TÜV um sechs Monate überzogen

Hallo!

Wird der TÜV-Termin eines PKW um sechs Monate überzogen und dies von der Polizei festgestellt, mit welcher Strafe wäre da zu rechnen? Im Internet finden sich hier widersprüchliche Angaben, zum einen 25 Euro Verwarnungsgeld, zum anderen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Hat sich hier kürzlich eine Änderung ergeben? Die Aussage einer Polizeibeamtin hierzu belief sich auf 40 Euro und einen Punkt. Hat die Dame recht oder irrt sie sich?

Viele Grüße

Steigi

Hat die Dame recht oder irrt sie sich?

Hi,

die Dame irrt

329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage ( B - 1 ) 25,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat

Sind 25€ Spende

Die Dame hat es mit dem

329601 Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) B - 1 40,00
in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen
ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um
mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.3 BKat

verwechselt.

Bei einem Pkw ist keine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben.

Q-Gruß

Anschlussfrage
Hallo,

329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1
der Anlage ( B - 1 ) 25,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur
fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat

Sind 25€ Spende

Wenn der Termin für HU und AU um „mehr als 2 Monate“ überschritten
und dies von einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, wird für jede der
beiden Ordnungswidrigkeiten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig,
zusätzlich eine Frist zur Behebung dieser „Mängel“ gesetzt.

Ist es wirksam, wenn vor Ablauf dieser Frist eine weitere
Verwarnung ausgesprochen wird, weil eine weitere Verkehrskontrolle
erneut die noch nicht behobenen Mängel feststellt?

Gruss
Nescio

Ist es wirksam, wenn vor Ablauf dieser Frist eine weitere
Verwarnung ausgesprochen wird, weil eine weitere
Verkehrskontrolle
erneut die noch nicht behobenen Mängel feststellt?

Hi,

die Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden, die Frist bezieht sich auf den Nachweis.

Es kann also bei der nächsten Kontrolle wieder beanstandet werden, wobei dann, wenn die Mängelkarte gezeigt wird, meist auf die Verwarnung verzichtet wird.

Q-Gruß

Hallo,

Ist es wirksam, wenn vor Ablauf dieser Frist eine weitere
Verwarnung ausgesprochen wird, weil eine weitere
Verkehrskontrolle
erneut die noch nicht behobenen Mängel feststellt?

Hi,

die Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden, die Frist
bezieht sich auf den Nachweis.

Es kann also bei der nächsten Kontrolle wieder beanstandet
werden, wobei dann, wenn die Mängelkarte gezeigt wird, meist
auf die Verwarnung verzichtet wird.

OK. Vielen Dank erstmal.
Ich habe mich aber vielleicht nicht klar ausgedrückt.
Mit „Mängel“ (in " ") sind nur die abgelaufenen HU- und AU-Plaketten
gemeint gewesen.
Eine neuerliche Kontrolle der Plaketten kann in Abwesenheit des Halters
erfolgen, so dass beim Kontrolleur keine Kenntnis der ersten vorliegt.
Können sich auf diese Weise Verwarnungsgelder summieren?

Dann ergäbe sich noch eine Folgefrage:
Die Beseitigung der „Mängel“ kann auf zweierlei Weise erfolgen:

  1. Zum TÜV, evtl. technische Mängel beheben lassen, nochmal zum TÜV.
  2. Das Fahrzeug verschrotten und neues kaufen.
    In beiden Fällen kann es zur Fristüberschreitung kommen.
    Ist die Frist (evtl. auf Antrag) verlängerbar?

Gruss
Nescio

Mit „Mängel“ (in " ") sind nur die abgelaufenen HU- und
AU-Plaketten
gemeint gewesen.

Hi,

auch das sind Mängel

Eine neuerliche Kontrolle der Plaketten kann in Abwesenheit
des Halters
erfolgen, so dass beim Kontrolleur keine Kenntnis der ersten
vorliegt.

Das ist möglich, wer will kann ja die Mängelkarte in vor die Windschutzscheibe legen, könnte helfen.

Können sich auf diese Weise Verwarnungsgelder summieren?

Warum nicht, die Mängel sind sofort zu beseitigen, nicht mit Fristverlängerung über Mängelkarten.

  1. Zum TÜV, evtl. technische Mängel beheben lassen, nochmal
    zum TÜV.

Dann wäre es erledigt.

  1. Das Fahrzeug verschrotten und neues kaufen.
    In beiden Fällen kann es zur Fristüberschreitung kommen.
    Ist die Frist (evtl. auf Antrag) verlängerbar?

Wie soll es da zu Fristüberschreitungen kommen?
Die Prüfstellen haben 6Tage die Woche auf.
Das Landratsamt meist 5Tage zum abmelden.

Da gibt es nichts zum verlängern. Wenn ein Fahrzeug verkehrsunsicher ist, muss es repariert oder verschrottet werden.

Die können nicht sagen, ok, fahren sie halt nochmal mit dem Verkehrsunsicherem Fahrzeug weiter bis sie ein Neues haben.

Q-Gruß

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