TÜV ohne Mängel jetzt kaputt

Hallo,

ich habe vor 6 Monaten einen LandRover Disco III gekauft. Der Verkäufer (Händler) hat das Auto direkt zum ZÜV gebracht. TÜ Bericht ohne Mängel. Jetzt sind beide Radlager vorne ausgeschlagen (bin 5000 km Straße gefahren). Habe das Auto in die Werkstatt des ursprünglichen Verkäufers gebracht. Dort habe ich erfahren, dass bei dem Fahrzeug das Lenkgetriebe kaputt war und die Stabistangen vorne und hinten. Der Vorbesitzer habe dies gewusst und nicht reparieren lassen. Er hat dann das Fahrzeug an den Gebrauchtwagenhändler von welchem ich das Fahrzeug erworben habe verkauft.

Ich frage mich nun, ob der TÜV Prüfer ein gefälligkeitsgutachten ausgestellt hat. Lenkgetriebe und Stabistangen ebenso wie ausgeschlagene Radlager sind eigentlich ein gravierender Mangel. Wer weiß in wie weit nun neben dem Verkäufer auch der TÜV Prüfer bezgl. Schadensersatz belangt werden kann.

Liebe Grüße
Silke120468

Hallo !

Es ist doch aber nicht geklärt,ob Dein Wagen nun unrepariert mit den vom Vorbesitzer NICHT reparierten Sachen (Lenkgetriebe,Stabilisatoren) war. Denn diese Mängel sind doch aktuell nicht akut,also werden sie wohl behoben sein ?

Und er neue Mangel Radlager nach 5000 km nach 6 Monaten ?
Das kommt doch auch auf die Fahrweise an,wird die Werkstatt zu recht sagen. Es ist ein Verschleissteil,was sich eben nicht schlagartig sondern schleichend,aber zunehmend abnutzt. Also Faktor Zeit.

Irgendwann ist es halt kaputt,auch wenn es vor 6 Monaten beim TÜV eben noch nicht auffällig war.
Denn mehr als Rütteln macht er doch nicht(kann er nicht). Da hat er es für gut oder auch für NOCH gut befunden.

Nun beweise ihm mal das Gegenteil ! Es hätte bereits bedenklich Spiel gehabt und hätte deshalb keine Plakette bekomen dürfen.

Wieso hast Du es dann nicht bemerkt,es macht Geräusche und mehr ?

Der Prüfer steht ja im Prüfbericht drin,im Zweifel könnte man sich an seine Prüforganisation wenden,wenn man Anhaltspunkte,besser Beweise hätte,Prüfer hat versagt oder sogar trotz Mangel die Plakette vergeben.
Dann haftet auch die Organisation dafür. So ganz generell natürlich.

MfG
duck313

Dann haftet auch die Organisation dafür.

Nein, der TÜV handelt hoheitlich und von daher müßte der Staat haften
(Staatshaftungsrecht) und somit ist die Klage gegen das Bundesland zu
richten.

Plem

Auto war in der Werkstatt. Da wurde festgestellt, das kein Austausch des Lenkgetriebes vorgenommen wurde. Radlager können natürlich kaputt gehen, aber nach 5000 km Straße ist das wohl eher unwahrscheinlich.
Das defekte Lenkgetriebe kann ich allerdings auch beweisen. Es war vorher schon defekt, dies kann mir die Vertragswerkstatt bestätigen. Haben sie auch schon.

Gruß Silke

Hallo Silke,
intressant ist doch nur, was die Garantie sagt. Werden diese Mängel nicht kostenlos beseitigt? Bei mir ging die LIMA kaputt, ist ja auch eigentlich ein Gebrauchsgegenstand. Die Kosten lagen bei ca. 1200 Euro - und ich musste einige Tage warten, da sie extra für mich produziert wurde. Aber ich habe keinen Cent bezahlen müssen, trug alles die Garantie.

Falls es auf Dir sitzen bleibt, warum auch immer, keine Panik. Mein Lenkgetriebe macht seltsame Geräusche. Die Werkstatt sagt, ein neues kostet über 2000 Euro, dan Ein- und Ausbau und Spurvermessung. Das wären locker 3 bis 4tsd Euro.
Entwarnung: es gibt Werkstätten, die ein Lenkgetriebe zum Festpreis von ca. 180 Euro innerhalb von 2 Stunden reparieren. Du musst nur in einer anderen Werkstatt - die helfen Dir aber, eine zu finden, das Getriebe ein- und ausbauen lassen. Rechne insgesamt, so meinte der Freundliche, mal mit 500 Euro.

Eine dritte Sache: was ich nie verstehe, hier im Forum wird immer und immer wieder darauf hingewiesen, bei KÜSS u.a. einen Gebrauchtwagencheck machen zu lassen. Der dauerte bei mir fast 2 Stunden. Danach weiss man ganz genau, was am Wagen defekt ist. Und der Witz: es kostet weniger als die TÜV Untersuchung.
Ich weiss, das hilft Dir nicht weiter, aber warum hast Du so einen Check nicht machen lassen?

Also, erst noch mal klären, was die Garantie sagt.

MFG
Pluto

Hallo Pluto,

genau die Organisation KUSS hat die HU gemacht. Mitlerweile ist mir zu Ohren gekommen das genau dieser Prüfer schon öfter unangenehm aufgefallen ist. Nachste Woche wird ein Beweissicherungsgutachten von einem öffentl. bestellten und vereidigten Gutachter vom TÜV (diesmal der echte TÜV) erstellt. Mit dem Gebrauchtwagenhändler werde ich dann wohl vor Gericht ziehen, da er auf alle Aufforderungen der Mängelbehebung durch meinen Anwalt nicht reagiert hat.