TÜV: eingetragene Teile durch Originale ersetzen

Hallo,

habe mir ein Gebrauchtwagen gekauft an dem sich zur Zeit noch eine vom TÜV eingetragene Auspuffanlage, Spurplatten und Tieferlegungsfahrwerk befindet.
Die Originalteile habe ich dazubekommen.
Bin am überlegen den Wagen wieder in Originalzustand zurückrüsten zu lassen.
Hat wer Erfahrung damit, was das kosten würde,
und ob ich das ganze auch wieder vom TÜV umschreiben lassen muss?

Dank!!

Hallo,
Ja, die Teile müssen ausgetragen werden, hier gibt es keine Möglichkeit des ständigen An- und Abbaus wie z.B. bei anderer Bereifung. Die Kosten beim TÜV dürften sich sehr in Grenzen halten, geschätzt ca. 25-30€. Der Umbau wird teurer, auch davon abhängig, ob die Auspuffanlage sich problemlos abbauen lässt oder ob die alles per Flex abgetrennt werden muss. Werkstatt gehen (2 - 3 verschiedene Werkstätten) und Angebot einholen. Macht alles nur Sinn, wenn die Originalteile sich auch in einem guten Zustand befinden.

hallo!

was das zurückrüsten angeht, mußt du eine werkstatt fragen, wobei man manches ja auch selbst machen kann, wie z.b. auspuff oder distanzscheiben.

„eigentlich“ müssen die ausgebauten teile auch wieder ausgetragen werden. aber das wird zum einen nicht so eng gesehen, zum anderen sind manche eintragungen sowieso als „wahlweise“ (im schein steht dann oft „ww.“) eingetragen, du kannst sie also eingebaut haben oder auch nicht. z.b. bei rädern ist das die regel, oft auch bei spurplatten.

grüße!

Moin,

Du hast nicht mal geschrieben, was für ein Auto das ist…
Aber egal, was Federn und Auspuff kosten bekommst Du im Internet raus oder auch die Werkstatt fragen, die es machen soll, wenn Du nicht selbst beigehen willst.
Aber eins kann ich Dir genau sagen:
Austragen lassen brauchst Du die Sachen nicht!

Gruß Dirk

Hallo TCE250,

was die Rückrüstung angeht musst du deine Werkstatt fragen was das kosten würde.

Du musst die komplette Rückrüstung in Serienzustand nicht umtragen lassen. Wenn dich der lange Fahrzeugschein stört kannst du mal bei deiner Zulassungsstelle fragen ob die das Zeug einfach aus dem Fahrzeug streichen.
Anders sieht das aus wenn du nur einzelene Teile ausbaust. Es könnte z.B. sein, dass die Spurplatten notwendig waren um die Felgen vom Fahrwerk fern zu halten.

Gruß,
Jens

Wenn sie bei den teilen ein tüv gutachten haben dann könnten sie die teile problemlos dran behalten und wenn sie die original teile wieder einbauen lassen müssen sie dies wieder umschreiben lassen