Hi,
hab eine Frage:Hab im TÜV Bericht einen Mangel: Heckscheibenwaschanlage defekt.
Auf meinen Einwand hin-„die hat noch nie funktioniert“ hat dieser TÜV-A…! nur gemeint-die muß bei der Nachprüfung gerichtete sein.-weil er dies als Mangel ansieht.
Wer weiss wie so eine Aussage zu werten ist? Ist so eine Waschanlage notwendig( Wischer geht übrigens).
Kann man das Teil abklemmen und quasi stillegen?Komplette Anlage entfernen? Meine WS hatte sich das vor zeiten schon mal anschaut und von ein paar 100€ gesprochen weil das Teil wirklich komplett hinüber ist.
Ich seh das irgendwo nicht ein bei einem Auto das nur noch knappe 1500€ Wert ist nur weil dieser MF denkt das muß so sein
Da habe ich ja bisher immer Glück gehabt.
Den Zustand der Wischerblätter wurden bisher immer kontrolliert. Auch die Wisch-Wasch Anlage vorne. Nur hinten nicht. Weil die beim letzten TÜV nicht funktionierte.
O-Ton eines Polizisten mal in einer V-Kontrolle.
Noch ein O-Ton der Polizei: „Sind Sie KFZ-Gutachter?“
Ich seh das irgendwo nicht ein bei einem Auto das nur noch
knappe 1500€ Wert ist nur weil dieser MF denkt das muß so sein
Da ist es billiger, zum Dekra o. Ä. zu gehen und nochmal eine HU zu machen. Kann mich im Übrigen nicht erinnern, daß bei einer HU jemals die Heckscheibenwaschanlage geprüft wurde. Die Chancen sind also gut.
Den Zustand der Wischerblätter wurden bisher immer
kontrolliert. Auch die Wisch-Wasch Anlage vorne. Nur hinten
nicht. Weil die beim letzten TÜV nicht funktionierte.
Meine funktioniert nicht nur seit dem letzten TÜV nicht
Wurde trotzdem geprüft und als Mangel erwähnt. Ich dachte nur: hoffentlich hört der bald mit pumpen auf sonst läuft meine Heckklappe noch komplett voll mit Wasser