ab Anfang Juli treten ja neue Regelungen für den TÜV in Kraft,
u. a. auch eine, die besagt, dass eine Verspätung teurer wird.
Nun, meine Recherchen haben zwei Definitionen von ‚Verspätung‘
ergeben: (1) … zwei Monate zu spät und (2) mehr als zwei Mo-
nate zu spät. Wie ist es denn nun wirklich? Beispiele zu (1), (2):
TÜV bis Januar: Vorführung März: Zwei Monate zu spät.
Bei (1) würde man nun mehr bezahlen, bei (2) nicht.
_Als Halter zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins von mehr als
2 bis zu 4 Monaten_
TÜV bis Januar: Vorführung März: Zwei Monate zu spät.
Bei (1) würde man nun mehr bezahlen, bei (2) nicht.
Der 31.Januar ist noch innerhalb der Frist. Am 1.März hat man eine „Fristüberschreitung von mehr als einem Monat“ begangen, weil seit dem 31.Januar ja schon mehr als ein ganzer Monat vergangen ist. Eine „Fristüberschreitung von mehr als einem Monat“ führt aber nicht zu einer kostenpflichtigen Verwarnung, denn die ist ja erst ab „zwei Monaten“ fällig, das wäre dann am 1.April.
Dies ist übrigens keine Rechtsauskunft, sondern meine persönliche Meinung.
Wie sieht es mit verspätungen bedingt durch Saisonkennkennzeichen aus ?
Ich hatte den Fall vor Jahren schon einmal , ein Youngtimer hatte im Dezember Tüv und ist mit Saisonkennzeichen 4 - 10 angemeldet worden.
als der Im Jahre 2004 das erste mal mit Saisonkennzeichen zum Tüv musste , klebte man den Tüv Stempel einfach auf April , beginn der Saison .
jetzt hat mein „Fuhrpark“ nachwuchs bekommen und wieder muss der im Dezember zum Tüv ( 2013 ) auch der hat Saison 4 - 10 .
wird das heute noch genau so gehandhabt , oder muss ich den Wagen auf einen Anhänger aufladen , oder mss ich die teueren Tüv Gebühren bezahlen wenn ich anfang April komme ?
IMHO fragt aber der UP nach der erhöhten TÜV-Gebühr bei verspäteter HU. http://www.zeit.de/auto/2012-03/auto-tuev-pruefung
Zitat:
_ Bei länger als zwei Monaten über dem vorgegebenen Datum soll ein Gebührenaufschlag von 20 Prozent fällig werden. _
Der Aufschlag von 20 Prozent ist abhängig von der normal anfallenden Prüfgebühr, die wiederum ist abhängig von Fahrzeugart, Bundesland und Prüforganisation.
Siehe z.B. hier: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/hauptuntersuc…
HU war fällig im Mai 2012, heute, 01.08. 11,98€ mehr bezahlt, also 72,98 anstatt 61,00.
Das könnte schwanken zwischen den einzelnen Gesellschaften, dieses Beispiel stammt vom TÜV Nord.
bei Fälligkeit z.B. Januar und Vorführung im März fällt kein Aufschlag an.Wird das Fahrzeug erst im April vorgeführt sollte der Aufschlag eigentlich anfallen.
Im Juli hatte ich ein Fahrzeug vorgeführt,bei dem im April der TÜV fällig war,es wurde kein 20% Aufschlag berechnet.
Eigentlich sollte auch mit jedem Fahrzeug eine Probefaht durchgeführt werden,wärend meiner Wartezeit wurde dies an keinem Fahrzeug durchgeführt.