Hallo ! Der TÜV Mängelbericht wurde vom meinen Prüfer, nachdem er schon fertig ausgedruckt war - ich aber (dummerweise) noch Fragen bzgl. eines Mängels hatte und wir nochmals unter den Wagen
sind - nachträglich handschriftlich ergänzt. ( „+
gummidichtunslager“, ziemliche Klaue) Zitat: " die andern Gummis sind eigenlich auch schon etwas porös". - Meine (wahrscheinlich blöde) Frage: muss ich das auch machen lassen, ist der handgeschriebene Mängel rechtsgültig, hat der Prüfer Kopie des Berichts in seinem Rechner ?? Über Antworten, Kommentare wäre ich sehr froh. Grüsse, jf
Hallo,
nobody is perfect…
wenn der Prüfer was handschriftlich nachbessert ist das ebenfalls verbindlich.
Der Hauptuntersuchungsbericht ist auch bei der Nachprüfung wieder vorzuzeigen. Die handschriftliche Notiz wird also dann auch gesehen…
Gruß
Dirk
Von den handschriftlichen Aufzeichnungen gibt es keine Kopie. Rechtlich verbindlich ist nur das Maschinengeschriebene (Ausdruck). Man könnte auch auch morgen wieder hingehen und sagen, man bräuchte nochmals einen Ausdruck, der erste wurde verloren!
Soweit zum rechtlichen: Sollten die Gumis aber tatsächlich defekt sein, dann sollte man sie natürlich auch schon zur eigenen Sicherheit auswechseln. Dieser Teil hat nix mit dem Prüfbericht zu tun. Verantwortlich ist und bleibt der Halter des Fahrzeuges und nicht der TÜV-Prüfer.
Ich wünsche eine gute Entscheidung.
Reinhold
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zu jedem Prüfbericht sollte eine Kopie abgespeichertsein. Auch wenn eine Bericht einmal anhanden kommt, kann er jederzeit wieder bei der Prüforganisation angefordert werden.
Hallo!
Grundsätzlich hat eine handschriftlich Ergänzung des Prüfberichts bindende Wirkung (natürlich nur mit zusätzlicher Unterschrift/Stempel an der Ergänzungsstelle - sonst könnte ja jeder darin herummmalen). Dann ist noch zu unterscheiden, ob die Ergänzung als Bemerkung oder Mangel tituliert ist. Mängel sind zu beseitigen, Bemerkungen sind als Info gedacht und nicht umgehend zu beseitigen (z.B. zur Nachkontrolle). Und zum Thema Rechner: Der Bericht ist natürlich abgespeichert und wird regelmäßig ins System übertragen (so kann auch ein anderer Prüfer darauf zurückgreifen). Nur: die handschriftliche Ergänzung ist nicht im gespeicherten Bericht, denn dann müsste der Prüfer den Bericht neu öffnen und bearbeiten und anschließend den korrigierten Bericht dem Kunden neu aushändigen und den alten einziehen, was ja nicht geschah (der korrigierte Bericht hätte dann eine neue Berichtsnummer).
Hoffe weitergeholfen zu haben!
Gruß!
Roman Klaßmüller
Hallo jf,
wenn der Mangel draufsteht wird den jeder Prüfer auch wieder mitprüfen. Wenn du zum selben TÜV gehst kannst du sagen, dass du den Prüfbericht vergessen oder verbummelt hast. Unsere Servicemitarbeiterin lässt dann ne Kopie raus und da stehen keine handschriftlichen Ergänzungen drauf.
Die Sache hat aber 2 Risiken
- Du gerätst an den selben Prüfer und er erinnert sich an die Sache,
- der Prüfer hat den Mangel im PC nachgetragen und er steht somit auch auf der Kopie mit drauf.
In beiden Fällen wird dir der Prüfer die Plakette verweigern.
Ansonsten hast du Glück gehabt und das Lager müsst erstmal nicht ersetzt werden. Zu bedenken ist allerdings: Lager die - in welcher Art auch immer Defekt sind - können in Extremsituationen (Notbremsung, Ausweichen, …) verherende Folgen haben.
Gruß,
Snowfreak