TÜV überziehen - 2 Jahre?

Hallo zusammen,
ich habe einen PKW-Anhänger, der bei meinen Eltern auf einem Grundstück steht. Der Tüv ist jetzt schon seit 21 Monaten abgelaufen. Was ist denn jetzt am günstigsten, wenn ich ihn wieder benutzen will:

  • Jetzt zum TÜV, Bussgeld zahlen und nur für drei Monate TÜV-Stempel bekommen?
  • Oder ist es besser, wenn ich die zwei Jahre abwarte - und was passiert denn dann, wenn ich mit dem Hänger zum Tüv komme?
    Danke im voraus, Heidi

Hallo,

hatte einen ähnlichen Fall mit dem Motorrad.
Eigentlich ists egal, wie Du es machst, nur bei der zweiten Variante „die 2 Jahre abwarten“ sparste ich einmal TÜV-Gebühr.

Gruß
Jürgen

PS: Ob das so richtig war, weiß ich auch nicht, bei mir wars halt so.

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Hallo.

ich habe einen PKW-Anhänger, der bei meinen Eltern auf einem
Grundstück steht.

Das dürfte die Erklärung sein, weshalb Du noch kein freundliches Einladungsschreiben Deiner zuständigen Behörde bekommen hast : Der Anhänger befindet sich nämlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum.

Ich würde - zunächst - den TÜV TÜV sein lassen und mich bei der Kfz- Zulassungsstelle erkundigen („es tut mir sehr leid, aber ich habe meinen Anhänger seit einiger Zeit auf einem Privatgrundstück stehen und vergessen, ihn vorübergehend stillzulegen. Kann ich das bei Ihnen tun?“). Das sollte eigentlich gehen. Damit gehen die alten Nummernschilder - mit vorher abgeschabter TÜV- Plakette! - an die Zulassungsstelle zurück. Dito der Kfz- Schein, und mit ein wenig Glück guckt niemand auf das Datum der letzten fällig gewesenen HU. Nach einer gewissen Graswachsperiode meldest Du den Anhänger wieder an und führst ihn beim TÜV vor.

Diese Auskunft erfolgt ohne Kenntnis der Rechtsvorschriften, nur nach Trick 17 :wink:

Gruß kw

Hallo Heidi!

Erst einmal: wieso sollte der TÜV ein Bußgeld kassieren?
Du fährst hin, bekommst (wenn keine erheblichen Mängel bestehen) deine Plakette und fertig.

Daß deine Plakette dann aber nur drei Monate gilt, damit mußt du dich abfinden.
Wenn aber schon mehr als zwei Jahre um sind, dann bezahlst du in den allermeisten Fällen AUCH zweimal die Prüfgebühr - so kommt auch der TÜV immer wieder nett zu seinen Einnahmen :frowning:((
Die Diskussion, die auf diese Tatsache folgt, endet eigentlich immer gleich: wenn du nur einmal bezahlen willst, dann klebt er halt nur eine Gültigkeit von EINEM Monat…

Soweit ich weiß, wird diese Rückdatiererei nur im Saarland nicht ausgeführt - aber diese Information ist schon wieder etwas älter, daher keine Garantie.

Auf alle Fälle halte ich die Idee mit „abmelden, abwarten und wieder anmelden“ für blödsinnig: die Ab- und Anmeldegebühren dürften höher liegen als die doppelte TÜV-Gebühr, dazu kommen dann noch unnötige Laufereien zum Straßenverkehrsamt, zur Versicherung (neue Doppelkarte erforderlich!), etc.
Das wärs mir nicht wert!

Übrigens: niemand kann dir verbieten, ein angemeldetes Fahrzeug mit jahrelang abgelaufenem TÜV zu besitzen - nur auf öffentlichen Straßen BENUTZEN darfst du es nicht!
Und für den Weg zum TÜV (und NUR dorthin) darfst du auch mit abgelaufener Plakette. (Um hier aber im Falle der „grünen Überwachung“ nicht in Beweisnot zu kommen, empfiehlt sich die vorherige Vereinbarung eines Termins beim TÜV - den können die freundlichen Trachtenträger dann ggf. telefonisch nachprüfen.)

Schönen Gruß und
nur nicht bangemachen!

Robert

Hallo.

ich habe einen PKW-Anhänger, der bei meinen Eltern auf einem
Grundstück steht.

Hi Oki,

Das dürfte die Erklärung sein, weshalb Du noch kein
freundliches Einladungsschreiben Deiner zuständigen Behörde
bekommen hast : Der Anhänger befindet sich nämlich nicht im
öffentlichen Verkehrsraum.

Stimmt, auf Privatgelände darf die HU jahrzehnte her sein…

Ich würde - zunächst - den TÜV TÜV sein lassen und mich bei
der Kfz- Zulassungsstelle erkundigen („es tut mir sehr leid,
aber ich habe meinen Anhänger seit einiger Zeit auf einem
Privatgrundstück stehen und vergessen, ihn vorübergehend
stillzulegen. Kann ich das bei Ihnen tun?“). Das sollte
eigentlich gehen. Damit gehen die alten Nummernschilder - mit
vorher abgeschabter TÜV- Plakette! - an die Zulassungsstelle
zurück. Dito der Kfz- Schein, und mit ein wenig Glück guckt
niemand auf das Datum der letzten fällig gewesenen HU. Nach
einer gewissen Graswachsperiode meldest Du den Anhänger wieder
an und führst ihn beim TÜV vor.

Und das stimmt so nicht! Bei unserer Zulassungsstelle bekommst Du
die allergrössten Schwierigkeiten, wenn Du die Plaketten VORHER
abkratzt. Die möchten die netten Damen/Herren hinterm Schalter
gerne bei Abgabe der Papiere sehen, dann schicken sie Dich zum
abkratzen.
Wiederanmeldung nach der „Graswachsperiode“ geht erstmal nicht
ohne einen Mindestrest an „TÜV“ von 3 Monaten. Also kann man ihn
nicht anmelden, bevor man beim TÜV war, okay ?!

Wir haben in ähnlich gelagerten Fällen einfach gesagt wie´s war,
der Anhänger ist schlicht auf PRIVATGELÄNDE vergessen worden, zur
Not eine"Versicherung an Eides statt" des Halters beilegen, das in
der Zeit nicht mit ihm (dem Anhänger) gefahren wurde.

Diese Auskunft erfolgte nach bestem Wissen & Gewissen :wink:))

Diese Auskunft erfolgt ohne Kenntnis der
Rechtsvorschriften, nur nach Trick 17
:wink:

Gruß kw

Gruß
Michael

1 Like

Danke - wieder was gelernt! owT
Gruß kw

Hallo

Deine Graswachsmethode kannst verhacken. Das erste, was die von der Zulst. sehen wollen sind die Plaketten.

Michael hat ausnahmslos recht. Die sind immer vorsichtiger geworden die letzten JAhre… weil sie oft genug verarscht wurden.

gruß

dennis

Hallo.

Michael hat ausnahmslos recht. Die sind immer vorsichtiger
geworden die letzten JAhre… weil sie oft genug verarscht
wurden.

Wird wohl so sein, wie Du sagst. Meine letzte Erfahrung mit der Methode datiert Mitte der 80er - damals klappte das noch; vielleicht aber auch nur in Hessisch- Sibirien auf dem Land. Schade ists aber trotzdem …

Gruß kw

Hallo
Den Anhänger in eine Werkstatt fahren ( eventuell mit rotem Nummenschild der Werkstatt oder des Straßenverkehrsamtes ) , prüfen lassen , oder selber prüfen .
( Reifen , Korrosion , Licht , Bremsen , Steckverbindung und Kupplung )
Den Tüv anrufen , fragen ob es mit einer einfachen Untersuchung getan ist , und einen Termin vereinbaren .
Möglicherweise benötigst Du auch ein rotes Nummernschild ( Zulassung für ein oder zwei Tage ) .
MfG
Matthias

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Hallo Mathias,

Möglicherweise benötigst Du auch ein rotes Nummernschild (
Zulassung für ein oder zwei Tage ) .

Da der Anhänger ja noch zugelassen ist, entfällt dies.

Unser Werkstattmeister hat einen 600kg Anhänger zu verkaufen, den er dreimal in 16 Jahren benutzte. Da er seit zwei Jahren kein Auto mit AHK mehr hat, steht er nur rum. Hier ist auch der TÜV bereits seit über einem Jahr abgelaufen.

Bei Anhängern ist eine Abmeldung bei Nichtbenutzen unrentabel, da sie sehr günstig in der Unterhaltung sind.

Ich zahle für meinen 1300kg Anhänger 53€ an Steuer und 14€ an Versicherung. Warum sollte ich ihn abmelden, nur weil ich ihn heute oder morgen nicht brauche ?? Ich glaube das kommt öfter vor als wir uns denken mit den JAhrelang nicht benutzten Anhängern…

gruß

dennis

Hallo Heidi,
hier wurden ja schon haarsträubende Tipps mit abmelden, Plaketten abkratzen etc. genannt. Leider Unfug. Das Ab- und wieder Anmelden wird teurer als der TÜV. Das Plaketten abkratzen bringt nichts, da der HU-Termin auch im FZ-Schein vermerkt ist. Ein Bussgeld bezahlst Du sowieso nicht. Es hält sich immer noch das Gerücht, aber es bleibt immer noch die Wahrheit: Der TÜV ist
keine Behörde. Dein Problem ist kein Einzelfall, ich denke nur an die Hunderttausende von Wohwagen, die seit Jahren ohne TÜV auf Campingplätzen stehen. Die TÜV-Gebühr für Anhänger liegt bei €25,-. Solange der Anhänger mit abegelaufenem TÜV auf Privatbesitz steht und Du zur HU direkt hinfährst, gibts keinen Grund für irgendwelche Erklärungen.
Gruss Sebastian

Moin Heidi,
also die Tipps vor mir must Du selbst beurteilen, aber ich kann Dir aus Erfahrung sagen, das Du mit diesem Hänger nicht so einfach auf die Straße darfst (polizeilich gesehen). Auch wenn Du nur zum TÜV willst damit. Du mußt Dir erst eine Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsstelle holen und dann darfst Du den Hänger NUR zum TÜV und zurück überführen. Bei mir wars damals so, dass der Prüfer aber diesen Wisch von der Zulassungsstelle gar nicht haben wollte. Ich habe ihn also nicht wirklich gebraucht. Nur im Falle einer Polizeikontrolle! Nur - ich hatte ein komplett stillgelegtes Fahrzeug ohne Plakette - Du hast eins mit Plakette - und wer sieht da schon hin? (Dies ist keine Aufforderung, ohne Darfschein zu fahren!)
Bis dahin
Tino

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