TÜV vergessen - Erfahrungsbericht

Habt ihr gewußt, was es kostet 8 Monate TÜV zu überziehen?

Ich bis vor kurzem auch nicht, aber jetzt.
40 € zzgl. Gebühren machte 58,12 € gesamt.

Da bin ich völligst blauäugig (obwohl doch eigentlich grünäugig bin) durch die Gegend gefahren und hab gar nicht gemerkt das Hondi eigentlich schon 05/2001 zum TÜV gemusst hätte.
Das kommt davon, wenn man sich ein Gebrauchtmotorrad kauft, TÜV neu verhandelt und das dann nicht mehr überprüft *grmpf*

Na ja - aus Erfahrung wird man klug, oder wie war das?

Die netten Polizisten haben mir, nachdem sie mein Versäumnis bemerkten, eine ganz nette Postkarte geschickt. Damit bin ich dann zum TÜV gefahren (Schwein gehabt, ein bissi später und da wäre eine Neuabnahme fällig gewesen), hab die Karte abstempeln lassen und zurück geschickt zu den netten Polizisten.

Ich denke mal, das ich mit den 40 € wirklich noch mit einem blauen Auge davon gekommen bin.

Lustig finde ich, das der TÜV den Stempel nur bis 05/2003 gesetzt hat. Das kannte ich bisher nicht so. Die haben also die Versäumte Zeit mitgerechnet - das kommt mir irgendwie komisch vor.

Hat hier noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Bin mal auf Kommentare gespannt ;o)

LadyH
http://www.get-me.de

Hi!
Ja, das gilt seit 2 Jahren glaub ich, dass man durch Überziehen des termins den nächsten nicht mehr rauszögern kann.
Ist ja auch verständlich irgendwie, sonst würds sichs ja am Ende noch lohnen ohne TÜV rumzufahren.
Ich bin aber auch überrascht, wie billig du noch weggekommen bist.

Gruss
Krischan

Hey LadyH

Krischan hat Recht. Seit etwa 2 Jahren ist es so, dass man den TÜV nicht mehr „künstlich verlängern“ kann, so wie das früher der Fall war. „Damals“ konnte man einen Monat locker überziehen ohne dass wer was gesagt hat und bekam entsprechnd seinen Stempel auch für nen Monat länger.
Um dem entgegenzuwirken haben sie diese Regelung abgeschafft und iss auch O.K. so.
Du hast echt Schwein gehabt dass Du mit 40 € weggekommen bist :wink:
Weiterhin gute Fahrt

funr@cer

Hi,
das Überziehen des TÜV Termins ist garnicht so teuer (war es noch nie). Früher hat 2-4 Monate überziehen 30,-DM gekostet, 4-8 Monate kosteten DM 50,-. Die neue Regelung mit der Anrechnung gilt aber erst seit 12/2001, ist also noch relativ frisch. Ganz neu ist allerdings, das man den TÜV-Bericht genauso wie den Fahrzeugschein immer bei sich haben muss. Zu viele fahren mit „gekaufter“ Plakette durch die Gegend.
Gruss Sebastian

Frage zu TÜV vergessen
Hallo,

jetzt bin ich richtig erschrocken wo ich die Antworten hier gelesen habe.

Ich hätte nämlich 11-2001 Termin gehabt.
Hierzu ist aber zu sagen das ich mit meinem Hobel schon längere Zeit nicht fahre und tatsächlich erst nachgeschaut habe als ich hier im Brett drübergelesen habe.

Kostet mich das jetzt generell eine Strafe?
Oder kann ich meinen Hobel zur Werkstatt um die Ecke „schieben“ und TÜV machen lassen, und das wars?

Und weiß jemand ob ich TÜV bekomme wenn die Rübe nur auf 3 Pötten läuft, oder ist das unerheblich?

Danke und Tschau

Robert A.

Hallo Robert,
wenn der Hobel nur 3 Zylinder hat,ist das OK. :smile:
Hat das Teil aber eigentlich 4 oder mehr kommst Du nicht durch den TÜV.Die argumentieren,das Du eventuell eine Behinderung des Verkehrs darstellen könntest;Steigung,Autobahn,etc.Das gleich gilt,wenn die Mühle total verstellt ist und wie ein Sack Muscheln läuft.
Also erst Karre fit machen,dann zum TÜV.
Gruss Klaus

Hey LadyH

Krischan hat Recht. Seit etwa 2 Jahren ist es so, dass man den
TÜV nicht mehr „künstlich verlängern“ kann, so wie das früher
der Fall war. „Damals“ konnte man einen Monat locker
überziehen ohne dass wer was gesagt hat und bekam entsprechnd
seinen Stempel auch für nen Monat länger.
Um dem entgegenzuwirken haben sie diese Regelung abgeschafft
und iss auch O.K. so.

Hi,
ja, war früher ganz praktisch. Habe so den TÜV innerhalb einiger Jahre von August auf Mai „wandern“ lassen.
Alex

Ganz neu ist allerdings, das man den TÜV-Bericht
genauso wie den Fahrzeugschein immer bei sich haben muss.

???
Das glaube ich nicht.
Wo steht das nachzulesen Sebastian?

Gruss,
LadyH

Kostet mich das jetzt generell eine Strafe?
Oder kann ich meinen Hobel zur Werkstatt um die Ecke
„schieben“ und TÜV machen lassen, und das wars?

Hi Robert,

klares NEIN
generell Strafe is nich

Ich hab nur gelöhnt, weil ich fröhlich ahnungslos mit Hondi durch die Gegend geeiert bin *schäm*

Du kannst den Hobel in die Werkstatt schieben und machen lassen, kein Problem.
Sicherheitshalber kannste beim schieben den Schlüssel in der Tasche stecken lassen und das Nummernschild abschrauben und in 'ner Tüte mitführen.

Gruss, LadyH

hat mich auch gewundert

Ich bin aber auch überrascht, wie billig du noch weggekommen
bist.

Gewundert und irgendwo gefreut hat es mich.
Ich denke mal, die volle Portion Ehrlichkeit hat seinen Teil dazu beigetragen. Auf dem Befragungsbogen zum Bußgeldbescheid hab ich den Umstand erklärt und mich fett dafür entschuldigt, das ich nicht aufmerksamer war.
Das wird es wohl gewesen sein - denk ich mal.

Gruss, LadyH

Hi,
den Zeitungsartikel habe ich leider nicht mehr. Aber darin stand, daß das ganze in Anlehnung an §47a StVZO gemacht werden soll. Bisher scheint das aber noch so zu sein, das Länder und Kreise selbst entscheiden dürfen, ob dies umgesetzt wird. Allein bei der Zulassungsstelle erlebt man ja „wahre Wunder“ innerhalb eines Bundeslandes. Was eine Zulassungsstelle fordert, interessiert eine andere vielleicht überhaupt nicht. Bei uns im Kreis Stormarn (SH) gelten sowieso einige Sonderregeln. So ist bei uns z.B. das Gesetz, das Busse beim heranfahren an Haltestellen den Warnblinker einschalten sollen und somit Überholverbot herrscht, gekippt worden. Auch galt bei uns bis vor kurzem beim Zulassen eines Fahrzeugs eine Vorführungspflicht, die es in anderen umliegenden Zulassungsbezirken nicht gab (manchmal komme ich mir schon vor wie in den USA, jeder Bundesstaat kocht sein eigenes Süppchen).
Das ganze ist aber quasi nur eine Erweiterung von §29Abs.10StVZO, die bereits die Aufbewahrungspflicht beinhaltet.
Gruss Sebastian