Hi,
hab eine Frage:Hab im TÜV Bericht einen Mangel: Heckscheibenwaschanlage defekt.
Auf meinen Einwand hin-„die hat noch nie funktioniert“ hat dieser TÜV-A…! nur gemeint-die muß bei der Nachprüfung gerichtete sein.-weil er dies als Mangel ansieht.
Wer weiss wie so eine Aussage zu werten ist? Ist so eine Waschanlage notwendig( Wischer geht übrigens).
Kann man das Teil abklemmen und quasi stillegen?Komplette Anlage entfernen? Meine WS hatte sich das vor zeiten schon mal anschaut und von ein paar 100€ gesprochen weil das Teil wirklich komplett hinüber ist.
Ich seh das irgendwo nicht ein bei einem Auto das nur noch knappe 1500€ Wert ist nur weil dieser MF denkt das muß so sein
Jemand eine Idee?
Danke
Gruß
dr.mo