Wird der TÜV-Termin eines PKW um sechs Monate überzogen und dies von der Polizei festgestellt, mit welcher Strafe wäre da zu rechnen? Im Internet finden sich hier widersprüchliche Angaben, zum einen 25 Euro Verwarnungsgeld, zum anderen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Hat sich hier kürzlich eine Änderung ergeben? Die Aussage einer Polizeibeamtin hierzu belief sich auf 40 Euro und einen Punkt. Hat die Dame recht oder irrt sie sich?
329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage ( B - 1 ) 25,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat
Sind 25€ Spende
Die Dame hat es mit dem
329601 Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) B - 1 40,00
in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen
ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um
mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.3 BKat
verwechselt.
Bei einem Pkw ist keine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben.
329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1
der Anlage ( B - 1 ) 25,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur
fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat
Sind 25€ Spende
Wenn der Termin für HU und AU um „mehr als 2 Monate“ überschritten
und dies von einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, wird für jede der
beiden Ordnungswidrigkeiten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig,
zusätzlich eine Frist zur Behebung dieser „Mängel“ gesetzt.
Ist es wirksam, wenn vor Ablauf dieser Frist eine weitere
Verwarnung ausgesprochen wird, weil eine weitere Verkehrskontrolle
erneut die noch nicht behobenen Mängel feststellt?
Ist es wirksam, wenn vor Ablauf dieser Frist eine weitere
Verwarnung ausgesprochen wird, weil eine weitere
Verkehrskontrolle
erneut die noch nicht behobenen Mängel feststellt?
Hi,
die Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden, die Frist bezieht sich auf den Nachweis.
Es kann also bei der nächsten Kontrolle wieder beanstandet werden, wobei dann, wenn die Mängelkarte gezeigt wird, meist auf die Verwarnung verzichtet wird.
Ist es wirksam, wenn vor Ablauf dieser Frist eine weitere
Verwarnung ausgesprochen wird, weil eine weitere
Verkehrskontrolle
erneut die noch nicht behobenen Mängel feststellt?
Hi,
die Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden, die Frist
bezieht sich auf den Nachweis.
Es kann also bei der nächsten Kontrolle wieder beanstandet
werden, wobei dann, wenn die Mängelkarte gezeigt wird, meist
auf die Verwarnung verzichtet wird.
OK. Vielen Dank erstmal.
Ich habe mich aber vielleicht nicht klar ausgedrückt.
Mit „Mängel“ (in " ") sind nur die abgelaufenen HU- und AU-Plaketten
gemeint gewesen.
Eine neuerliche Kontrolle der Plaketten kann in Abwesenheit des Halters
erfolgen, so dass beim Kontrolleur keine Kenntnis der ersten vorliegt.
Können sich auf diese Weise Verwarnungsgelder summieren?
Dann ergäbe sich noch eine Folgefrage:
Die Beseitigung der „Mängel“ kann auf zweierlei Weise erfolgen:
Zum TÜV, evtl. technische Mängel beheben lassen, nochmal zum TÜV.
Das Fahrzeug verschrotten und neues kaufen.
In beiden Fällen kann es zur Fristüberschreitung kommen.
Ist die Frist (evtl. auf Antrag) verlängerbar?