TÜV vor 24 Monaten, wann abgelaufen ?

Hallo,

mein Kumpel hat am 3.1. 2001 seinen TÜV/ASU machen lassen. Noch einmal möchte er es nicht versuchen. Wenn erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bzw. ab wann darf er definitiv das Auto nicht mehr im Strassenverkehr in D bewegen ?

Vielen Dank !
Tschuess Marco.

Hi,

er darf das Fahrzeug dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegen, sobald es nicht mehr verkehrssicher ist. Um dies feststellen zu lassen, dafür ist der TÜV da. Wenn er also jetzt schon weiß, das es eh keine Plakette mehr bekommt, dann sollte er damit auch nicht mehr fahren.

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank,

er darf das Fahrzeug dann nicht mehr im Straßenverkehr
bewegen, sobald es nicht mehr verkehrssicher ist. Um dies
feststellen zu lassen, dafür ist der TÜV da. Wenn er also
jetzt schon weiß, das es eh keine Plakette mehr bekommt, dann
sollte er damit auch nicht mehr fahren.

Verkehrssicherheit ist gegeben, aber ein 18Jahres altes Auto, wo es im Schiebedach und Kofferraum reinregnet, verkauft sich nicht so leicht, daher wird der TÜV nicht von ihm gemacht.

Tschuess Marco.

Hallo Marco,

Verkehrssicherheit ist gegeben, aber ein 18Jahres altes Auto,
wo es im Schiebedach und Kofferraum reinregnet, verkauft sich
nicht so leicht, daher wird der TÜV nicht von ihm gemacht.

Warum die Aufregung ?? Das interessiert den TÜV (noch) nicht. Bremsen, Aufhängung, Lenkung, Beleuchtung, Öldichter Antriebsstrang und Stoßdämpfer sowie einwandfrie Sicht sind die wichtigsten Kriterien für den TÜV. Solange er nicht vom Kofferraum auf die Straße schauen kann, ist es halb so wild.

gruß

dennis

Versicherungen?
Hi,

ich würde damit nicht scherzen und bringe mein Autole immer gleich am Anfang des „Monats der Wahrheit“ zum TÜV. Wenn da ein Unfall passiert, wo der Fahrer des Abgelaufenen-TÜV-Autos gar nicht mal schuld ist, würde ich als Verursacher / Versicherung auf eine Mitschuld plädieren - schließlich ist das grobe Fahrlässigkeit, oder? Wenn die Bremsschläuche nur ein bißchen porös sind… „Ein Idealfahrer hätte den Unfall verhindern können!“ Könnte es nicht sogar bedeuten, daß - falls der Fahrer selbst schuld ist - sogar die Haftpflicht nicht zahlt und der Fahrer auf seinem Schaden hockenbleibt???

Ich weiß zwar nicht, wie wahrscheinlich es ist, daß die Versicherungen rumzicken, aber riskieren würde ich es auf KEINEN Fall.

Über die Grenze lassen sie einen mit abgelaufenem TÜV auch nicht mehr (selbst erlebt - Auto frisch TÜV, aber der ATU hat vergessen, die Plakette draufzukleben… grrr…)

ciao,
erik

Hallo Marco,

versicherungstechnische Probleme wurden angesprochen. Aus dem Grund sollte er sich gut übelregen mit dem Auto weiterzufahren.
Ansonsten ist das ganze aber ziemlich unproblematisch.
1 Monat Verzug kostet nix
2-4 Monate kosten um die 20€
5-8 Monate um die 40€
Erst bei mehr als 8 Monaten Überschreitung gibt es 1 Punkt.

Weiter sieht der Bußgeldkatalog nichts vor. Natürlich muss er damit rechnen daß das Auto von den Grünen sofort aus dem Verkehr gezogen wird wenn er mit 1 Jahr überzogenen TÜV auffällt.
Teuer ist das aber nicht.

Max

Danke @all
Hallo,

mein Kumpel hat am 3.1. 2001 seinen TÜV/ASU machen lassen.
Noch einmal möchte er es nicht versuchen. Wenn erlischt die
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bzw. ab wann darf er
definitiv das Auto nicht mehr im Strassenverkehr in D bewegen
?

mmh, ich dachte, dassman sich mit abgelaufwner TÜV-Plakette #ne Menge Ärger mit den grünen Männchen einhandelt. Dies scheint allerdings nicht so zu sein. Die Versicherungsproblematik ist natürlich ein ganz anderes, wichtiges Thema.
Jedenfalls will der Typ kein Geld mehr ins Auto stecken, welches anschliessend wohl ausgeschlachtet wird.

Tschuess Marco.