im März 2006 wäre bei dem Fahrzeug TÜV und ASU fällig gewesen. Aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen ging es damals nicht, zumal das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt vor allen Dingen aus den gesundheitlichen Gründen nicht mehr benutzt wurde (es stand definitiv still !). Trotzdem kamen mehrere Aufforderungen, TÜV -und ASU-Plakette vorzulegen. Das Fahrzeug ist immer noch angemeldet und steht seit Anfang Oktober diesen Jahres in einer Garage. Im September musste ein Bussgeld in Höhe von 90 € bezahlt werden.
Die Frage : ist das zulässig (das Bussgeld) ? Bekannte und Nachbarn, die sich angeblich damit auskennen, meinten, das sei unzulassig, wenn das Fahrzeug angemeldet ist und nicht bewegt wird.
Woher war denn bekannt, dass TÜV/AU abgelaufen waren?
Ich kenne jemanden, der eine zugelassene Vespa in der Garage stehen hat, deren TÜV in 1995 abgelaufen war und bislang hatte das niemanden interessiert…
Grüße,
Mathias
im März 2006 wäre bei dem Fahrzeug TÜV und ASU fällig gewesen.
Aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen ging es damals
nicht, zumal das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt vor allen Dingen
aus den gesundheitlichen Gründen nicht mehr benutzt wurde (es
stand definitiv still !). Trotzdem kamen mehrere
Aufforderungen, TÜV -und ASU-Plakette vorzulegen. Das Fahrzeug
ist immer noch angemeldet und steht seit Anfang Oktober diesen
Jahres in einer Garage. Im September musste ein Bussgeld in
Höhe von 90 € bezahlt werden.
Die Frage : ist das zulässig (das Bussgeld) ? Bekannte und
Nachbarn, die sich angeblich damit auskennen, meinten, das sei
unzulassig, wenn das Fahrzeug angemeldet ist und nicht bewegt
wird.
Woher war denn bekannt, dass TÜV/AU abgelaufen waren?
Ich kenne jemanden, der eine zugelassene Vespa in der Garage
stehen hat, deren TÜV in 1995 abgelaufen war und bislang hatte
das niemanden interessiert…
Grüße,
Mathias
Hallo Matthias
vielen Dank für die Antwort. Das Auto stand bis Anfang Oktober auf der Strasse und irgendein lieber Nachbar muss wohl der Polizei gemeldet haben, dass an dem Fahrzeug der TÜV abgelaufen ist
jeder Halter ist nach §§ 29 und 47a StZVO verpflichtet, das zugelassene Fahrzeug in periodischen Abständen überprüfen zu lassen. Nichtbenutzung im öffentlichen Verkehrsraum berührt die Vorführpflicht grundsätzlich nicht. Entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung. Weder in der StVO, der StZVO oder einer anderen Rechtsvorschrift werden Halter von zulassungpflichtigen Fahrzeugen, die nicht im öffentlichen Vekehrraum bewegt werden, von den Vorschriften der §§ 29 und 47a StZVO ausgenommen.
Das Bussgeld dürfte somit zu Recht verhängt worden sein.
PS: Höre nie auf Freunde und Bekannte, die sich angeblich mit irgend etwas auszukennen meinen
Gruß
S.J.
im März 2006 wäre bei dem Fahrzeug TÜV und ASU fällig gewesen.
Aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen ging es damals
nicht, zumal das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt vor allen Dingen
aus den gesundheitlichen Gründen nicht mehr benutzt wurde (es
stand definitiv still !). Trotzdem kamen mehrere
Aufforderungen, TÜV -und ASU-Plakette vorzulegen. Das Fahrzeug
ist immer noch angemeldet und steht seit Anfang Oktober diesen
Jahres in einer Garage. Im September musste ein Bussgeld in
Höhe von 90 € bezahlt werden.
Die Frage : ist das zulässig (das Bussgeld) ? Bekannte und
Nachbarn, die sich angeblich damit auskennen, meinten, das sei
unzulassig, wenn das Fahrzeug angemeldet ist und nicht bewegt
wird.
Das Auto stand bis Anfang Oktober
auf der Strasse und irgendein lieber Nachbar muss wohl der
Polizei gemeldet haben, dass an dem Fahrzeug der TÜV
abgelaufen ist
da muss man nicht unbedingt die bösen Nachbarn heranziehen. Die Polizei macht sowas auch schon gern mal ganz ohne Anzeige. Ist manchmal einfach eine Zufallsentdeckung.
da muss man nicht unbedingt die bösen Nachbarn heranziehen.
Die Polizei macht sowas auch schon gern mal ganz ohne Anzeige.
Ist manchmal einfach eine Zufallsentdeckung.
Gruß, Niels
ja, möglicherweise. Da aber dieser Nachbar dafür bekannt ist, es man ihm natürlich nicht nachweisen kann und in unserem Viertel die Polizei jahrelang nicht vorbeifährt ( ich bin seit 4 Jahren im Vorruhestand und kann seit über 2 Jahren nicht aus dem Haus), liegt der Verdacht nahe. Andernfalls müsste man eine Zusammenarbeit zwischen TÜV oder KFZ-Behörden und der Polizei vermuten. (Hallo, da ist der TÜN abgelaufen, schaut mal nach…!!!) Das wäre schlichtweg, naja, der Hammer !!! )
Andernfalls müsste man
eine Zusammenarbeit zwischen TÜV oder KFZ-Behörden und der
Polizei vermuten. (Hallo, da ist der TÜN abgelaufen, schaut
mal nach…!!!) Das wäre schlichtweg, naja, der Hammer
!!! )
Hallo,
Die Plakette von 2006 hat eine Farbe die im Moment nirgends auf einem Kennzeichen sein darf. Das sticht gleich ins Auge wenn mal ein Polizist vorbei kommt.
Das mit TÜV und Zusammenarbeit kann auch nicht sein, es gibt ja auch z.B. DEKRA wo die Untersuchung gemacht werden kann, oder das Fahrzeug wurde verkauft.
Auf so etwas sind Polizisten richtig scharf. Ich hatte mal ein richtig altes Auto mit einer November-TÜV-Plakette. Das hatte ich mal kurz vor einer Pizza-Bude geparkt und ich fuhr dann mit meiner Pizza nach Hause (2 km). Auf dem ganzen Weg wunderte ich mich über den Polizisten auf einem Motorrad, der mich bis zu meiner Garage verfolgte. Dort sprach er mich auf diese Plakette an und war ganz enttäuscht, als er feststellen musste, dass sie damals, im Oktober, noch gar nicht abgelaufen war. Aber sie war eben ein „Auslaufmodell“ und alte Autos sind sowieso verdächtig. So ist er mal eben 4 km umsonst durch die Gegend gekurvt .
Es muss nicht der Nachbar gewesen sein! Ich hatte auch schon mal ein Knöllchen wegen einer abgelaufenen AU. Und das in einem Wohngebiet, in dem nur ganz selten Falschparker aufgeschrieben wurden. Ich hätte nie gedacht, dass man mich dort erwischen könnte. Zuhause parke ich nämlich immer in der Garage. Abgelaufene Plaketten sollte man deshalb immer im Gebüsch versenken . Oder gleich zum TÜV fahren.
an unserem letzten Wohnort habe ich auch 10 Jahre lang die Polizei fast nie gesehen. Unsere Vermieterin hat aber ein Knöllchen wegen TÜV bekommen (Polizei hat sogar an der Wohnungstür geklingelt).
Ich wüsste keinen Nachbarn, der sie nicht leiden konnte. Die Polizei hat selbst von einer „Zufallsentdeckung“ gesprochen.