Ich kann einen gebremsten Anhänger (1,0 T) günstig bekommen,das Problem ist er hatte Tüv bis 08.2012 !!
Kann ich da einfach mit zum Tüv fahren und was für Kosten kommen auf mich zu ?
Vielen Dank im vorraus !
Ich kann einen gebremsten Anhänger (1,0 T) günstig bekommen,das Problem ist er hatte Tüv bis 08.2012 !!
Kann ich da einfach mit zum Tüv fahren und was für Kosten kommen auf mich zu ?
Vielen Dank im vorraus !
Hallo!
Klar kann man das. Und hoffen,es triftt einen kein Kontrolleur an. Denn die Tatsache, es ist knapp 2 Jahre überzogen kostet ein Bußgeld und bisher auch 2 Punkte (nach neuem Katalog auch noch ?).
Kosten sind die normalen HU-Prüfungskosten für einen Hänger.
bei längerer Überziehung gibts „nur“ einen Zuschlag von 20 od. 25 % auf die Prüfungsgebühr.
Jedenfalls beim PKW.
MfG
duck313
Hallo zusammen,
ich bin auch der Meinung, dass da nur eine normale HU fällig ist. Keine Vollabnahme oder sowas.
Und hoffen,es triftt einen kein Kontrolleur an. Denn die Tatsache, es ist knapp 2 Jahre überzogen kostet
ein Bußgeld und bisher auch 2 Punkte (nach neuem Katalog auch
noch ?).
Deswegen würde ich entweder mit Kurzzeitkennzeichen hinfahren (die man eh braucht, wenn der Anhänger nicht mehr zugelassen sein sollte) oder vorher mit der Prüfstelle sprechen bzw. einen Termin machen.
bei längerer Überziehung gibts „nur“ einen Zuschlag von 20 od.
25 % auf die Prüfungsgebühr.
Ich weiß nicht, ob man die auch zahlen muss, wenn man belegt, dass man den Anhänger gerade erst gekauft hat und für die Überziehung nichts kann.
Beste Grüße
Guido
Einfach zum TÜV, Dekra, KÜS oder sonst etwas fahren, evtl. auch zu einer Kfz.-Werkstatt, wo geprüft wird.
Das Problem ist nur, daß dich die Schiedsrichter nicht erwischen sollten, daher möglichst in der Nähe prüfen lassen. Ansonsten Kurzzeitkennzeichen, oder darf man einen Anhänger abschleppen??? Notfalls den Hänger zum TÜV schieben, das darf man doch, oder?
Notfalls den An Hänger zum TÜV schieben, das darf
man doch, oder?
Na sicher!
Vorallem auf der BAB! (Also von Auffahrt zu Auffahrt)
Leute, Leute!
Lese richtig: Möglichst die Untersuchungsstelle in nächster Nähe nehmen.
Und beim Schieben ohne Nummernschild sagt der Dorfsheriff auch nichts.
Hallo,
fahre zum TÜV, mußt halt die 20% Überziehungsgebühr zur HU-Gebühr bezahlen.
Sonst kann Dir auch strafrechtlich beim TÜV selbst nichts passieren.
MfG
Lese richtig:
Hab ich!
Möglichst die Untersuchungsstelle in nächster
Nähe nehmen.
Die nächste ist bei mir zwischen BAB-Auffahrt und Autohof!
Und beim Schieben ohne Nummernschild sagt der Dorfsheriff auch
nichts.
Dann kennst Du unseren noch nicht! Jung, Dynamisch, Ehrgeizig!!! Ein Anhänger hat auf dem Gehweg nichts zu suchen (Be- und endladen?), ein nicht „TÜV-geprüfter“ Anhänger hat ebenso im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen. Man könnte ja auf die Idee kommen, den Anhänger per Hubschrauber zur HU fliegen zulassen (kleines Scherzele!), oder (vermutlich sinnvoller), mit einem zugelassenen, geprüften und versicherten Trailer/Abschleppwagen zur entsprechenden Abnahmestelle transportieren. Wurde dort die begehrte Plakette erteilt, kann man diesen Anhänger jederzeit mit einem in der Prüfungsfrist liegenden und versicherten zugelassenen Zugfahrzeug wieder abholen.
Was ist hier soooo schwer???
Fragt Thomas