Hallo!
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Wie sieht es denn derzeit aus, wenn man den TÜV bzw. AU-Termin beim PKW um 1,5 Monate überzieht und erwischt wird? Ist da bereits eine Strafe fällig (ich habe gelesen, erst ab 2 Monaten ist eine solche zu zahlen, bis dahin zählt das Kulanzprinzip)
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Ich glaube früher hat das Überziehen von AU bzw. TÜV-Termin um mehr als zwei Monate bis vier Monate lediglich eine Geldbuße in Höhe von jeweils 30,-DM nach sich gezogen. Heutzutage soll es auch Punkte in Flensburg geben, ist das korrekt?
Danke im Voraus für die Beantwortung der Fragen!
Gruß, Torsten
Hallo Torsten,
eine direkte Antwort kann ich dir nicht geben, aber zufällig habe ich gestern das hier gehört - auch nicht schlecht zu wissen:
Vor zwei Jahren galt noch folgende „Regel“:
Sagen wir mal wenn dein Auto im Juli 99 zum TÜV und AU musste, du aber erst im Oktober 99 hingegangen bist, war der TÜV und AU bis Oktober 01 gültig. So hättest du also 3 Monate gewonnen.
Heute wird zurückdatiert. Im o.g. Bsp. wäre also bis Juli 99 zurückdatiert worden.
Gruß
Anke
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Hallo nochmal Torsten,
folgendes hab ich bei GOOGLE gefunden, das sollte dir deine Frage beantworten:
http://home.arcor.de/henry.vogt/tuev99.htm
Nochmal Gruß
Anke
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