das wird schon.
Die sieben jahre die er nun nicht
mehr abgenommen wurde, war er aber noch angemeldet. Hab mal
was von Vollabnahme gehört, muss die dann nun stattfinden? Und
was beinhaltet die??
Wäre schön, schnell ein paar antworten zu hören
Ho ho,
da bist Du also 5 Jahre nicht im öff. Straßenverkehr unterwegs
gewesen,
und hast solange Steueren und Versicherung bezahlt?
Das wäre ja schon fast ein Vorschlag für das
Bundesverdienstkreuz wert!
Was bekomme ich dann?
Meine Vespa hätte im August 1995 zum TÜV gemusst und steht seit 19093 angemeldet in der Garage.
Das Bisschen Versicherung und Steuer habe ich allein dadurch gespart, dass bei neuen Autos in der Familie oder nach Unfällen diese Versicherung genutzt werden konnte. Motorräder starten ja immer wieder nur bei 100%…
Naja, mach Dir wg. dem TÜV usw. keine Sorgen,
das ist blos bischen mehr Bürokratie und kostet mehr.
Was anderes macht der Tüv auch nicht, als bei einer normalen
HU,
also kein Stress,
das wird schon.
Hier würde ich gerne wissen, ob diese eigenartige neue Regel der Rückdatierung nicht zur Folge haben kann, dass ich 8 mal die TÜV-Gebühr berappen müsste…?
Ich kenne weder die genauen laufenden Kosten Deiner Vespa noch die des Treckers, allerdings glaube ich, dass es doch einen gewissen Unterschied gibt.
Hier würde ich gerne wissen, ob diese eigenartige neue Regel
der Rückdatierung nicht zur Folge haben kann, dass ich 8 mal
die TÜV-Gebühr berappen müsste…?
Nein. Das hat man aus dem Grund eingeführt, weil früher viele Leute einen Monat geschunden haben und in Kauf genommen haben, ein paar Tage mit abgelaufener HU herum zu fahren. Auch wollte man die Leute, die gleich ein paar Monate verpennt haben, nicht mit einer längeren Frist für den nächsten Prüfungstermin belohnen.
Mehrfach bezahlen muss aber niemand.
Die Frage ist nur, wie mit dem Fzg. zum TÜV (oder wohin auch immer) hinkommen? Im öffentlichen Straßenverkehr würde ich damit lieber nicht mehr fahren, lieber einen Transporter organisieren.
Hier bei uns in Bayern bei meiner GTÜ Prüfstelle würde man die Plakette jetzt bis 09/2011 bekommen, d.h. der Zweijahresrhytmus wird berücksichtigt. Das wäre eine normale HU mit entsprechender Gebühr.
Hi, beim KFZ/PKW/WOMO ist es jedenfalls so, dass eine Vollabnahme erst NACH Ablauf von 7 Jahren fällig ist.
Keine Ahnung ob das bei ´nem Trecker anders ist, sollte aber TÜV u. Co. wissen.
MfG ramses90
Die Frage ist nur, wie mit dem Fzg. zum TÜV (oder wohin auch
immer) hinkommen? Im öffentlichen Straßenverkehr würde ich
damit lieber nicht mehr fahren, lieber einen Transporter
organisieren.
Hi!
Ev. in der Werkstatt eine rotes Kennzeichen ausleihen,
oder machst mit dem TÜV einen Termin bei Dir zuhause aus.
Auf den Bremsenprüfstand passt der meist sowiso nicht,
und wenn Du einen LKW-Wagenheber hast, damit der Prüfer an den hochgehobenen Vorderrädern wackeln kann,
reicht dem das.
ich glaube, irgendwie laufen wir aneinander vorbei. Wenn ein Fzg. über 7 Jahre abgemeldet ist, dann braucht man eine Vollabnahme, das ist klar. Aber der besagte Trecker ist doch seit Ewigkeiten zugelassen?! Nur die HU ist halt schon ewig abgelaufen.
an ein noch zugelassenes Fzg. hängt man doch keine
Überführungskennzeichen?!
Auf diesen Text habe ich eigentlich gewartet,
weil ich eben DAS nicht so ganz genau weiss.
Gut, das Fahrzeug ist noch zugelassen, aber man darf damit nicht im öff. Straßenverkehr rumfahren,
weil der TÜV abgelaufen ist.
Wenn der TÜV noch gültig ist, weiss ich, dass man da keine rote 06er ranhängen darf, weil das Fzg. dann doppelt versichert ist.
Aber in dem Fall, müsste der Ursprungsposter ja das Fahrzeug erst abmelden,
dann die rote 06er ran,
zur Werkstatt fahren, ev. wieder zurück,
und dann neu zulassen.
Das wäre vielleicht noch billiger, als einen Tieflader organisieren oder schleppen,
aber ist die Bürokratie in D. wirklich schon so schlimm?
Wenn Du Dich damit auskennst,
wäre ich sehr dankbar,
wenn Du mir das mal genau erklären könntest.
Ansonsten muss ich mal im Straßenverkehrsamt nachfragen,
weil ich so ein Problem mit meiner roten Nummer auch schon hatte,
zum Glück waren die Polizisten da gutgelaunt.
Da finde ich die Idee mit dem Privattermin noch besser, wenn
die das so einfach machen.
Man kann zumindest mal höflich fragen…
früher, vor Jahren ging sowas.
http://www.kfz-auskunft.de/lexikon/vollgutachten.html
Hi Guido, damit Du´s mir glaubst, einfach mal im Link nach lesen. Man braucht eine Vollabnahme erst nach Ablauf von 7 Jahren u. es ist wurscht ob KFZ angemeldet oder nicht. Das wurde vor knapp 3 Jahren geändert.
Warum also soll besagter, angemeldeter Trecker eine Vollabnahme benötigen wenn die 7 Jahre noch nicht rum sind? Er braucht die HU mit AU u. gut ist´s.
MfG ramses90
Wenn der TÜV noch gültig ist, weiss ich, dass man da keine
rote 06er ranhängen darf, weil das Fzg. dann doppelt
versichert ist.
Eben. Aber Du spekulierst darauf, dass wegen längst abgelaufener HU eh kein Versicherungsschutz mehr besteht und es deswegen mit 06er (oder Kurzzeit) legal ist? Wissen tue ich das zwar auch nicht, aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen.
Aber in dem Fall, müsste der Ursprungsposter ja das Fahrzeug
erst abmelden,
dann die rote 06er ran,
zur Werkstatt fahren, ev. wieder zurück,
und dann neu zulassen.
Stimmt, ist auch blöde, wenn auch sicherlich günstiger als ein Tieflader.
Ansonsten muss ich mal im Straßenverkehrsamt nachfragen,
Am besten persönlich. Frage aber als erstes nach, wer sich am besten mit den Gesetzestexten auskennt. Das werden selbst dort nur die wenigsten Leute wissen.
im Link steht für mich nichts Neues. Eine Vollabnahme braucht man, wenn das Fzg. (egal ob PKW, Trecker oder was auch immer) länger als 7 Jahre (früher 18 bzw. 12 Monate) abgemeldet war. Und zwar aus dem Grund, weil dann das Fzg. automatisch gelöscht ist. Da der besagte Trecker aber nie abgemeldet war, kann er auch nicht gelöscht sein. Deswegen reicht hier die normale HU.
Die Änderungen traten übrigens in Verbindung mit der FZV in Kraft, die entsprechenden §§ in der StVZO wurden gelöscht.