TÜV-Neuabnahme nach längerer 'Abstinenz'

Hallo Experten,

ich habe ein Motorrad in der Garage stehen und möchte es wieder fit für den nächsten Sommer machen. Das dürfte nicht allzu viel Arbeit sein. Das Teil ist noch gut in Schuss. Nur habe ich ein Problem, wenn es denn eines ist:

Das Moped ist zwar noch angemeldet, hat aber schon weit über 2 Jahre keinen TÜV mehr. *schäm* Also ist, wie ich hörte, eine Neuabnahme durch den TÜV erforderlich. (Bitte verzeiht mir, wenn ich keine Fachbegriffe benutze.) Was brauche ich alles dazu (außer den ABE-Bescheinigungen)? Muss ich da besondere Stellen aufsuchen oder kann ich da einfach zum nächsten Werkstatt-TÜV? Gilt noch die Regel, dass man den Weg zum TÜV auch mit dem (noch) nicht getüvten Fahrzeug fahren darf, oder muss ich in jedem Fall einen Anhänger benutzen (den ich nicht habe)? Was wisst ihr sonst noch so, das man bedenken sollte? Was kostet das überhaupt? Die TÜV-Webseiten sind ja voll das Armutszeugnis. Da ist ja wirklich keine einzige Info zuviel drauf :frowning: Die müssen jetzt wohl auch schon mental sparen :wink:

Lieben Gruß
Didi

Hallo,
also du brauchst keine Neuabnahme da du schreibst es ist angemeldet.
Du wirst nur den Tüv 2 mal machen müssen,(aber in einmal) also für die letzen 2 Jahre und dann für die jetzigen 2 Jahre.Dem Tüv ist es egal, nur der Polizei solltest du aus dem weg gehen.
Stelle sicher das du es durchbekomst indem du es vorher gut nachschauen läßt.
Gruß Achim

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Auch wenn das Moped nicht angemeldet wäre dürftest Du damit zum TÜV fahren (und danach dann gleich zur Zulassungsstelle). Das ist kein Problem.
Nimm den Schein und geh zur TÜV-Stelle und es wird laufen wie immmer beim TÜV, nur dass Du wohl mit dem doppelten Preis rechnen mußt, da über 2a vergangen sind.
Ich glaube TÜV kostet mitlerweile so um die Mitte 30 Euro, kann mich aber auch täuschen - weiß ich am Samstag wieder, nach meinem TÜV. ;o)

Viel ERfolg

ANdrea

Danke !!!
Hallo,

ich habe soeben erfahren, dass weder eine Neuabnahme, noch eine Nachnahme für die versäumte TÜV-Zeit fällig ist. Das ergibt sich aus der günstigen geographischen Lage im Saarland, welches laut telefonischer Auskunft das einzige Bundesland ist, in dem noch nicht „nachgeklebt“ wird. Ich muss also nur hin wie immer und das war’s. Ich freue mich, denn ich dachte schon, ich müsste mal wieder tausend Hebel in Bewegung setzen (wie einst beim Verkauf eines Automobils, aber das ist eine andere Geschichte). Unserer Bürokratie traue ich nämlich ALLES zu.

Also nochmals vielen Dank und Gruß an alle Zweirad-Fans!

Didi

Hallo,

Hallo,
also du brauchst keine Neuabnahme da du schreibst es ist
angemeldet.

Das stimmt so weit!!!

Du wirst nur den Tüv 2 mal machen müssen,(aber in einmal) also
für die letzen 2 Jahre und dann für die jetzigen 2 Jahre.Dem
Tüv ist es egal, nur der Polizei solltest du aus dem weg
gehen.

Das stimmt so nicht ganz… Der TÜV darf die HU nur um maximal 2 Jahre zurueckdatieren. Das heist du bringst das Teil zum TÜV zahlst ganz normal deine HU-Gebuehren und das wars dann auch.

Mit der Polizei sollte es auch kein grosses Problem sein, wenn die Kiste angemeldet und versichert ist und du dich auf dem direkten Weg zur Abnahme befindest und einen Termin dort nachweisen kannst.

Tschau
Peter