Ich habe hier schon viel gelesen, aber leider keine ausreichenden Antworten zu unserem Problem finden können, deshalb nun meine Frage:
Wie geht man gegen einen Händler vor, der wissentlich KFZ mit Gasanlagen verkauft, die nicht abgenommen oder eingetragen sind?
Wohlgemerkt, er verbaut die selber!
Ca. 15 Monate später wird dann ein TÜV-Gutachten zur Eintragung erstellt, das so miserabel ist, weil der Prüfer (vor Ort beim Händler geprüft) sämtliche sicherheitsrelevanten, falsch verbauten oder auch fehlenden Teile völlig übersieht und die Anlage abnimmt.
Beispiel:
Statt Gasdruckleitungen wurden normale Kraftstoffleitungen verbaut.
Auf der gasführenden Leitung mit 1 bar Betriebsdruck fehlen an beiden Enden die Schellen!
u.s.w.
Das Gutachen datiert aus 04/2012…die Anlage ist defekt und der Händler behauptet…er wäre aus der Gewährleistung raus!!!
Ich bitte um sachliche, vielleicht hilfreiche Antworten.
Wollte schon zur Staatsanwaltschaft, Gewerbeaufsicht, Handwerkskammer, Anwalt, etc.
Der TÜV bei uns sagt…gravierende Mängel…keine Abnahme oder Zulassung für die Anlage!