Hallo !
Habe ein Motorrad, welches 02.04. zum TÜV gemusst hätte.Wusste ich allerdings aus bestimmten Gründen net.
wie gehe ich jetzt vor`?Oder besser, wie gehe ich allgemein vor wenn das Motorrad zum TÜV muss?
Ärgerlich ist, dass das Motorrad noch im April 04 zur Inspektion war und niemand einen Ton sagte!
Gruss,
und danke!
ben
Der nächste Termin ist dann übrigens nicht in zwei Jahren,
sondern 02/06
Echt? Das finde ich lustig. Man kann ja direkt danach gleich nochmal die HU/ASU machen lassen, um die vollen 24 Monate zu haben. Derselbe TÜV/DEKRA-Ingeneur muß dann bei demselben Fahrzeug mit dem selben Kilometerstand dieselben Kontrollen nochmal machen…
Hallo !
Habe ein Motorrad, welches 02.04. zum TÜV gemusst hätte.Wusste
ich allerdings aus bestimmten Gründen net.
wie gehe ich jetzt vor`?Oder besser, wie gehe ich allgemein
vor wenn das Motorrad zum TÜV muss?
Keine Panik!
Einfach zum TüV fahren (ohne Umwege), prüfen lassen und gut ist. Hast keine „Strafe“ zu befürchten. Allerdings wird die überzogene Zeit von der neuen Plakette abgezogen. Also statt der normalen 24Monate bekommst du nur 13 Monate.
Hallo !
also das kann man so nicht stehen lassen, Strafe ist sehr wohl zu befürchten, Polizei wird es zur Anzeige bringen wenn man ihn erwischt, dem Tüv ist es egal.
Und ohne Tüv erlischt die betriebserlaubnis und es wäre evtl regreß bei einem Versicherungsschaden zu erwarten.
Nichts desto trotz, fahre hin und schau in den Rückspiegel immer.
Gruß Anno
Habe ein Motorrad, welches 02.04. zum TÜV gemusst hätte.Wusste
ich allerdings aus bestimmten Gründen net.
wie gehe ich jetzt vor`?Oder besser, wie gehe ich allgemein
vor wenn das Motorrad zum TÜV muss?
Keine Panik!
Einfach zum TüV fahren (ohne Umwege), prüfen lassen und gut
ist. Hast keine „Strafe“ zu befürchten. Allerdings wird die
überzogene Zeit von der neuen Plakette abgezogen. Also statt
der normalen 24Monate bekommst du nur 13 Monate.
Der nächste Termin ist dann übrigens nicht in zwei Jahren,
sondern 02/06
Echt? Das finde ich lustig. Man kann ja direkt danach gleich
nochmal die HU/ASU machen lassen, um die vollen 24 Monate zu
haben. Derselbe TÜV/DEKRA-Ingeneur muß dann bei demselben
Fahrzeug mit dem selben Kilometerstand dieselben Kontrollen
nochmal machen…
…und der Fahrzeughalter muss die Prüfgebühr noch einmal zahlen.
Ich kann nicht verstehen, wie diese relativ neue Praxis der Rückrechnung, die nichts anderem dient als einer staatlich subventionierten Einnahmenoptimierung für die TÜV-/Dekra-/Küs- Organisationen, so einfach von den Bürgern akzaptiert werden konnte.
Habe ein Motorrad, welches 02.04. zum TÜV gemusst hätte.Wusste
ich allerdings aus bestimmten Gründen net.
wie gehe ich jetzt vor`?Oder besser, wie gehe ich allgemein
vor wenn das Motorrad zum TÜV muss?
Keine Panik!
Einfach zum TüV fahren (ohne Umwege), prüfen lassen und gut
ist. Hast keine „Strafe“ zu befürchten. Allerdings wird die
überzogene Zeit von der neuen Plakette abgezogen. Also statt
der normalen 24Monate bekommst du nur 13 Monate.
Weiss jemand, wie das lä#uft, wenn der TÜV beispielsweise im August 1995 abgelaufen ist, das Fahrzeug jedoch immer zugelassen war?
also das kann man so nicht stehen lassen, Strafe ist sehr wohl
zu befürchten, Polizei wird es zur Anzeige bringen wenn man
ihn erwischt, dem Tüv ist es egal.
Und ohne Tüv erlischt die betriebserlaubnis und es wäre evtl
regreß bei einem Versicherungsschaden zu erwarten.
Ganz so kann man das nicht stehen lassen. Wenn das Fahrzeug versichert ist, kann man ganz offiziell zum TÜV und zur Werkstatt fahren.
Weiss jemand, wie das lä#uft, wenn der TÜV beispielsweise im
August 1995 abgelaufen ist, das Fahrzeug jedoch immer
zugelassen war?
Mathias
Hi Mathias!
nach meinem Kenntnisstand ist dann eine Vollabnahme erforderlich.
Gruss Ulli, die das zwar noch nie ausprobiert hat, es aber irgendwie logisch findet!
Blöderweise steht im Kfz-Schein nichts hinsichtlich des nächsten AU-Termins. Das wurde damals immer erst vom TÜV nach der ersten AU nach der Zulassung eingestempelt.
Was weiterhin blöd ist: irgendwie sieht die Plakete schon so (fast komplett) abgekrazt aus…
Was macht man da bloß…`
Grüße,
Mathias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
im KFZ schein steht auf der Vorderseite die nächste HU bei der ersten Anmeldung, danach bei Verlängerung auf der Rückseite.
Ist nichts erkennbar und 18 Monate rum ist eine Vollabnahme erforderlich.
Gruß Anno
Blöderweise steht im Kfz-Schein nichts hinsichtlich des
nächsten AU-Termins. Das wurde damals immer erst vom TÜV nach
der ersten AU nach der Zulassung eingestempelt.
Was weiterhin blöd ist: irgendwie sieht die Plakete schon so
(fast komplett) abgekrazt aus…
Was macht man da bloß…`
Grüße,
Mathias
Weiss jemand, wie das lä#uft, wenn der TÜV beispielsweise im
August 1995 abgelaufen ist, das Fahrzeug jedoch immer
zugelassen war?
Mathias
Hi Mathias!
nach meinem Kenntnisstand ist dann eine Vollabnahme
erforderlich.
Gruss Ulli, die das zwar noch nie ausprobiert hat, es aber
irgendwie logisch findet!
Es gibt doch die Möglichkeit, ein Fahrzeug zuzulassen ohne TÜV. Man muss dann halt schleunigst damit zum TÜV fahren, aber eine vorläufige Zulassung gibt es.
Mein Fall wäre somit dasselbe, meine ich.
wenn das ding nicht gerade verkehrsunsicher ist, dann fahr halt einfach hin, und bau keinen mist unterwegs.
der tüv verteilt keine knollen oder mängelberichte, sondern lediglich prüfberichte.
1995 - nicht schlecht. Ich hatte 2000 - leider nur der 2. Platz.
Das Motorrad war auch ständig angemeldet und beim TÜV gab es Probleme.
Die Herren waren sich nämlich nicht ganz einig wie jetzt zu verfahren wäre. Nach einem längeren Telefonat mit weiß ich wem stand es dann fest- ich mußte die TÜV-Gebühr zweimal berappen. So als wäre ich 2002
auch zum TÜV gefahren. Meiner Meinung nach sind die ein bißchen *+$%§.
Eine Vollabnahme stand aber überhaupt nicht zur Diskussion.
Das kenne ich auch nur nach einer längeren Stillegung >1 Jahr.
Also am besten mal kurz beim ausgesuchten TÜV vorbeifahren und abklären wie die das da handhaben.
Gruß
Thomas
Weiss jemand, wie das lä#uft, wenn der TÜV beispielsweise im
August 1995 abgelaufen ist, das Fahrzeug jedoch immer
zugelassen war?
Habe mich nun beim TÜV Bayern erkundigt. Die Sache wird so behandlet, wir der Pflicht-TÜV-Zyklus gelaufen wäre, allerdings unter Beachtung der Rückdatierungsregel. Fahre ich also jetzt mit meinem Fahrzeug, welches im Juli 1995 zum TÜV gemusst hätte dort vor, so erhalte ich eine Plakette bis Juli 2005. Fahre ich im Juli 2005 vor, so erhalte ich eine Plakette bis Juli 2007.