tüv um mehr als 2 jahre abgelaufen

hallo,

wenn bei einem angemeldeten wohnwagen seit längerem der tüv abgelaufen ist - was passiert wenn man den tüv mache lässt?

normalerweise wird er auf den fälligkeitstag zurückdatiert, aber wenn dieser schon sehr lange her ist evtl. schon über 2 jahre?

bekommt man vom tüv ein bussgeld?

gruss und dank im vorhinein

desperado

Hallo Desperado

normalerweise wird er auf den fälligkeitstag zurückdatiert,
aber wenn dieser schon sehr lange her ist evtl. schon über 2
jahre?

Wenn der TÜV aktuell gemacht ist, ist das Gefährt für die Zeit
abgenommen die folgt.

bekommt man vom tüv ein bussgeld?

Nein.

Gruss
Heinz

Hallo,

soweit ich weiß wird bei abgemeldeten Fzg. der HU-Termin nicht zurückdatiert.
Beachte allerdings, wenn das Fzg. länger als 18 Monate abgemeldet war, dann ist eh eine Vollabnahme fällig. Die beinhaltet die „normale“ HU-Untersuchung.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

endlich kann ich auch mal eine Verbesserung anbringen *freu*

Quelle ADAC Motorwelt Januar 2007
Wiederzulassung
Wer ein stillgelegtes Kraftfahrzeug wieder zulassen möchte, hates künftig leichter: Für Autos oder Motrorräder, die weniger als sieben Jahre aus dem Verkehr gezogen waren, reicht ab März eine Hauptuntersuchung für die Neuzulassung. Zurzeit ist bei Fahrzeugen, die mehr als 18 Monate stillgelegt waren, ein aufwendiges und teures Vollgutachten erforderlich.
Info Internet www.adac.de (Recht & Rat)

Darauf warte ich ja mit meinem alten Wagen, der seit rund 4 Jahren abgemeldet ist *g*.

Davon abgesehen hatter der Fragesteller sein Wohnmobil ja nicht abgemeldet, sondern einfach ohne TÜV weiter gefahren.

CU
BJ

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Hallo!

Normalerweise wird der TÜV seit paar Jahren zurückdatiert, auf das eigentliche Fälligkeitsdatum, wenn man ihn überzieht.
Soweit mir bekannt ist, wird bei über 2 Jahren Überziehung dann die TÜV-Plakette so geklebt, dass Du nach einem Monat wieder zum TÜV darfst. Oder gleich doppelt bezahlst, und dann für die nächsten 2 Jahre TÜV hast.
Das ist zwar völliger Schwachsinn,
aber irgendwie wurde diese Regelung ja von den von UNS ALLEN gewählten Volksvertretern beschlossen. Die Prüforganisationen werden sich da gefreut haben… bringt bestimmt 5 % mehr Umsatz.

Grüße, Steffen!

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… Für Autos oder Motrorräder, die
weniger als sieben Jahre aus dem Verkehr gezogen waren, reicht
ab März eine Hauptuntersuchung für die Neuzulassung. Zurzeit
ist bei Fahrzeugen, die mehr als 18 Monate stillgelegt waren,
ein aufwendiges und teures Vollgutachten erforderlich.
Info Internet www.adac.de (Recht & Rat)

Das habe ich noch nicht gehört. Wird sicher einige Leute freuen.

Davon abgesehen hatter der Fragesteller sein Wohnmobil ja
nicht abgemeldet, sondern einfach ohne TÜV weiter gefahren.

Uups, stimmt, das habe ich irgendwie falsch verstanden.

Beste Grüße
Guido

Hallo Steffen

Dies habe ich bei TÜV Süd gefunden:

Seit Dezember 1999 muss sich der TÜV-Sachverständige beim Datieren
der neuen Plakette an die Laufzeit der alten Plakette halten. Wer im
November 2007 vorfahren muss, aber erst im Januar des folgenden
Jahres kommt, kriegt eine TÜV-Plakette nur bis November 2009 - nicht
bis Januar 2010.

Hier in Spanien ist der TÜV Süd auch tätig. Die Regelung ist aber
die, dass ich bei Verspätung keine Rückdatierung bekomme.

Was Ihr da in Deutschland habt ist Gebührenabzocke. Worum geht es
denn? Um ein Fahrzeug, das sich sicher im Verkehr bewegt oder um die
Kasse eines Vereins?

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,

Was Ihr da in Deutschland habt ist Gebührenabzocke. Worum geht
es
denn? Um ein Fahrzeug, das sich sicher im Verkehr bewegt oder
um die
Kasse eines Vereins?

es geht darum, dass es ein beliebter Sport war, die vorgegebenen Termine bewußt nicht einzuhalten und sich gegenüber denjenigen besserzustellen, die ehrlich waren. Das ist jetzt vorbei, so dass die bewußte Fristverlängerung keine Vorteile mehr mit sich bringt und damit der Anreiz zur Überschreitung der Fristen nicht mehr gegeben ist. Eigentlich logisch, oder?

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

nein, nicht logisch. Das erklärt den Sachverhalt, rechtfertigt ihn aber nicht. Der Fehler war dann eben daß es offenbar nur ein Kavaliersdelikt ist/war mit überzogenem TÜV herumzufahren.
Warum wird das geduldet? Dann sollte man doch lieber konsequent verbieten und hart bestrafen wenn jemand im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs ist, dessen TÜV abgelaufen ist.

Den TÜV zurückzudatieren ist aber, wie der Vorgänger schrieb, totaler Unsinn. Das ist doch wirklich nur Abzocke!
Der Sinn der Sache ist doch daß nur ausreichend verkehrstüchtige Fahrzeuge unterwegs sind - und wenn mein KFZ das ist, welche Rolle spielt es dann wann der TÜV abgelaufen oder nicht abgelaufen ist? Der TÜV soll bescheinigen ob das Auto JETZT technisch OK ist, und nichts anderes.

Ich kann dem Vorposter nur absolut zustimmen. Hier wird den Autofahrern dummdreist Geld aus der Tasche gezogen! Und mich ärgert das sehr, denn mich trifft es auch.

Gruß,

MecFleih

Hi Guido,

gerade weil es wirklich erst jetzt ebkannt gegeben wurde, habe ich den Artikel wörtlich abgeschrieben.
Könbnte so manchen vor zu hohen Kosten bewahren :smile:

Ciao
BJ

Hi Guido,

Das habe ich noch nicht gehört. Wird sicher einige Leute
freuen.

Och Menno, wozu habe ich denn die FAQ:2487 verfasst?

Gruss Sebastian

Hallo,

Was Ihr da in Deutschland habt ist Gebührenabzocke. Worum geht
es
denn? Um ein Fahrzeug, das sich sicher im Verkehr bewegt oder
um die
Kasse eines Vereins?

wir hatten einen 22 Jahre alten Linienbus in der Firma, der im laufe dieser Zeit sich eine TÜV Untersuchung gespart hatte, da mal im nächsten Monat, dann im richtigen, dann wieder im nächsten mOnat geprüft wurde.

Anmerkung: Lkw, Busse, Taxe, Leihwagen etc. müssen jedes Jahr zum TÜV.

Brachte also schonwas.

gruß
dennis

Hallo Sebastian,

Och Menno, wozu habe ich denn die FAQ:2487 verfasst?

Auch davon habe ich noch nichts gehört, ähh, gelesen. Sehr interessant.

Beste Grüße
Guido

Wenn du einen Termin bei der dekra tüv oder einem anderen prüfer hast
gibt es in der regel keine Probleme nur wenn der schnitlauch ( neuerdings in Blau) dich erwischt könnte es probleme geben.
Das kanst du auch umgehen wenn du dir ne Rote Nr ausleist. dann
Kann Dir keiner was.
Gruß andreas

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Das mit den sieben Jahren ohne Vollabnahme beim Wiederzulassen gilt meines Wissens nach aber erst für Fahrzeuge die ab März/ April diesen Jahres abgemeldet werden und nicht rückwirkend für Fahrzeuge die schon länger abgemeldet sind?
Weiss da jemand was genaues?

Gruss Bernhard

Hi Benhard,
sorry, mehr stand nicht in der Zeitung drin.
Als es damals von 12 auf 18 Monate (oder so) angehoben wurde, galt es rückwirkend.
Habe keine Lust auf Vollabnahme… ist zwar nicht mehr als Tüv, aber kostet ca. 4x so viel.

Gruß
BJ

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