Hallo Heidi!
Erst einmal: wieso sollte der TÜV ein Bußgeld kassieren?
Du fährst hin, bekommst (wenn keine erheblichen Mängel bestehen) deine Plakette und fertig.
Daß deine Plakette dann aber nur drei Monate gilt, damit mußt du dich abfinden.
Wenn aber schon mehr als zwei Jahre um sind, dann bezahlst du in den allermeisten Fällen AUCH zweimal die Prüfgebühr - so kommt auch der TÜV immer wieder nett zu seinen Einnahmen
((
Die Diskussion, die auf diese Tatsache folgt, endet eigentlich immer gleich: wenn du nur einmal bezahlen willst, dann klebt er halt nur eine Gültigkeit von EINEM Monat…
Soweit ich weiß, wird diese Rückdatiererei nur im Saarland nicht ausgeführt - aber diese Information ist schon wieder etwas älter, daher keine Garantie.
Auf alle Fälle halte ich die Idee mit „abmelden, abwarten und wieder anmelden“ für blödsinnig: die Ab- und Anmeldegebühren dürften höher liegen als die doppelte TÜV-Gebühr, dazu kommen dann noch unnötige Laufereien zum Straßenverkehrsamt, zur Versicherung (neue Doppelkarte erforderlich!), etc.
Das wärs mir nicht wert!
Übrigens: niemand kann dir verbieten, ein angemeldetes Fahrzeug mit jahrelang abgelaufenem TÜV zu besitzen - nur auf öffentlichen Straßen BENUTZEN darfst du es nicht!
Und für den Weg zum TÜV (und NUR dorthin) darfst du auch mit abgelaufener Plakette. (Um hier aber im Falle der „grünen Überwachung“ nicht in Beweisnot zu kommen, empfiehlt sich die vorherige Vereinbarung eines Termins beim TÜV - den können die freundlichen Trachtenträger dann ggf. telefonisch nachprüfen.)
Schönen Gruß und
nur nicht bangemachen!
Robert