Tupperware und ebay

Hallo mal so ne überlegung,

dass Tupperware bei ebay von TW Beraterinnen nicht verkauft werden darf ist klar, aber ist es möglich die Sachen bei ebay zu kaufen und anschließend weiter zu Verkaufen?
Wiederspricht es nicht der AGB von Tupperware?

Wie sieht Ihr das.

Hallo,

Wiederspricht es nicht der AGB von Tupperware?

AGBs die den Wiederverkauf einer Sache verbieten? Ich denke nicht, dass das möglich ist.

Oder meinst du etwas anderes? Ich bin mit den AGBs von Tupperware nicht wirklich (lies: gar nicht) vertraut.

Gruß

Anwar

gebraucht ja, neu nein

Hallo mal so ne überlegung,

Hallo.

dass Tupperware bei ebay von TW Beraterinnen nicht verkauft
werden darf ist klar,
aber ist es möglich die Sachen bei ebay
zu kaufen und anschließend weiter zu Verkaufen?
Wiederspricht es nicht der AGB von Tupperware?

AGB müssen wirksam vereinbart sein, also zwischen den beiden Parteien. Der Käufer von TW bei ebay, kann also nur gebrauchte Ware von privat erstehen. Denn der Verkauf von neuer TW über Vertriebspartnerinnen bei ebay hat das Unternehmen nicht gestattet.
Daher sind die AGB von TW für den Vertrag des Käufers mit dem Verkäufer bei ebay, also privat an privat, bedeutungslos.
Somit kauft der Käufer die TW bei ebay wie es ihm beliebt an; zu seinem Eigenbedarf.

Wie sieht Ihr das.

Ist es jetzt nicht für seinen Eigenbedarf, sondern um weiter zu verkaufen, also letztlich Handel zu treiben, mit Gewinnerzielungsabsicht, so kann er das mit der Ware tun, wenn er sie rechtmäßig erworben hat. Die AGB von TW sind mit ihm nicht vereinbart, da er überjaupt keine Vereinbarung mit TW hat, sondern nur deren gebrauchte Ware. Er wird damit ein Gebrauchtwarenhändler.

Anderes Beispiel: Gebrauchtwagenhändler
Nehmen wir an, der hat sich spezialisiert auf Opel. Ist der an die AGB für den Vertrieb von Opel-Fahrzeugen gebunden, die für die Vertriebspartner von Opel gelten?

MfG

Hallo,

das mit dem „von privat nur gebraucht“ würde ich etwas relativieren wollen. Wenn ich das Geschenk von Tante Erna originalverpackt veräußere, kann mich der Hersteller daran auch nicht hindern (höchstens auf einer bestimmten Plattform, mit der er eine Vereinbarung hat, dass diese den Handel damit nicht zulässt).

Gruß vom Wiz

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Ein * von mir Wiz.

das mit dem „von privat nur gebraucht“ würde ich etwas
relativieren wollen.

Kann man. Aber diese originalverpackten TW sind dann immer noch Privatverkäufe und nicht die Regel.
Würde ein ebay-Mitglied immer einen Haufen „noch OVP TW umständehalber“ verkaufen, weil es sie geschenkt bekommen hat, interessiert sich TW dafür, ob das nicht doch ein Vertriebsmitarbeiter ist, welcher über ebay Umsatz machen kann. Das wäre zu auffällig.
Aber auch hier bleibe es so, dass die AGB von TW außen vor bleiben.
MfG

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