laut diversen Berichten bzw. Gerüchten, soll ab April 2012 die Plakette für die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert werden. Anlass soll eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sein, welche im Februar verfasst worden sein soll.
Leider ließt man nirgendwo etwas konkretes sondern immer nur „soll“.
Ist das ganze nun durch oder nicht? Wird ab April nicht mehr zurückdatiert?
Hallo !
Ja,leider ist das so !
Wenn man nicht kontrolliert wird und auffällt,kann man nun Geld sparen und die Prüffrist selbst ausdehnen auf 3 oder 4 Jahre.
Der neuen Plakette schadet es nun nicht mehr.
In einzelnen Bundesländern war es schon länger so.
ist korrekt.Ab Mai 2012 erhalten alle Fahrzeuge,die bei den Prüfstellen
(es prüft ja nicht nur der TÜV) vorgeführt werden,die Plakette
mit dem Datum des Vorführtages…
Der Pferdefuß der Geschichte ist aber der,das Fahrzeuge die mit überzogenem Prüftermin dort erscheinen,erhöhte „TÜV-Gebühren“ zahlen müssen…bei einem Monat Überziehung zum B.
10 Prozent Aufschlag…dazu kommt,das die Gebührne ohnehin zum 1.Mai erhöht werden…mithin ein „Teures Vergnügen“…
Ob die Änderung ab 1.04 gilt steht noch nicht fest.
Ob die Gebühren bei Überziehung höher werden ist „angedacht“.Es weiß aber keiner wie eine „intensivere“ Prüfung aussehen soll,die das rechtfertigt.
Jeder weiß 2 Jahre lang wann der nächste Termin ist…
Wo ist da das Problem?Vor allem da es die Plakette heute an "jeder Ecke"gibt?
wenn…
…ich den Text im unten angeführten Link richtig lese, dann sind es ab 2 Monaten Überschreitung 20 % Aufschlag auf die Gebühren durch eine aufwändigere Untersuchung.
bemühe mal Tante Google…die leifert das in 0,75
Sekunden…
Naja, aber ich brauche mehr als 0,75 Sekunden, um die Tante aufzurufen.
Und ich dachte mir einfach, dass Du das behauptest und daher sicher auch Quellen hast, die Du mit geringerem Aufwand verlinken kannst.
Wenn ich danach suche, lande ich u.U. bei anderen Aussagen, womit meine Frage an Dich nicht befriedigt gewesen wäre.
(So wie an anderer Stelle hier im Thread auch eine Gegenbehauptung aufgestellt wird, nämlich dass das nur angedacht ist, sich aber vermutlich nicht begründen lässt).
Ich hab es mal überflogen:
HU um mehr als 2 Monate überschritten:1,2 fache Gebühr wegen zusätzlicher Prüfungen.
Die werden dann ab Punkt 6.1 erläutert und sind ziemlich „an den Haaren herbeigezoge“ und z.T gar nicht machbar.
Alles Quark!Mal gespannt ob das so zum 1.4.verabschiedet wird.