TÜV Termin

Guten Tag und Hallo zusammen-
ich hoffe richtiges Brett / meine Frage:

In der Presse hatte ich gelesen dass ab 1.1.12 der Tüv-Termin nicht mehr nach Fälligkeit zurück datiert werden darf?
Konkret: Mein Auto war im Dez.11 „fällig“.
Gestern war Tüv (ohne Mängel), aber der Prüfer hat den nächsten Termin (und Plakette) auf 12/13 gestellt.
Was ist nun richtig?

Im Voraus herzlichen Dank

ab 1.4.2012…
…dachte ich wäre die neue Regelung gültig…

Mahlzeit,

die Regelung greift ab 01.01.12, aber das bedeutet, dass sie erst für Fahrzeuge gilt, die auch im Januar fällig wurden/werden. Für den im Dezember fälligen Wagen galten noch die alten Regeln, also ist alles korrekt.

MfG Marius

Mahlzeit,

die Regelung greift ab 01.01.12,

Auch Mahlzeit,

seit wann das denn? Da muss doch erst mal der Gesetzgeber die 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung fertig machen.

Lassen wir mal den TÜV zu Worte kommen.

_TÜV SÜD: Rosa hat ausgedient - noch wird rückdatiert

Zudem sollten Autofahrer nicht damit rechnen, durch Hinauszögern des Termins den Prüfturnus verlängern zu können, denn es wird weiter rückdatiert – auf das eigentliche Fälligkeitsdatum. Darauf weist TÜV SÜD ausdrücklich hin. Die Rückdatierung entfällt erst mit der 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die voraussichtlich im Frühjahr beschlossen wird._

http://www.tuev-sued.de/tuev-sued-konzern/presse/akt…

Nach meinen Infos soll das ab 1.4.2012 gelten.

Gruß

Nostra

hi,
das istauch mein letzter kenntnisstand. selbst der 1.4. ist fraglich, weil wohl die dekra nicht mitspielt und rechliche schritte eingeleitet hat.
hauptmann

Oh, dann Asche auf mein Haupt. Ich hatte schon mehrfach die Info bekommen, es würde ab 01.01.12 gelten…

Hallo Otsegolectric

Oh, dann Asche auf mein Haupt.

Dürfen wir die Tonne dran lassen…

Bleib munter

Rochus

Moin,

Oh, dann Asche auf mein Haupt.

Dürfen wir die Tonne dran lassen…

Heißt es nicht „Keine heiße Asche einfüllen“?

SCNR,
-Efchen