TÜV im Ausland machen lassen?

Hallo!

Ist es möglich den TÜV/ASU für ein in Deutschland angemeldetes Auto im Ausland (Italien) machen zu lassen?
Falls Ja, welche Bedingungen sind daran geknüpft?

Der TÜV ist übrigens schon 15 Monate abgelaufen ;-/

grüsse
hanstdunichtgesehn

Hallo

das glaube ich eher nicht, die Zulassungstelle legt dir die Karre dann recht schnell still, wenn du mal ein Köllchen deswegen kriegst, bei 15 Monaten wirds auch ganz schön teuer und ist mit Punkten in Flensburg verbunden. Also alte Karre evt. verschrotten und für Reperaturkosten anderes mit TÜV besorgen. Hab ich auch so gemacht

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hoi Mikesch!

. Also alte Karre
evt. verschrotten und für Reperaturkosten anderes mit TÜV
besorgen. Hab ich auch so gemacht

das wird die Kosten für das Knöllchen nicht unbedingt mindern!
Hier wird bei den Strassenverkehrsämtern auch kassiert, wenn man ein TÜV-überfälliges Auto abmelden will.
Eine Anfrage beim Bundesverkehrsministerium in Berlin hat das leider bestätigt, obwohl ich es noch immer nicht verstehen kann, dass ein Garagenparker Punkte bekommt - nur, weil man das Fahrzeug nicht zum TÜV gefahren hat.

Also Vorsicht mit der Abmeldung, wenn der TÜV überfällig ist.
Gibt ab 4 Monaten sogar Punkte!!!

Sorry, dass ich bei der Antwort zum Ausland-TÜV auch nicht weiterhelfen kann!

LG Ulli

Hallo,
Es müßte gehen, wenn du einen ausländischen Käufer findest, der das
Auto exportiert. Es muß dann wohl, weil ohne TÜV, auf einem Hänger zum
Zielland-TÜV transportiert werden. Ob das lohnt, ist eine andere
Frage.
wynmuck

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Danke für eure Antworten.

Was könnnte den nun passieren, wenn jemand (nicht der Halter) auf die Idee kommen würde, mit dem Auto bis nach Deutschland fahren zu wollen?

Grüsse
hastdunichtgesehn

P.S. Kann man hier nur eine Antwort „besternen“?

Ebenfalls Hallo

Hoi Mikesch!

das wird die Kosten für das Knöllchen nicht unbedingt mindern!
Hier wird bei den Strassenverkehrsämtern auch kassiert, wenn
man ein TÜV-überfälliges Auto abmelden will.

Das ist ja ganz was Neues, meine Kiste war 6 Monate drüber , hat aber in Eutin niemand interessiert, dafür hab ich einiges über Behördenabzocke gelernt. Da der KFZ Brief weg war, wollten die in Dresden schon allein eine notarielle eidestattliche Versicherung für 30€s haben. In Eutin gings ganz unkompliziert mit ein paar Eigentumsnachweisen etc. und hat grad mal 15,60 + Porto gekostet!!!In Dresden wär ich bestimmt bei über 50€s gelandet…

Eine Anfrage beim Bundesverkehrsministerium in Berlin hat das
leider bestätigt, obwohl ich es noch immer nicht verstehen
kann, dass ein Garagenparker Punkte bekommt - nur, weil man
das Fahrzeug nicht zum TÜV gefahren hat.

Das ist der normale Wahnsinn der deutschen Bürokratie…:frowning:((
und die Tschechen holen jetzt auch auf. Man muss ab sofort ein Ersatzglühlampenset mit haben, auch wenn die bei neueren Autotypen gar nicht mehr selber einbauen kann… Sind sehr lernfähig die Bürokraten aller Herren Länder…

Also Vorsicht mit der Abmeldung, wenn der TÜV überfällig ist.
Gibt ab 4 Monaten sogar Punkte!!!

Sorry, dass ich bei der Antwort zum Ausland-TÜV auch nicht
weiterhelfen kann!

LG Ulli

LG
Mikesch

stimmt…
Hoi Mikesch!

… und es bringt mich auf die Palme!
Ich habe ein Mopped für die Rennstrecke… versichert und versteuert… und nun muss ich es alle 2 Jahre strassentauglich machen…ich fasse es nicht!

Hier die Antwort des Ministeriums auf meine Anfrage, ob das korrekt sein kann:

Sehr geehrte Frau Laws,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Mai 2006.

Die Vorschriften über die so genannte Fälligkeits- oder Rückdatierung
gehen zurück auf die 28. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und sind am 01.12.1999 in Kraft getreten. Diese
Vorschrift ist enthalten in Nr. 2.3 der Anlage VIII zu § 29
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Vorschrift war aufgrund von
Stellungnahmen einiger Länder im Anhörverfahren zur o. g. Verordnung aufgenommen
worden.

Überschreitungen der Untersuchungsfristen werden darüber hinaus
geahndet.

Für die Anwendung der Vorschriften kann es nicht darauf ankommen, aus
welchen Gründen die Fristen von Fahrzeughaltern nicht eingehalten wurden
oder werden.

Im Weiteren gilt, dass zugelassene Fahrzeuge mit eigenem amtlichen
Kennzeichen den Vorschriften der regelmäßigen technischen Überwachung
unterliegen und zwar unabhängig davon, ob sie am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen oder nicht. Andere Regelungen sind wegen des damit
verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht durchführbar. Im Übrigen besteht für die
Halter der Fahrzeuge jederzeit die Möglichkeit, Fahrzeuge aus dem
Verkehr zu ziehen und die Zulassung durch „Abmeldung“ aufzuheben.

dass es Geld kostet, das ist das eine… dass es aber Punkte gibt - DAS ist heftig!!!

Lieben Gruss
Ulli, die auch nur durch Rennstreckenkollegen auf dieses Phänomen aufmerksam geworden ist!

Hallo!

Hallo!

Danke für eure Antworten.

Was könnnte den nun passieren, wenn jemand (nicht der Halter)
auf die Idee kommen würde, mit dem Auto bis nach Deutschland
fahren zu wollen?

Im dümmsten Fall wird das Fahrzeug bei ner evtl Kontrolle sofort stillgelegt (Zulassungs-Plakette wird abgekratzt) u das Fzg wird auf Kosten des Halters zur Beweissicherung abgeschleppt. Dann wirds richtig teuer.

Grüsse
hastdunichtgesehn

P.S. Kann man hier nur eine Antwort „besternen“?

Nein gedulde dich nen Moment u dann kanns weitergehen mit besternen :o)

Gruss

Mutschy

Hi,

der ADAC kennt die Antwort ;o) http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausla…

Grüßle
Frank K.

PS: zu den Sternen - nach Sternchenvergabe mußt du ca. 1 Minute warten bis du den nächsten Stern vergeben kannst.

Hallo,

Ist es möglich den TÜV/ASU für ein in Deutschland angemeldetes
Auto im Ausland (Italien) machen zu lassen?

klar, wenn Du im Ausland eine von den deutschen Zulassungsbehörden berechtigte Institution findest, die die Untersuchung durchführt. Dürfte allerdings ein bißchen schwierig sein.

Gruß,
Christian