Hallo,
wenn man im Juli bereits eine Haupt- u. Abgasuntersuchung des Kfz hätte machen müssen, dies aber erst im September macht, mit welcher Strafe muss man dann rechnen??
Ciao,
Lisa
Hallo,
wenn man im Juli bereits eine Haupt- u. Abgasuntersuchung des Kfz hätte machen müssen, dies aber erst im September macht, mit welcher Strafe muss man dann rechnen??
Ciao,
Lisa
Hallo Lisa,
solange man nicht erwischt wird, gibt es auch keine Strafe. Also wenn man zwei Monate zu spät beim TÜV antanzt, ist dem das egal. Der wird da niemanden anschwärzen.
Kommt es zu einer Kontrolle, wären 15 (bei 1 bis zu 2 Monaten) und 25 EUR (bei 2 bis 4 Monaten Verzug) fällig. Wenn man nur 1 Monat verspätet ist, wird i. d. R. nur verwarnt und kein Geld kassiert.
Bei 4 bis 8 Monaten werden es dann schon 40 EUR zzgl. 1 Punkt und bei über 8 Monaten sind es 75 EUR mit 2 Punkten.
Kann man (frau auch) übrigens alles nachgooglen.
Gruß, Marius
Hallo,
mit welcher Strafe muss man dann rechnen??
mit gar keiner, denn das ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit, die ggf. mit einem Bußgeld geahndet wird.
Ein großer Unterschied.
Zur Höhe des Bußgeldes wurde ja schon korrekt geantwortet.
Gruß
S.J.
Hallo !
Die neue HU-Plakette wird aber rückdatiert !
Man bekäme 7/2013 aufgeklebt statt 9/2013 .
Und der TÜV oder sonstiger Prüfdienst erhebt natürlich keine Ordnunggelder für Fristüberschreitung. Aber die Plakette muss er nach dem alten Termin vergeben.
MfG
duck313
Hallo Lisa,
stelle dir vor, „man“ hätte das Kfz jetzt ins europäische Ausland verbracht. Wegen Urlaub, oder das Auto hatte dort einen Schaden und eine längere Reparatur nötig. Jetzt wird es abgeholt und hat dummerweise den TÜV überzogen.
Dafür hat der Gesetzgeber eine Lösung vorgesehen. Das Kfz muss direkt nach Grenzübertritt dem nächstgelegenem TÜV vorgeführt werden. Dann ist es legal, und der Termin wird auch nicht rückdatiert.
Hilft das?
Gruß, R
wenn man im Juli bereits eine Haupt- u. Abgasuntersuchung des
Kfz hätte machen müssen,
Also ich glaube nicht,daß das so stimmt.Quelle?
Im Saarland wird übrigens nicht zurückdatiert.
Grüße
Hallo !
Angeblich in Hessen auch nicht mehr.
Ist in meinen Augen komisch,denn seit wann wäre das eine Ländersache.
Die HU ist doch nach dem Bundesrecht aus der StVZO durchzuführen.
Wie kann es da in den Ländern Unterschiede geben ?
Beim Prüfkatalog,was untersucht wird,gibt es doch hoffentlich nicht auch Unterschiede ?
Das man die sog. „Fälligkeitsdatierung“ einführte und nach dem ursprünglichen Termin die neue 2-Jahres-Frist berechnete finde ich schon OK.
Denn nicht jeder Fristüberzieher wurde abgemahnt und mit Verwarnungsgeld,Bußgeld und Punkt(en) bedacht.
Die Masse wurde bestimmt nicht „erwischt“. Und die bekamen den „Denkzettel“ der kürzeren Plakettengültgkeit.
Ich sehe nicht ein,warum manche für einmal Prüfgebühr statt 2 Jahre,nun 3 Jahre oder mehr herumfahren und im besten Fall passiert nichts.
Ist die neue Plakette nun aber nur noch 1 Jahr gültig,dann werden es sich diese Zeitgenossen hoffentlich merken.
Leider gabs bei mehr als 24 Monaten Überziehung keine Sanktion des TÜV mehr. Wurde man nicht angehalten oder aufgeschreiben und mit Bußgeld belegt,dann hatte man Geld gespart.
MfG
duck313
Das ist tatsächlich Ländersache.Sonst wärs ja verfassungswidrig.
Ursprünglich sollte im Überziehungsfall das Straßenverkehrsamt die Plakette zuteilen-mit entsprechendem Verwarnung/Bußgeld.Das Einspannen der ÜOs als Hilfspolizei wurde aber verhindert.
Grüße
Hallo duck,
Die neue HU-Plakette wird aber rückdatiert !
Nicht mehr überall!
Siehe z.B.:
http://www.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?rid=HMWVL_15…
Grüße,
Tinchen