Guten Tag und Hallo zusammen-
ich hoffe richtiges Brett / meine Frage:
In der Presse hatte ich gelesen dass ab 1.1.12 der Tüv-Termin nicht mehr nach Fälligkeit zurück datiert werden darf?
Konkret: Mein Auto war im Dez.11 „fällig“.
Gestern war Tüv (ohne Mängel), aber der Prüfer hat den nächsten Termin (und Plakette) auf 12/13 gestellt.
Was ist nun richtig?
die Regelung greift ab 01.01.12, aber das bedeutet, dass sie erst für Fahrzeuge gilt, die auch im Januar fällig wurden/werden. Für den im Dezember fälligen Wagen galten noch die alten Regeln, also ist alles korrekt.
seit wann das denn? Da muss doch erst mal der Gesetzgeber die 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung fertig machen.
Lassen wir mal den TÜV zu Worte kommen.
_TÜV SÜD: Rosa hat ausgedient - noch wird rückdatiert
Zudem sollten Autofahrer nicht damit rechnen, durch Hinauszögern des Termins den Prüfturnus verlängern zu können, denn es wird weiter rückdatiert – auf das eigentliche Fälligkeitsdatum. Darauf weist TÜV SÜD ausdrücklich hin. Die Rückdatierung entfällt erst mit der 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die voraussichtlich im Frühjahr beschlossen wird._
hi,
das istauch mein letzter kenntnisstand. selbst der 1.4. ist fraglich, weil wohl die dekra nicht mitspielt und rechliche schritte eingeleitet hat.
hauptmann