Ich habe einen in Düsseldorf zugelassenen Defender in Frankreich stehen und benütze ihn nur dort.Jetzt ist der TÜV fällig und ich frage mich, wie ich das bewerkstellen kann, ohne nach Deutschland und wieder zurück zu fahen.
DAnke für Info
Gar nicht!
Eine kurze Überziehung durch Auslandsaufenthalt wird toleriert, nach der Rückreise sollte sofort eine HU vereinbart werden.
Gibts denn die Möglichkeit das Auto nach F umzumelden?
Ich frage mich gerade, wie die vielen Mallorca- Rentner das machen - bringen die tatsächlich ihre KFZ alle zwei Jahre nach D; oder wird alle drei Jahre neugekauft?
Grüße!
Hallo!
Naja, wenn der dauernde Standort nicht in Deutschland ist, sondern woanders, dann gehört das Auto auch woanders zugelassen.
Gruß
Tom
falsch
tach
Naja, wenn der dauernde Standort nicht in Deutschland ist,
sondern woanders, dann gehört das Auto auch woanders
zugelassen.
tach
nö, das sehe ich anders. wenn ich zb 2 monate im jahr auf malle bin, kann ich mir doch mein auto mitnehmen, und das fz dann auf malle 10 monate auf einem privatgrundstück oder in einer garage parken.
das fz muss dort angemeldet sein, wo der besitzer seinen hauptwohnsitz hat. hat also mit dem standort des fz gar nichts zu tun.
schönes we
bruno
Hallo!
Genaugenommen ist das in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Spanien ist da eher liberal, in Österreich geht das von dir genannte Beispiel z.B. nicht. Da wäre nach 1 Monat Schluss.
Daher sollte sich jeder, der betroffen ist, erkundigen. Es sind ja nicht nur kraftfahrrechtliche Vorschriften, die da relevant sind, sondern vor allem steuerrechtliche und da kann eine Übertretung schon sehr unangenehm sein.
Gruß
Tom
Hallo
Genaugenommen ist das in verschiedenen Ländern unterschiedlich
geregelt. Spanien ist da eher liberal, in Österreich geht das
von dir genannte Beispiel z.B. nicht. Da wäre nach 1 Monat
Schluss.
Wie meinst du das genau? Ich kenne mehrere Fahrzeuge mit Ö-Kennzeichen, die nur in D stehen und rumfahren (weil der Fahrer eben in D wohnt, der Halter aber in Ö ist). Selbst zum TÜV müssen die Wagen nicht zurück nach Ö.
Ebenso D-Kennzeichen dauerhaft in Ö, wobei das mit dem TÜV da schwieriger ist.
Gruß, DW.
steuervergehen
tach
Wie meinst du das genau? Ich kenne mehrere Fahrzeuge mit
Ö-Kennzeichen, die nur in D stehen und rumfahren (weil der
Fahrer eben in D wohnt, der Halter aber in Ö ist).
dies ist rechtlich nicht erlaubt, da es ein steuervergehen darstellt.
es gibt aber auch ausnahmen, ein beispiel:
deutscher, in deutschland wohnend bekommt besuch aus dem ausland.
dieser besuch darf in deutschland das fz nur bewegen, wenn der anlass dem deutschen fz-halter dienlich, also in seinem interesse ist.
dies ist zum beispiel der fall, wenn er für den deutschen zum friseur fährt, um dort einen termin für den deutschen zu buchen.
fährt er aber dorthin um sich die haare schneiden zu lassen, ist das verboten.
klingt blöd, ist aber so. aber wo kein kläger, da kein richter.
Hallo!
Genaugenommen ist das in verschiedenen Ländern unterschiedlich
geregelt. Spanien ist da eher liberal, in Österreich geht das
von dir genannte Beispiel z.B. nicht. Da wäre nach 1 Monat
Schluss.
was ist denn in österreich anders, womit wäre nach 1 monat schluss?
darf ich nicht länger als 1 monat am stück in österreich urlaub machen?
darf mein fz nicht länger als 1 monat am stück in östereich sein?
beides glaube ich eher nicht.
ergo, mein beispiel wird auch in österreich kein problem darstellen, solange das fz bei meiner abwesenheit aus österreich, nicht auf öffentlichem gelände geparkt ist.
Daher sollte sich jeder, der betroffen ist, erkundigen. Es
sind ja nicht nur kraftfahrrechtliche Vorschriften, die da
relevant sind, sondern vor allem steuerrechtliche und da kann
eine Übertretung schon sehr unangenehm sein.
hier stimme ich dir zu, es geht vor allem um die steuer.
schönen sonntach
Hallo!
was ist denn in österreich anders, womit wäre nach 1 monat
schluss?
man dürfte es nicht mehr verwenden.
darf ich nicht länger als 1 monat am stück in österreich
urlaub machen?
das wiederrum schon, ein Urlaub ist keine Standortverlegung
darf mein fz nicht länger als 1 monat am stück in östereich
sein?
Wie gesagt kommt es darauf an, ob es um eine Standortänderung geht.
beides glaube ich eher nicht.
„eher nicht glauben“ ist im Gesetz nicht vorgesehen, wenn man sich die Judikatur des VwGH zu dem Thema anschaut, haben das schon öfter ein paar Leute mit deutschem Kennzeichen eher nicht geglaubt. Die Beispielfälle sind natürlich vielfach Österreicher mit einem Wohnsitz in Deutschland, die damals die geringen 16% MWSt und die fehlende NoVA genutzt haben.
ergo, mein beispiel wird auch in österreich kein problem
darstellen, solange das fz bei meiner abwesenheit aus
österreich, nicht auf öffentlichem gelände geparkt ist.
Interessant, ich muss nämlich meine KFZ-Steuern auch dann bezahlen, wenn mein Auto in meiner Garage steht…
Gruß
Tom
Hallo!
Das mit dem TÜV wird sicherlich nicht stimmen. In Österreich sind Autos normalerweise einmal jährlich nach § 57a KFG zu überprüfen (wir sagen „Pickerl machen“), das ist eine behördliche Überprüfung, die nur die Behörde selbst (=Landeshauptmann) oder aber vom zuständigen LH beliehene Werkstätten machen können (macht man also in praxi gleichzeitig mit dem Service). Pickerl gibts daher nur in Österreich.
Gruß
Tom
Hallo!
Also ich glaube du bringst da ganz schön viel durcheinander.
Gruß
Tom
Hallo
Das mit dem TÜV wird sicherlich nicht stimmen. In Österreich
sind Autos normalerweise einmal jährlich nach § 57a KFG zu
überprüfen (wir sagen „Pickerl machen“), das ist eine
behördliche Überprüfung, die nur die Behörde selbst
(=Landeshauptmann) oder aber vom zuständigen LH beliehene
Werkstätten machen können (macht man also in praxi
gleichzeitig mit dem Service). Pickerl gibts daher nur in
Österreich.
Also gleich um die Ecke steht ein Auto (Firmenfahrzeug) mit Wiener Kennnzeichen, der Fahrer arbeitet bei der deutschen Niederlassung einer großen IT-Firma. Sein Abteilungsleiter sitzt in Ö und deswegen hat er ein Ö-Kennzeichen, oder so. Im März gab es eine neue Plakette, dafür war der Wagen hier in D in einer Werkstatt für ein Gutachten, mit dem es dann die neue Plakette per Post (oder Mitnahme?) gab.
Für weitere Details müsste ich den Fahrer nochmal treffen und befragen, ist nicht unbedingt mein liebster Nachbar…
Es ist aber nun mal ein großes Unternehmen, das wegen ein paar Prozent günstigerer KFZ-Steuer für eine handvoll Autos bestimmt nicht sowas machen würden, wenn es nicht erlaubt wäre. Wirtschaftsprüfer, interne Revision, Finanzamt usw. wären da bestimmt schon längst drauf angesprungen… (?)
Gruß, DW.
Hallo!
In einem solchen Fall ist es für alle Beteiligten besser soetwas nicht an die große Glocke zu hängen.
Eine Werkstatt, die ermächtigt ist Prüfgutachten und Pickerl nach § 57a KFG auszustellen, ist beliehen, d.h. in dieser Funktion ist die Werkstatt die zuständige Behörde (erstellt also das Gutachten in Vollmacht für den Landeshauptmann) und nach § 57a Abs. 1a KFG muss ein Kraftfahrzeug der Behörde zur Begutachtung vorgeführt werden! Ohne Vorführung kein Pickerl.
Man kann sich ungefähr zusammenreimen, wie das ist, wenn eine Behörde (bzw. eine Werkstatt) wissentlich öffentliche Gutachten und Urkunden (Pickerl) ausstellt, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. - nicht zu vergessen, wer auf diese Art seine Pickerl erwirbt, ist unter gewissen Umständen als Bestimmungs- oder Beitragstäter (=österreichische Diktion für Anstiftung und Beihilfe) strafbar.
Gruß
Tom