Autoanhänger, gebremst, Marke HUMBAUR, seit 11.'06 der TÜV abgelaufen.
Da er momentan nicht benötigt wird, sehe ich für eine TÜV -Abnahme für knappe 6 Monate, keinen wirtschaftlichen (Kosten - Nutzen) Sinn.
Allerdings habe ich die Information von einem Bekannten, daß wenn ein bestimmter Zeitraum vergangen sei, ein zusätzliches Gutachten? zur TÜV-Abnahme erforderlich sei.
Stimmt dies, und wenn ja, was kostet dies in etwa?
Vielen Dank im Vorraus!
mfg
marco
*werden weitere Angaben zum Anhänger benötigt, werde ich diese mitteilen -bin jetzt etwas in eile. danke!
Da er momentan nicht benötigt wird, sehe ich für eine TÜV
-Abnahme für knappe 6 Monate, keinen wirtschaftlichen (Kosten
Nutzen) Sinn.
Nunja, 25,-EUR sind ja nicht sooo viel. Muss natürlich jeder selbst wissen.
Allerdings habe ich die Information von einem Bekannten, daß
wenn ein bestimmter Zeitraum vergangen sei, ein zusätzliches
Gutachten? zur TÜV-Abnahme erforderlich sei.
Stimmt dies, und wenn ja, was kostet dies in etwa?
Ja. Eine vorübergehende Abmeldung kann in der Regel max. 7 Jahre dauern. Danach werden die Daten beim KBA gelöscht. Erfolgt innerhalb dieser 7 Jahre die Wiederzulassung, so reicht eine normale HU.
Erst danach muss eine Einzelabnahme anhand des alten Fahrzeugbriefees erfolgen. Bei der Wiederzulassung erhält man dann auch die neuen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2).
Bei einem Anhänger wird die Vollabnahme nach längerer Abmeldung als 7 Jahre wohl kaum viel teurer als die HU. Aber das sollte sich bei der nächsten Prüfstelle erfahren lassen.
Ja. Eine vorübergehende Abmeldung kann in der Regel max. 7
Jahre dauern. Danach werden die Daten beim KBA gelöscht.
Erfolgt innerhalb dieser 7 Jahre die Wiederzulassung, so
reicht eine normale HU.
Erst danach muss eine Einzelabnahme anhand des alten
Fahrzeugbriefees erfolgen.
Richtig. Bis vor kurzem war dieser Zeitraum aber nur 18 Monate. Ich vermute, dass das gemeint ist?!
Richtig. Bis vor kurzem war dieser Zeitraum aber nur 18
Monate. Ich vermute, dass das gemeint ist?!
Gut möglich. Ich kenne es sogar noch mit nur 12 Monaten.
Ich sach ja immer: Die Gesetze ändern sich so fix, da hat man Mühe auf dem laufenden zu bleiben.
Gut möglich. Ich kenne es sogar noch mit nur 12 Monaten.
Du hast Recht, das ich auch erst ein paar Jahre her. Man konnte allerdings die Frist vor Ablauf der 12 Monate auf 18 Monate verlängern. War wohl den Behörden zu viel Arbeit, jedenfalls hat man das vor ein paar Jahren pauschal auf 18 Monate geändert, ohne eine Verlängerungsmöglichkeit.
Dann - ich glaube mit Inkrafttretung der FZV am 1.3.07 - wurde ja das Ganze auf 7 Jahre verlängert.
Aber stimmt, das ist für dem Fragesteller recht uninteressant, da der Hänger ja gar nicht abgemeldet ist.
Bei überzogener HU-Fälligkeit wird zwar zurückdatiert, allerdings kann ich mir das nicht vorstellen, dass in diesem Fall die nächste Prüfung bereits in wenigen Monaten fällig sein soll.
Da würde ich einfach mal bei einer - oder besser mehreren - Prüforganisation(en) anrufen und nachfragen.