dieses Thema wurde hier schon recht kontrovers diskutiert.
Da aber zwischenzeitlich auch die Elektronikkomponenten mitgeprüft werden ist der TÜV berechtigt die Plakette zu verweigern.
Siehe auch http://www.auto-news.de/ratgeber/tipps_tests/anzeige…
Bei Deinem Auto kommt die Elektronikprüfung zwar noch nicht in Betracht, da erst ab EZ 01.04.06 geprüft wird. Demnach bei einem Neuwagen (Taxi und Mietwagen ausgenommen) frühestens ab 2009.
Trotzdem gilt, wenn offensichtlich (auch ohne Elektronikprüfung) ein Defekt vorliegt, dass dies ein Grund ist die Plakette zu verweigern.
Nach Deiner Argumentation dürfte aber nachträglich angebrachte AHK auch Mängel aufweisen, da optional
Das Fahrzeug hat die ABE mit ABS erhalten, demnach muss es auch funktionieren.
Mal abgesehen davon, dass das ABS schon aus Gründen der eigenen Sicherheit funktionieren sollte.
Es muss ja nicht immer gleich das Steuergerät sein, ein loses Kabel reicht schon aus.
Hallo,
noch zielgerichteter ist : in Werkstatt die Fehlerart aus der Elektronik auslesen lassen. Kostet - wenn überhaupt etwas - nur wenig. Zeitaufwand weniger als zehn Minuten.
Gruß
Karl
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Hallo,
noch zielgerichteter ist : in Werkstatt die Fehlerart aus der
Elektronik auslesen lassen. Kostet - wenn überhaupt etwas -
nur wenig. Zeitaufwand weniger als zehn Minuten.
Habe ich vorausgesetzt.
Dann aber richtig: Sensor ausbauen und putzen kann mit der Zerstörung desselben einhergehen, wenn er festgegammelt ist.