Hallo, habe auf meiner Windschutzscheibe eine Sprung (ca. 10 cm Durchmesser) auf der Beifahrerseite oben rechts. Muss ich die Scheibe erneuern wenn ich durch den TÜV kommen will??? Habe das Auto schon so gekauft und der Sprung hat sich in den letzten 1,5 Jahren nicht vergrößert. Gruß
Du musst die Scheibe erneuern, führt kein Weg dran vorbei.
Gruß Dirk
Danke
Du musst die Scheibe erneuern, führt kein Weg dran vorbei.
Gruß Dirk
was soll ich sagen: ja, scheibe erneuern! aber an deiner stelle würde ich es darauf ankommen lassen, zum einen ob es überhaupt auffällt, oder was der prüfer sagt.
außerdem wäre es sinnvoll, dafür zu sorgen, daß dein auto ansonsten möglichst mängelfrei ist. wenn der prüfer unzählige mängel findet, „fällt es ihm leichter“ die scheibe auch noch als mangel aufzuschreiben, als wenn sonst alles top ist und die scheibe das einzige ist.
ansonsten: keine panik, im falle eines falles ist eine neue scheibe gar nicht so teuer, wie man denkt, zumindest wenn es ein gängiges fzg. ist.
nogel
Defekte Scheibe geht nicht durch den TÜV. Scheibe ist ein Sicherheitsteil.
Gruß
M. Zimmermann
Ja, es ist zwar bei dieser Lage keine Frage der Sichtfeldeinschränkung (da Beifahrerseite), aber eine Frage der Festigkeit der Karosserie. Die geklebte Scheibe ist Bestandteil der Fahrzeugfestigkeit und ein Riss in der Scheibe beeinträchtigt diese bei einem Unfall.
Gute Entscheidung wünscht
Reinhold