TÜV Bericht wohl falsch

Hallo,

mein Auto fahre ich seit 11 Jahren. Er ist tifergelegt und hat eine ABE für die vorderen Federn, die rot sind. Hinten schwarz, ohne ABE. Jetzt bemängelte der TÜV (wohlgemerkt ERSTMALIG), dass keine ABE für die hinteren Federn vorliegt.

Meine Frage: Kann das mit rechten Dingen zugehen? Ich habe doch keine Umbauten vornehmen lassen. Außerdem wurde dies in den anderen Jahren nie bemängelt. Was mache ich denn jetzt? Danke im voraus für Eure Antworten.

Tja, ein ist jedenfalls klar, legal ist das so jedenfalls nicht, also mußt Du umrüsten.
Ich würde Dir empfehlen, hinten die passenden roten Federn zu besorgen, welche das sind, kannst Du aus der ABE entnehmen.
Alles andere ist Spekulation, auch ein Prüfer ist ein Mensch und kann mal was übersehen, aber es nützt Dir nichts, rüste um.
Du hast wenn Dir jetzt was passiert keinen Versicherungsschutz, da die Betriebserlaubnis für Dein Auto erloschen ist!
Gruß Dirk

Hi Dirk,
danke für deine Antwort, aber warum sollte das so nicht legal sein? Und wenn, warum sollte das in den 11 Jahren niemand bemerkt haben?
Schließlich hatte ich die ABE für die vorderen roten Federn mal vergessen und die wurde prompt angefordert. Hinten, bei den schwarzen krähte kein Hahn danach…

Hallo,

leider ist die Tatsache, dass in den vorigen Jahren keine Beanstandungen waren (Tomaten auf den Augen des Prüfers) keine Garantie, dass es nicht irgendwann einmal einem Prüfer auffällt, dass da etwas mit den Fahrwerksfedern nicht stimmt und er deswegen keine Plakette zuteilt.
Die Frage ist nur: ist die Fahrwerkstieferlegung so wie sie verbaut ist ok oder nicht. Wenn man es nicht genau weiß (Auto gebraucht gekauft o.ä.) dann einfach mal die ABE durchlesen und feststellen welche Federn verbaut sein sollten (sollte der Prüfer aber auch schon gemacht haben). Manchmal sind Vorderachsfedern und Hinterachsfedern eines Hersteller unterschiedlich in der Farbe aber so in der ABE auch aufgeführt und deswegen ok.
Nur wenn es so sein sollte dass z.B. an der Vorderachse Tieferlegungsfedern verbaut sind, an der Hinterachse jedoch z.B. die originalen schwarzen Federn, dann ist das höchstwahrscheinlich nicht so in Ordnung. Dazu aber genau die FederABE oder das Teilegutachten dazu lesen. Bei Teilegutachten müssten die Federn sowieso eingetragen werden (falls noch nicht geschehen).
Es gibt jede Menge Möglichkeiten, die man so von fern nicht abschätzen kann. Am besten mal den Prüfer fragen was jetzt nicht in Ordnung sei und warum. Der gibt bestimmt Auskunft und beisst nicht ;o)

Grüsse!

Roman Klaßmüller

Hallo Robert!
Die hinteren Federn sind aber in ganz normaler Ausführung… Dafür braucht man doch keine ABE, oder sehe ich da etwas falsch?

Danke für deine fixe Antwort :smile:

Es ist nicht legal, die forderen Federn mit einer Marke und die hinteren Federn mir einer anderen Marke zu fahren, es sei denn, Du findest einen Sachverständigen, der Dir das einträgt.
Ist in Deinem Fall aber egal, Du sagtest ja selbst, die hinteren haben keine Papiere und sind somit illegal. Punkt.
Da gibt es keinen Zweifel.

1 Like

Wenn die hinteren Originalfedern sind, dann muss das in der FederABE der vorderen Federn stehen, dass sie mit den hinteren Federn in Original zulässig sind. Das ist eher selten der Fall…
Meistens sind Federsätze ja für Vorder- und Hinterachse. Mischen nach Gusto darf man leider nicht ohne weiteres…

1 Like

hallo,

ich würde nicht sagen, daß der tüv-bericht „falsch“ ist. wie du selbst sagst, loegt für die hinteren federn keine ABE, anbauabnahme oder sonstige legitimation vor. ob das bisher nicht aufgefallen oder nicht bemängelt wurde, spielt doch gar keine rolle. es gibt kein „gewohnheitsrecht“ :wink:

versetze dich einfach in die situation des prüfers: ein kunde fährt mit nicht genehmigten teilen zum tüv vor, und nun soll das plötzlich „egal“ sein, weil der kunde behauptet (!), das sein schon länger so?

lösung: kaufe dir 4 serienfedern (oder wahrscheinlich billiger: kaufe dir 4 zubehör-/tieferlegungsfedern mit ABE) und baue sie ein. ende.

grüße vom nogel!

Danke Nogel …Okay, ich habe das ja alles realisiert und versuche zu verstehen. Eine letzte Frage (ich bin schließlich eine Frau :wink: :
Angenommen ich kaufe mir ein Auto und möchte es vorn tieferlegen. Dann brauche ich also auch für hinten eine ABE, obwohl ich dort gar nichts verändert habe?

hallo!

in der regel wird das auto vorne UND hinten tiefer gelegt, also andere federn rundum. falls es federn nur für vorne gibt, dann ist das auch in der ABE so vermerkt.

NOGEL

Prüfen, ob die Tieferlegeung im Fahrzeugschein eingetragen ist, ABE nachträglich besorgen oder Teile ausbauen.
Gruß
M. Zimmermann

Hallo,

ich denke wenn die hinteren Federn schwarz sind, dann sind das original Federn. Dann must du in deiner ABE für die vorderen Federn mal nachschauen ob da auch wahlweise der achsweise Verbau zulässig ist. Wenn nicht müsstest du vorne original Federn oder hinten auch noch die passenden Federn aus der ABE einbauen.

So wie du den Fall schilderst ist das Vorgehen des Sachverständigen erst mal richtig. Solange kein Nachweiß vorliegt, dass die ABE-Federn mit den Serienmäßigen kombiniert werden dürfen ist der Umbau so nicht korrekt und die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs ist erloschen.
Dass es in den Jahren davor nie bemängelt wurde ist sehr bedauerlich aber darauf kannst du dich nicht berufen. Es gibt schließlich kein Recht auf Fehlerwiederholung. Evlt. kann sich der Sachverständige von diesem mal ja mal mit seinem Kollegen von vor 2 Jahren unterhalten evtl. weiß der vom letzten mal etwas über die Federnkombination was der jetztige nicht weis. An solche „Exotischen Kombinationen“ kann man sich manchmal auch noch nach 2 Jahren erinnern. Ich hatte so einen Fall sogar schon serienmäsig in einem Fahrzeug verbaut. Da ich das dem Kunden nicht glauben wollte musste er mir in diesem Fall eine Bestätigung des Herstellers bringen. Die hat er in der Fachwerkstatt unkompliziert bekommen und dann konnte ich alles fertig machen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Darauf kann man sich leider nicht berufen, dass es bisher nicht bemängelt wurde.
Schwarze Federn sind entweder original oder von Fichtel und Sachs, dann mit Kennzeichnung. Wennn alles ohne Kennzeichnung ist, dann ist es entweder eine illegale Tieferlegung oder wie gesagt es sind die Originalfedern (Bestätigung durch Herstellerwerkstatt).
In der Regel sind die Tieferlegungen vorn und hinten und nicht nur vorn (Lässt die ABE dies zu??).Lösungsvorschlag:

  1. ABE lesen (nur vorn zulässig?
  2. Wenn nicht zulässig, dann die passenden hinteren Federn kaufen und einbauen lassen. Wenn zulässig, dann Bescheinigung der Werkstatt, dass es die Originalfedern sind.

Oder etwas für die Sicherheit tun und die alten Federn und Dämpfer erneuern (Original oder Zubehörtieferlegung). Nach so langer Zeit sollte dies durchaus erfolgen.
Gute Entscheidung.

Reinhold