TÜV 'überspringen' erst nach 24 Monaten?

Hallo!

Wie lange muss der TÜV (z.B. eines Traktors, der angemeldet in einer privaten Garage parkt) abgelaufen sein, damit man bei TÜV - Vorführung nicht nur die Restmonate seit TÜV - Ablauf kriegt, sondern wieder 2 komplette Jahre?

Beispiele:

  • wenn TÜV 3 Monate abgelaufen bekommt man meines Wissens 24-3=21 Monate TÜV
  • wenn TÜV 25 Monate abgelaufen bekommt man 24 Monate TÜV?

Was ist nach 12 Monaten? Nach 23 Monaten?

Danke für Tips!

Timsy

PS: „TÜV“ schreib ich hier nur, weils so schön kurz ist - natürlich würde ich da nie wirklich hinfahren sondern in ne richtige Werkstatt oder zu anderen Anbietern :smile:

Hallo!

Was ist nach 12 Monaten?

Bekommst Du 12 Monate.

Nach 23 Monaten?

Einen.

Danke für Tips!

Bitte. Warte bis 24 Monate rum sind, dann fahr einfach gemütlich hin…

Timsy

PS: „TÜV“ schreib ich hier nur, weils so schön kurz ist -
natürlich würde ich da nie wirklich hinfahren sondern in ne
richtige Werkstatt oder zu anderen Anbietern :smile:

Warum nicht ? Ich habe mit unserer TÜV Prüfstelle hier keine Probleme, er trug mir sogar nachdem ich 3x mit meinem Vierkantrohrauspuffendstück dort war, jenes ein, da es stabil festgeschweißt war…

MfG

Hi!

Bitte. Warte bis 24 Monate rum sind, dann fahr einfach
gemütlich hin…

Danke!

PS: „TÜV“ schreib ich hier nur, weils so schön kurz ist -
natürlich würde ich da nie wirklich hinfahren sondern in ne
richtige Werkstatt oder zu anderen Anbietern :smile:

Warum nicht ? Ich habe mit unserer TÜV Prüfstelle hier keine
Probleme, er trug mir sogar nachdem ich 3x mit meinem
Vierkantrohrauspuffendstück dort war, jenes ein, da es stabil
festgeschweißt war…

Unser TÜV ist da anders: korrupt in einer Weise, die ich hier gar nicht schildern darf.
Mit denen will ich und viele andere hier nix zu tun haben.
Macht aber nix, es gibt ja gute Alternativen.

Grüße!

Timsy

Hi!

Unser TÜV ist da anders: korrupt in einer Weise, die ich hier
gar nicht schildern darf.

Hetzte doch mal die Presse drauf an :smile:

Mit denen will ich und viele andere hier nix zu tun haben.
Macht aber nix, es gibt ja gute Alternativen.

Ich fahre seit 15 Jahren nicht mehr nach Schwegenheim zum TÜV, nachdem ich dort mal fast alle Nackenhaare verloren hätte, weil sie sich komplett aufstellten :smile:

MfG

Hallo!
Bin ich da richtig informiert:
Wenn ein abgemeldetes KFZ neu HU erhält und dann (innerhalb einer Woche o.ä.) angemeldet wird, sind es 24 Monate?

Danke.
Grüße
Jogi

Hallo,

Wenn ein abgemeldetes KFZ neu HU erhält und dann (innerhalb
einer Woche o.ä.) angemeldet wird, sind es 24 Monate?

Wenn innerhalb der Woche kein neuer Monat begonnen hat, dann ja. Wann
der Wagen zugelassen wird ist egal, es zählt das Datum der HU-Prüfung.
Und 24 Monate natürlich nur, wenn für den Fahrzeugtyp kein anderer Zeitraum vorgesehen ist. Für Taxen und größere LKWs z.B. gilt 12 Monate.
Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist es bei der HU egal, ob die gerade fällig ist oder schon seit einem oder sogar mehrere Monate überfällig ist. Da wird nichts zurück datiert.

Bei zugelassenen Fahrzeugen wird - wenn man die HU verspätet machen lässt - das Datum der nächsten Prüfung zurück datiert, damit man keinen Anreiz hat, den Prüftermin zu überziehen. Das gilt auch noch, wenn man 12 Monate überzieht. Dann bekommt man nur weitere 12 Monate.
Dass man, wenn man 23 Monate überzieht, im nächsten Monat erneut die HU machen lassen muss, glaube ich nicht so ganz. Wobei mir nicht bekannt ist, wo die Abgrenzung ist.

Beste Grüße
Guido