TÜV Nachprüftermin auch wenn es abgemeldet wird?

Hallo,

ich hatte ja kürzlich schon geschrieben wegen meines Wagens, der kein TÜV bekommen hat. Nun wird er doch nicht mehr repariert und ich hole mir einen neuen. Den alten will ich noch als „Teilespender“ verkaufen.
Jetzt wollte ich ihn erstmal ein paar Tage/Wochen hier stehen lassen, dass ich den Wagen noch zu seinem Käufer fahren könnte.
Da würde mich mal interessieren, ob das irgendwelche Probleme gibt.
Also klar, wenn man mich bei der letzten Fahrt mit abgelaufendem TÜV erwischen sollte, gibt es sicherlich eine Strafe, aber ansonsten?
Ist ja nicht so, dass der TÜV irgendwann schaut, ob der Wagen noch angemeldet ist und der Nachprüftermin noch nicht wahrgenommen wurde oder so…?
Vielen Dank

Hi

du hast 4 Wochen Nachprüfungsfrist - in der Zeit dürftest du ihn noch überführen, musst aber den TÜV Prüfbericht dabei haben als Nachweis - dann bleibst du m.W. auch straffrei.

Wenn er abgemeldet ist, wird er nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt und du wirst ihn auch nicht auf der Straße abgestellt haben?Dann interessiert die TÜV Plakette erstmal niemanden.

Wenn du ihn nach der Nachprüfungsfrist überführen willst, musst du ihn genau genommen aufladen und transportieren lassen. Evtl kann ihn der Käufer ja auch abholen :wink:

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Richtig. Es gibt ja auch noch die roten Nummern von Werkstätten. Aber selbst diese wurden letztes Jahr schwer reglemniert. Damit dürfen praktisch auch nur Fahrzeuge mit HU (ich mag den Begriff TÜV nicht, der grenzt die anderen Prüforganisitianoren aus). HU ist die Hauptuntersuchung (für alle die es nicht wissen).
Aber da gib tes immer schöe Ausreden. Z.B. Das Auto wird gerade von der Werkstatt zur HU gefahren.Oder das Auto ist gerade vom Stellplatz zur HU oder in die Werkstatt unterwegs.
Gruß

Paelzer, „Probefahrt“ geht auch.

@mazzmazz
Richtig

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