TÜV-Hauptbericht aufheben trotz Nachuntersuchung?

Hallo an alle,
die auch erst beim zweiten Anlauf durch den TÜV gekommen sind!

Ich wüsste gerne, ob ich wirklich den ursprünglichen TÜV-Hauptuntersuchungsbericht (erhebliche Mängel, Wiedervorführung innert eines Monats) wegschmeißen kann,
nachdem ich bei der Wiedervorführung einen Nachuntersuchungsbericht (keine Mängel) ausgehändigt bekam, den ich natürlich immer dabei habe.

Fragt
Beuteltier

Ja
Hallo!

Du brauchst beide Berichte, so wurde es mir seinerzeit auch von verschiedenen Seiten gesagt.

Gruss

Mutschy

Hi Mutschy,

das glaube ich auch, obwohl mir vom Autohaus gesagt wurde, ich bräuchte nur den letzten Bericht aufheben.

Gruß
BT

Hallo,

der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU.

Aus: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/hauptuntersuc…

Man kann aber auch kleinkariert fragen, ob ich mein Zeugnis der ersten Klasse Grundschule aufbewahren muß. Ja…

Grüße

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Ja, da sich der Nachbericht auf den Erstbericht stützt.

gruß
dennis