TüV Eintragungen

wie laufen die genau ab…

Ich baue etwas in Auto ein (Lenkrad, …) oder an (Reifen, …), fahre damit zum TüV und lasse dies „begutachten“ und bekomme einen Zettel, mit dem ich dann zur Zulassungstelle fahre und diesen abgebe. Dann wird mein Kfz-Schein (und Brief?) neu gedruckt… ist das soweit richtig (wahrscheinlich nicht)?

Was kostet der Spass beim TüV, und wieviel muss ich bei der Zulassungstelle zahlen (muss ich da überhaupt hin)?

Macht es (kostentechnisch) einen Unterschied, ob ich 5 Eintragungen gleichzeitig vornehmen lasse, oder diese getrennt voneinander vorneheme (1. Woche das Lenkrad, 3 Wochen später ein Chiptuning, …)?

Wenn ein Teil eine ABE hat… einfach ein-/an-bauen und die ABE immer mitführen. Geht das, oder sollte/muss man dies dann trotzdem eintragen lassen?

Gibt´s irgendwo eine Seite mit Tips & Tricks hierzu?

Also so weit Ich weiß, ist es besser, die Sachen zusammen eintragen zu lassen, weil sonst mußt Du für jedes mal neu blechen.

Das Eintragen beim TÜV wird als §21 verstanden, oder auch Vollabnahme genannt. (Eine Untersuchung nach) §21 zu machen, ist genauso fällig, wenn ein Fahrzeug länger als ein Jahr stillgelegt war und die Kennzeichen verfallen sind. Ebenso für Fahrzeuge die erstmals in D zugelassen werden. (Ami-Import usw.)

Wenn ein Teil ABE hat, kannst Du einbauen und losfahren (z.B. Tönungsfolie). Mußt aber ABE IMMER mitführen! Auch abnehmbare AHK’s müssen immer mitgeführt werden !!

In Deinem Brief wird in die Seite 3 (aufschlagen!!) in die betreffende Zeile (z.B27 für AHK) die neuen zugelassenen Daten eingetragen und unten kommt der „Servus“ des TÜV’s rein. (So war’s bei meinem Wagen) Zusätzlich kann in Zeile 33 noch eine Bemerkung stehen.

Wenn es einer besser weiß bitte mich korrigieren

Dennis

Hallo Tino,

Ich baue etwas in Auto ein (Lenkrad, …)
oder an (Reifen, …), fahre damit zum
TüV und lasse dies „begutachten“ und
bekomme einen Zettel, mit dem ich dann
zur Zulassungstelle fahre und diesen
abgebe. Dann wird mein Kfz-Schein (und
Brief?) neu gedruckt… ist das soweit
richtig (wahrscheinlich nicht)?

… soweit richtig. Nur solltest Du ein TUV-Gutachten fuer die Teile haben, da eine Abnahme ohne mehr kostet und nicht jeder TUV die durchfuert. Nennt sich dann Einzelabnahme.

Was kostet der Spass beim TüV, und
wieviel muss ich bei der Zulassungstelle
zahlen (muss ich da überhaupt hin)?

Eintragung nach Gutachten ca.100.- 150.- DM. Ohne Gutachten ab 500.- aufwaerts.
Du musst auf jeden Fall zur Zulassung und Dir einen neuen Schein ausstellen lassen. Den ohne Schein wurde noch keine Betriebserlaubnis erteilt. Und das stellt sich gleich, als ob Du gar nicht beim TUV warst.

Macht es (kostentechnisch) einen
Unterschied, ob ich 5 Eintragungen
gleichzeitig vornehmen lasse, oder diese
getrennt voneinander vorneheme (1. Woche
das Lenkrad, 3 Wochen später ein
Chiptuning, …)?

Also ich glaube der TUV wird nach Anzahl der Eintragung bezahlt. Aber es reicht ja, wenn man nur einmal zur Zulassung faehrt. Dort spielt es keine Rolle, ob auf dem Schein eine oder drei Veraenderungen gedruckt werden.
Gruss Martin

Das Eintragen beim TÜV wird als §21
verstanden, oder auch Vollabnahme
genannt. (Eine Untersuchung nach) §21 zu
machen, ist genauso fällig, wenn ein
Fahrzeug länger als ein Jahr stillgelegt
war und die Kennzeichen verfallen sind.
Ebenso für Fahrzeuge die erstmals in D
zugelassen werden. (Ami-Import usw.)

Das ist so nicht richtig ! Wenn ein PKW
länger als ein Jahr stillgelegt ist,muss
entweder eine Verbleibs-Erklärung nachge-
reicht werden, oder ein Verwertungs-
Nachweis…den gibt es allerdings nur dann,
wenn das Fahrzeug verschrottet wurde.
Die Frist von einem Jahr kann um maximal
6 Monate verlängert werden.

Dennis

Gruss Michael

Das ist so nicht richtig ! Wenn ein PKW
länger als ein Jahr stillgelegt ist,muss
entweder eine Verbleibs-Erklärung
nachge-
reicht werden, oder ein Verwertungs-
Nachweis…den gibt es allerdings nur
dann,
wenn das Fahrzeug verschrottet wurde.
Die Frist von einem Jahr kann um maximal
6 Monate verlängert werden.

Du mußt aber die Verlängerung von 6 Monaten beantragen !! Und den Verwertungsnachweis kann man im Moment umgehen, in dem man das Fahrzeug per Handschlag an den nächsten Afrikaner oder Libanesen verkauft. Habe Ich mit dem Auto meiner Mutter gemacht. Bis jetzt (15 Monate her) hat sich die Zualssungsstelle nicht gemeldet und eine Verbleibserklärung gefordert.

Dennis

Richtig…

kann man so machen,ist aber am Sinn der
Altautoverordnung vorbeigehandelt.Und
ausserdem…was ist, wenn besagter Liba-
nese nur den Motor aus der Karre holt,und
den Rest im Stadtwald „entsorgt“ ??? Dann
ist die Frau Mama als letzte Halterin die
Dumme (zahlende)…auch mit einem Kauf-
vertrag!Achja,wieso keiner kontrolliert
hat, was aus eurem Auto wurde? Ist doch
klar…die Zulassungsstelle meldet dem
zuständigen Ordnungsamt/Abfallwirtschafts-
Behörde alle Fahrzeuge, die seit einem Jahr
abgemeldet sind,und für die kein Verwert-
ungs-Nachweis vorgelegen hat. Dann erst
kontrolliert das Amt per Stichproben was
mit dem Fahrzeug passiert ist.Mehr ist
wohl bei der anfallenden Menge nicht mach-
bar.
Noch ein Joke am Rande:Ich musste mal ein
Fahrzeug,für das ein Verwertungs-Nachweis
vorgelegen hatte,wieder zurückmelden,d.h.
es sollte entgegen der ursprünglichen
Absicht wieder zum Verkehr zugelassen
werden…ein Chaos ohne Ende! Niemand bei
den Behörden fühlte sich zuständig,es
kamen die tollsten Sprüche, wie:Ist doch
egal,ob hier ein Verw.-Nachweis vorliegt,
das kann eh niemand nachvollziehen,wissen
sie wieviele davon hier rumliegen, wer soll
die alle kontrollieren?

In diesem Sinne

Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

kann man so machen,ist aber am Sinn der
Altautoverordnung vorbeigehandelt.

Das Auto beim Verwerter abgeben KOSTET z.T. bis zu DM200, weil die Ihre Zertifizierungs und Umbaukosten reinholen müssen. Der Libanese zahlte mir DM 800 !! Doch ein Unterschied oder ?? (1000DM)

Und ausserdem…was ist, wenn besagter Liba-
nese nur den Motor aus der Karre
holt,und
den Rest im Stadtwald „entsorgt“ ???
Dann
ist die Frau Mama als letzte Halterin
die
Dumme (zahlende)…auch mit einem Kauf-
vertrag!

Richtig, der Gedanke, doch dieser Mann, dem Ich den Wagen verkaufte hat hier in der Stadt eine feste Adresse, ein großes Gelände um die Wagen vorübergehend abzustellen bis die Autotransporter kommen und die Autos abholen. Er wäre blöd so zu handeln. Aber Dein Gedanke hat mehr Grund, wenn man einem dahergelaufenen Ausländer am Bahnhof den Wagen in die Hand drückt. Ich wurde seinerzeit mit meinem alten Toyota oft von „ausländisch erscheinden fremden“ angesprochen, ob der Wagen zu verkaufen sei.

Achja,wieso keiner kontrolliert

hat, was aus eurem Auto wurde? Ist doch
klar…die Zulassungsstelle meldet dem
zuständigen
Ordnungsamt/Abfallwirtschafts-
Behörde alle Fahrzeuge, die seit einem
Jahr
abgemeldet sind,und für die kein
Verwert-
ungs-Nachweis vorgelegen hat. Dann erst
kontrolliert das Amt per Stichproben was
mit dem Fahrzeug passiert ist.Mehr ist
wohl bei der anfallenden Menge nicht
mach-
bar.

Die Politiker sind sonst so schlau, warum Altautoverordnung so kompliziert ?? So teuer für die Verwerter ?? So teuer für den Bürger ?? Ist doch klar daß der Bürger sich den billigsten Weg raussucht. Die Autos fahren im nahen Osten oder in Afrika noch tausende von Kilometer. Der Toyota meiner Mutter ging nach Togo.

Noch ein Joke am Rande:Ich musste mal
ein
Fahrzeug,für das ein
Verwertungs-Nachweis
vorgelegen hatte,wieder
zurückmelden,d.h.
es sollte entgegen der ursprünglichen
Absicht wieder zum Verkehr zugelassen
werden…ein Chaos ohne Ende! Niemand
bei
den Behörden fühlte sich zuständig,es
kamen die tollsten Sprüche, wie:Ist doch
egal,ob hier ein Verw.-Nachweis
vorliegt,
das kann eh niemand
nachvollziehen,wissen
sie wieviele davon hier rumliegen, wer
soll
die alle kontrollieren?

Da sieht man doch, daß die Altautov. total vorbeigegangen ist und nur Papierberge produziert.

In diesem Sinne

Michael

Auch in diesem Sinne schönes Wochenende

dennis