TÜV und Händler betrügen bei Gasanlageneinbau!

Ich habe hier schon viel gelesen, aber leider keine ausreichenden Antworten zu unserem Problem finden können, deshalb nun meine Frage:

Wie geht man gegen einen Händler vor, der wissentlich KFZ mit Gasanlagen verkauft, die nicht abgenommen oder eingetragen sind?

Wohlgemerkt, er verbaut die selber!

Ca. 15 Monate später wird dann ein TÜV-Gutachten zur Eintragung erstellt, das so miserabel ist, weil der Prüfer (vor Ort beim Händler geprüft) sämtliche sicherheitsrelevanten, falsch verbauten oder auch fehlenden Teile völlig übersieht und die Anlage abnimmt.
Beispiel:
Statt Gasdruckleitungen wurden normale Kraftstoffleitungen verbaut.
Auf der gasführenden Leitung mit 1 bar Betriebsdruck fehlen an beiden Enden die Schellen!
u.s.w.

Das Gutachen datiert aus 04/2012…die Anlage ist defekt und der Händler behauptet…er wäre aus der Gewährleistung raus!!!

Ich bitte um sachliche, vielleicht hilfreiche Antworten.
Wollte schon zur Staatsanwaltschaft, Gewerbeaufsicht, Handwerkskammer, Anwalt, etc.
Der TÜV bei uns sagt…gravierende Mängel…keine Abnahme oder Zulassung für die Anlage!

Herzichen Dank im voraus für Eure Antworten !!

Dari

Guten Tag.
So ganz blicke ich noch nicht durch.
Hast du ein Problem mit deinem Fahrzeug und dem Händler oder ist das ein Problem das einer deiner Freunde hat?

MfG Wolfgang

Hallo!

Ich verstehe es auch nicht !

Wenn man ein Gasauto kauft,dann ist alles eingetragen und abgenommen,denn sonst kann man den Wagen nicht zulassen.

Es kann dann nur beim nächsten HU-Termin etwas auffallen,wenn die 1. Abnahme falsch war.
Dann würde aber die Prüforganisation haften für ihren Prüfer,der bewusst falsch oder schlampig geprüft hatte.

Der Händler ist dann nicht raus aus der Haftung. Schließlich war der Mangel wegen der Problematik bereits beim Kauf vorhanden !
Da muss man sich eben rechtlich beim Anwalt beraten lassen,wie man gegen Händler vorgeht,wenn man Auto zurückgeben will oder kostenfreie Nachrüstungen verlangt,damit Auto überhaupt benutzt werden darf.

Und man kann sich unabhängig davon natürlich an die damals ausstellende Prüforganisation oder Freien Sachverständigen(sind auch organisiert) wenden und die Sache anzeigen.
Ebenfalls bei der Aufsichtsbehörde,die wiederum die Prüforganisationen überwacht.

mfG
duck313

Sorry für die vielleicht etwas umständliche Darstellung.

Es ist unser Fahrzeug, die Gasanlage funktioniert seit Beginn der kalten Witterung nicht mehr richtig.
Zuerst fing es an mit Problemen während der Fahrt…Motor ging aus beim Ampelhalt, oder Motor ging aus beim Abbremsen…
Umrüster angerufen…gefühlte 50 mal…nachdem die Anlage komplett ausgefallen war dann 2 mal ca. 80 km zum Umrüster gefahren…ohne Fehlerdiagnose…nur mit dem Hinweis, dass da keine Garantie mehr drauf ist, weil die Anlage bereits 2010 verbaut wurde…Der Händler/Umrüster hat sich geweigert, irgend etwas an dem Fahrzeug zu prüfen. Also habe ich hier im Nachbarort bei einem Umrüster nachgefragt und was der mir dann gezeigt und erklärt hat…war der Gipfel. Die Anlage hätte so nie abgenommen werden dürfen, weil sicherheitsrelevante Aspekte und gesetzliche Vorgaben völlig außer acht gelassen wurden.

Da fing ich an, beim Vorbesitzer nachzufragen, denn die Abnahme und Eintragung datieren aus April 2012 !!!

Deshalb ja meine Fragestellung.

Danke für Antworten.

LG
Dari