Hi www-Biker,
heute hab ich mal eine rechtliche Frage:
Ich habe eine SR 500 (schöner Umbau), an die ich mir zwecks der
besseren Optik einen MZ-Scheinwerfer angebau habe, in dem nun
der Tacho integriert ist.
meine fragen lauten nun:
muss ich den MZ-Scheinwerfer eintagen lassen oder
muss nur das MZ-Scheinwerfer-glas eine EC-Nummer haben oder
muss ich gar nichts tun (was ich nicht glauben kann)?
ratlos fragt leo
Moin!
muss ich den MZ-Scheinwerfer eintagen lassen oder
Generell müssen alle Anbauteile für das Mopped zugelassen oder eingetragen sein. Da der MZ-Scheinwerfer ganz sicher keine ABE für die SR hat, wirst Du ihn eintragen lassen müssen.
Munter bleiben… TRICHTEX
Der Scheinwerfer muß Bauartgenehmigt sein. D.h.: er muß mit einem Prüfzeichen versehen sein. Zulässig sind nur Prüfzeichen vom KBA, KTA (das „KBA“ der DDR) und EG-Typgenhemigung. Ist keines der Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer dann ist der Anbau am Krad unzulässig.
Bei dem MZ-Scheinwerfer ist warscheinlich das KTA Prüfzeichen. Da im Einigungsvertrag die erteilten Bauartgenehmigungen der DDR anerkannt werden, ist der Anbau an der SR 500 kein Problem, solange die vorgeschrieben Anbaumaße und Schaltung eingehalten sind. Natürlich muß die Einstellung der Höhe stimmen, wegen der Blendgefahr.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist somit nicht erforderlich.
Gruß Nitram
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]