Hallo zusammen
Ich hatte den Beitrag schon in der Rubrik Verkehrsrecht eingesetzt , dort wurde er gelöscht , kann ich zwar nicht nachvollziehen , obwohl ich nur Rat gesucht hatte , aber egal… vielleicht weis es ja hier jemand .
Nun es geht um einen Kleintransporter der in einer Insolventen Firma stand ( Ford Transit ) .
Diese Firma wurde aufgekauft und der neue Eigner will zunächst versuchen mit dem alten Auto weiter zu machen , bis er eine komplette übersicht aller Ausgaben und Investitionen hat oder zumindest zum renovieren nehmen , damit er Schrott , alte Verkaufsregale usw wegfahren kann .
Der Wagen hätte im Mai 09 zum Tüv gemusst
wie bekommt er den Wagen zum Tüv ?
kann er den Weg mit der über 1,5 Jahre abgelaufenen Tüv Plakette fahren ?
muss er den Wagen aufladen und per Auto-Transporter zum Tüv transportieren ?
oder muss er ihn Abmelden und ein 5 Tages Kennzeichen besorgen ?
Hallo Toni,
am Besten beim Tüv vorher anrufen und Termin abmachen. Wenn das Auto angemeldet und versichert ist, kann man auf den direkten Weg auch mit abgelaufener Plakette dort hin fahren. Und mit den Termin kann man auch bei Polizeikontrolle beweisen, dass man zu Tüv will. Das Auto sollte aber schon verkehrssicher sein.
Hallo Toni,
am Besten beim Tüv vorher anrufen und Termin abmachen. Wenn
das Auto angemeldet und versichert ist, kann man auf den
direkten Weg auch mit abgelaufener Plakette dort hin fahren.
Und mit den Termin kann man auch bei Polizeikontrolle
beweisen, dass man zu Tüv will. Das Auto sollte aber schon
verkehrssicher sein.
Hallo !
Das sehe ich auch so.
Allerdings schützt der TÜV-Termin m.E. nicht vor einem Ordnungswidrigkeitsverfahren(hier sogar Bußgeldverfahren,weil mehr als 8 Monate(einschl. Punkten in Flensburg),wenn man von Polizei o.ä. angehalten wird.
Übrigens,der neue Besitzer des Fahrzeugs wird an der „neuen“ TÜV-Plakette nicht lange Freude haben,denn sie wird „zurück datiert“ auf den ursprünglichen Termin 5/09.
Die neue Plakette wird dann lauten : 5/11 !
Das ist zwar richtig, aber man könnte HU und AU gleich noch einmal durchlaufen, um so die zwei Jahre zu bekommen. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick kommt einem der TÜV bei den Kosten etwas entgegen.
Ich habe mal einen ähnlichen Fall erlebt, wo dann für die zweite Untersuchung nur der Preis für eine Nachuntersuchung berechnet wurde. Fand ich fair.
Allerdings schützt der TÜV-Termin m.E. nicht vor einem
Ordnungswidrigkeitsverfahren(hier sogar Bußgeldverfahren,weil
mehr als 8 Monate(einschl. Punkten in Flensburg),wenn man von
Polizei o.ä. angehalten wird.
Aufgrund des Halterwechsel nicht unbedingt, solange man einen Termin beim TÜV (oder wo auch immer) hat und auf direktem Weg dort hin fährt.
Übrigens,der neue Besitzer des Fahrzeugs wird an der „neuen“
TÜV-Plakette nicht lange Freude haben,denn sie wird „zurück
datiert“ auf den ursprünglichen Termin 5/09.
Die neue Plakette wird dann lauten : 5/11 !
Das heißt, wenn man um volle 24 Monate überzieht, bekommt man 0 Monate?
Generell wird zurück datiert, da hast Du Recht. Aber das Thema hatten wir hier erst, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meist wird wohl nur ca. ein Jahr lang zurück datiert. Wird länger überzogen, bekommt man die vollen 2 Jahre. So wird es übrigens auch bei einem außerbetrieb gesetzten Fahrzeug gemacht.
Schon aufgrund der Unterschiede im gar nicht so einheitlichem Deutschland würde ich vorab bei der Prüforganisation anrufen und den Fall schildern.
Übrigens,der neue Besitzer des Fahrzeugs wird an der „neuen“
TÜV-Plakette nicht lange Freude haben,denn sie wird „zurück
datiert“ auf den ursprünglichen Termin 5/09.
Die neue Plakette wird dann lauten : 5/11 !
MfG
duck313
Hi
Das stimmt aber nicht , das weiss ich aus eigener Erfahrung .
Ich habe ein „Sommerspielzeug“ mit Saisonkennzeichen 4 - 10 .
Erstzulassung ist der 22.12 .
also müsste das Auto innerhalb der Wintermonate zum Tüv , wo es Saisonbedingt abgemeldet ist.
Ich habe das einmal mit dem Tüv verhaktstückt , das ich jedesmal das Auto aus der Garage ziehen und auf einen Anhänger verladen muss , weil der Wagen zum Tüv zeitpunkt nicht zugelassen ist und dann hat man die Plakette auf April geklebt , also den ersten Monat , wenn der Wagen wieder auf der Strasse ist.
so ganz am Rande , das Thema hat sich erledigt , die Bekannten von mir haben den Wagen gar nicht mehr aus der Halle bekommen , Bremsen Getriebe , Motor irgendwas sitzt völlig fest , kein Rad bewegt sich mehr .
der Wagen wird keine Ahnung wie aus der Halle gezerrt und wird vom Schrotty abgeholt .
Das ist zwar richtig, aber man könnte HU und AU gleich noch
einmal durchlaufen, um so die zwei Jahre zu bekommen. Mit ein
wenig Verhandlungsgeschick kommt einem der TÜV bei den Kosten
etwas entgegen.
Ich habe mal einen ähnlichen Fall erlebt, wo dann für die
zweite Untersuchung nur der Preis für eine Nachuntersuchung
berechnet wurde. Fand ich fair.
Hallo!
Ich hingegen finde das keineswegs „fair“, sondern eine weitere Masche der Geldmacherei.
Ich fahre zum TÜV / KÜS / GTÜ / Dekra, wo geprüft wird, ob das Fahrzeug zum aktuellen Zeitpunkt und für die nächsten 2 Jahre voraussichtlich verkehrssicher ist.
Was zuvor passiert ist, geht diese Leute m.E. absolut nichts an.
By the way: was mache ich denn mit meiner Vespa, deren HU in 7/1995 fällig gewesen wäre?
Das Ding steht hier, um die Versicherung immer mal wieder mit den Autos tauschen zu können (Motorräder starten immer wieder bei 100%). Würde ich den Roller wieder fahren wollen, müsste ich nun 8 x die HU bezahlen?
Ich hingegen finde das keineswegs „fair“, sondern eine weitere
Masche der Geldmacherei.
Das bleibt dir unbenommen.
Die Alternative im von mir genannten Fall wäre gewesen, das Auto nach sieben Monaten nochmals vorzuführen mit erneuter Durchführung von AU und HU.
So wurden lediglich, ich glaube, 11,70 Euro fällig und man hatte zwei Jahre Ruhe.
Ich fahre zum TÜV / KÜS / GTÜ / Dekra, wo geprüft wird, ob das
Fahrzeug zum aktuellen Zeitpunkt und für die nächsten 2 Jahre
voraussichtlich verkehrssicher ist.
Was zuvor passiert ist, geht diese Leute m.E. absolut nichts
an.
Sie müssen zurück datieren, wenn der Termin überschritten wurde.
Das ist gesetzlich so festgelegt.
By the way: was mache ich denn mit meiner Vespa, deren HU in
7/1995 fällig gewesen wäre?
Das Ding steht hier, um die Versicherung immer mal wieder mit
den Autos tauschen zu können (Motorräder starten immer wieder
bei 100%). Würde ich den Roller wieder fahren wollen, müsste
ich nun 8 x die HU bezahlen?
Keine Ahnung, wie in solchen Fällen verfahren wird.
Ich hingegen finde das keineswegs „fair“, sondern eine weitere
Masche der Geldmacherei.
Das bleibt dir unbenommen.
Die Alternative im von mir genannten Fall wäre gewesen, das
Auto nach sieben Monaten nochmals vorzuführen mit erneuter
Durchführung von AU und HU.
So wurden lediglich, ich glaube, 11,70 Euro fällig und man
hatte zwei Jahre Ruhe.
Ich fahre zum TÜV / KÜS / GTÜ / Dekra, wo geprüft wird, ob das
Fahrzeug zum aktuellen Zeitpunkt und für die nächsten 2 Jahre
voraussichtlich verkehrssicher ist.
Was zuvor passiert ist, geht diese Leute m.E. absolut nichts
an.
Sie müssen zurück datieren, wenn der Termin überschritten
wurde.
Das ist gesetzlich so festgelegt.
Das genau ist ja das Problem.
Hier wurde mal wieder Lobbypolitik gemacht. Diese gesetzliche Regelung greift erst seit wenigen Jahren.
Vernünftig ist es, ab Prüfungstermin 2 Jahre zu „kleben“, egal was vorher war. Dafür bezahlt man ja schliesslich. Oder wird die Prüfung anteilig günstiger, wenn sie für weniger als 2 Jahre erfolgt…?
By the way: was mache ich denn mit meiner Vespa, deren HU in
7/1995 fällig gewesen wäre?
Das Ding steht hier, um die Versicherung immer mal wieder mit
den Autos tauschen zu können (Motorräder starten immer wieder
bei 100%). Würde ich den Roller wieder fahren wollen, müsste
ich nun 8 x die HU bezahlen?
Keine Ahnung, wie in solchen Fällen verfahren wird.
Steht doch da: mir ist es egal, ob du das für inakzeptabel hältst.
Vor allem deshalb, weil du ohnehin jede Bestimmung, die dir nicht in den Kram passt, als Lobbypolitik brandmarkst, auch wenn es sich um etwas Sinnvolles handelt.
Da auf dieser Basis keine Diskussion möglich ist, ist es mir halt egal, was du für akzeptabel hältst oder nicht.
bei abgemeldeten Fahrzeugen gibts volle zwei Jahre
bei angemeldeten Fahrzeugen, hier in Bayern:
Wenn mehr als die halbe Laufzeit der Plakette abgelaufen ist, wird nicht zurück datiert
Wenn weniger als die halbe Laufzeit abgelaufen ist, wird zurück datiert
Diese Neuerung ist ein paar Monate alt