hallo!
solange die fzg.-papiere vorhanden sind, kann man ein abgemeldetes fzg. jederzeit wieder zulassen, ohne daß eine vollabnahme erforderlich ist, die zeiten sind vorbei. existieren GAR keine papiere mehr, so sind die fzg.-daten 7 jahre beim KBA gespeichert.
zum anmelden muß das fzg. TÜV haben (TÜV beinhaltet AU).
abschleppen ist nicht erlaubt.
also gibt es zwei möglichkeiten:
a) rote nummer. da das verleihen von roten nummern sehr streng reglementiert ist, wirst du vermutl. keine bekommen, außer vllt. wenn die werkstatt die AU macht und der TÜV zu ihnen ins haus kommt, denn die verwendung muß im engen zusammenhang mit dem tagesgeschäft der werkstatt sein.
b) die „vorläufige“ zulassung: du gehst mit deinen papieren, der versicherungsnummer (und ggf. deinen kennzeichen, die du wiederverwenden willst) zur zul.-stelle, dort wird die zulassung „eingeleitet“. dann darfst du mit dem auto und den noch ungesiegelten kennzeichen alle fahrten durchführen, die im zusammenhang mit der zulassung stehen, also zum TÜV, zur werkstatt, zur zulassungstelle usw.
wenn du dann TÜV hast, gehst du nochmal zur zul.-stelle, dann werden deine unterlagen endgültig fertig gemacht, du erhältst die zul.-bescheinigung teil 1 (den fzg.-schein) ausgehändigt und die kennzeichen werden abgestempelt.
NUR SO läuft es. wenn dir irgendjemand etwas anderes erzählt, ist das falsch bzw. nicht auf aktuellem stand, denn bei diesem thema gibt es sehr viele stammtisch-gerüchte.
viele grüße!