Hallo an alle,
die auch erst beim zweiten Anlauf durch den TÜV gekommen sind!
Ich wüsste gerne, ob ich wirklich den ursprünglichen TÜV-Hauptuntersuchungsbericht (erhebliche Mängel, Wiedervorführung innert eines Monats) wegschmeißen kann,
nachdem ich bei der Wiedervorführung einen Nachuntersuchungsbericht (keine Mängel) ausgehändigt bekam, den ich natürlich immer dabei habe.
der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU.