TÜV: geringer/gravierender Mangel?

Hallo,

Wer bestimmt eigentlich beim TÜV was ein geringer und was ein gravierender Mangel ist?

Nämlich hab ich einmal TÜV bekommen als die Leuchtweitenregulierung meines Fiat kaputt war (und die Fahrgestellnummer schlecht lesbar, sowie eine Nummernschildbeleuchtung defekt und der Deckel der Anhängerdose fehlte) und einmal nicht wegen der LWR (plus angeblich falsch eingestellter Lichter (nicht nachvollziehbar, da blendet gar nix) und einer zu lockeren Batteriehalterung).
Die LWR kostet 250Euro und geht sowieso schnell wieder kaputt da absolute Schrottkonstruktion (hydraulisch).
Kann ich mit dem alten Tüvbericht, perfekt eingestellten Scheinwerfern und tadellosester Batteriehalterung nochmal vorfahren und darauf bestehen dass die LWR nur ein geringer Mangel ist?

Ist eh mein Auto mit Schlafgelegenheit und kein Lastkraftmobil.

Grüsse
M.

Hallo!
Ich habe jetzt nicht genau verstanden , was Du vorhast:

Die Laage ist derzeit so, dass Du mit geringen Mängeln (das sind elektrische Sachen, nicht funktionierender Blinker oder so) die Prüfplakette bekommst.
Du bist aber verpflichtet, diese Mängel azustellen / lassen.

Weiterhin ist es so, seit paar Jahren, dass bei einer Nachprüfung (wegen erheblicher Mängel) auch mit geprüft wird, ob die ev. zusätzlichen geringen Mängel abgestellt sind.

Ich hab mir das nicht ausgedacht, es ist aber so.

Grüße, Steffen!

Hallo Steffen,

Bei mir wurde auf dem Bericht noch nie unterschieden zwischen gravierenden und geringfügigen Mängeln im Detail. Es hiess entweder oder und dann wurde gelistet.
Mich wundert nun, dass ein geringfügiger Mangel von vor 2 Jahren (da konnte ich die Mängel nachvollziehen und bis auf die LWR wurde auch alles behoben) nun ein gravierender ist. War aber auch ein anderer Prüfer…
Eine zwar defekte aber unwichtige LWR stellt in diesem Fall beinahe einen finanziellen Totalschaden des sonst technisch wirklich intakten PKW dar.

Was ich will ist TÜV ohne diese LWR für Wucher und unnutz richten zu müssen.
Und ich will jetzt keine Moralpredigt hören, sonst diskutieren wir mal über Werkstätten/Autohändler und was deren Gebrauchte an Mängeln haben wenn sie mit frischem Tüv verkauft werden…

Grüsse
M.

Hallo!

Was ich will ist TÜV ohne diese LWR für Wucher und unnutz
richten zu müssen.
Und ich will jetzt keine Moralpredigt hören, sonst diskutieren
wir mal über Werkstätten/Autohändler und was deren Gebrauchte
an Mängeln haben wenn sie mit frischem Tüv verkauft
werden…

Grüsse
M.

Ich habe hier keine eigene Meinung abgegeben,
sondern nur beschrieben, wie die derzeitige rechtliche Laage ist.

Ob das nun sinnvoll ist oder nicht, ist eine ganz andere Sache.
Mein Golf hat keine LWR, der braucht auch keine, weil der Bj. 1988 ist.
Da hat der TÜV kein Problem damit, weil das damals original nicht drin war.

Und ich sage mal, 80% der Autofahrer wissen nicht, dass sie eine LWR haben, oder benutzen sie nie.

Darüber brauchst Du auch nicht mit mir zu diskutieren.
Die Gesetze und Vorschriften sind so wie sie sind, das haben wir unseren Volksvertreten zu verdanken.
Wie damit jeder TÜV-Prüfer und Fahrzeughalter umgeht, ist dessen persönliche Sache, der haftet ja auch dafür.

Es gibt auch krasse Gegenbeispiele:
Du kannst z. B. mit einem Auto zum TÜV fahren, und zwar auf der linken Seite 2 Winterräder, auf der rechten Seite 2 Sommerräder,
auch wenn die Reifen 15 Jahre alt sind, wird der Prüfer Dir den Uhu rankleben,
wenn die Reifen nicht offensichtlich porös sind.

Auch ein schönes Beispiel sind die Renault Clio, da ist am Fahrzeugunterboden so eine relativ sinnlose Kunststoffverkleidung unter den Bremsleitungen,
das setzt sich nach Jahren alles mit Dreck zu, ist immer nass, und die Leitungenrosten langsam durch.
Der TÜV-Prüfer darf aber nur eine Sichtprüfung machen, also die Verkleidung nicht abnehmen, und sich das Elend genau ansehen.

Grüße, Steffen!

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