Hallo,
ich habe vor 6 Monaten einen LandRover Disco III gekauft. Der Verkäufer (Händler) hat das Auto direkt zum ZÜV gebracht. TÜ Bericht ohne Mängel. Jetzt sind beide Radlager vorne ausgeschlagen (bin 5000 km Straße gefahren). Habe das Auto in die Werkstatt des ursprünglichen Verkäufers gebracht. Dort habe ich erfahren, dass bei dem Fahrzeug das Lenkgetriebe kaputt war und die Stabistangen vorne und hinten. Der Vorbesitzer habe dies gewusst und nicht reparieren lassen. Er hat dann das Fahrzeug an den Gebrauchtwagenhändler von welchem ich das Fahrzeug erworben habe verkauft.
Ich frage mich nun, ob der TÜV Prüfer ein gefälligkeitsgutachten ausgestellt hat. Lenkgetriebe und Stabistangen ebenso wie ausgeschlagene Radlager sind eigentlich ein gravierender Mangel. Wer weiß in wie weit nun neben dem Verkäufer auch der TÜV Prüfer bezgl. Schadensersatz belangt werden kann.
Liebe Grüße
Silke120468