offenbar hat die Türkei vor, von Deutschland die Auslieferung möglicher Putschisten zu fordern: Nach dem Putschversuch in der Türkei fordert die Regierung in Ankara auch von Deutschland die Auslieferung von türkischen Gülen-Anhängern. Das sagte Aussenminister Mevlüt Cavusoglu am Donnerstag dem Fernsehsender CNN Türk nach dessen Angaben. Cavusoglu sprach in dem Zusammenhang von «manchen Richtern und Staatsanwälten», die der Gülen-Bewegung angehörten und sich derzeit in Deutschland aufhielten. «Auch ihre Auslieferung ist notwendig.»
Afaik gibt es zwischen Deutschland und der Türkei kein Auslieferungsabkommen (lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren). Aber selbst wenn, kann ich mir kaum vorstellen, dass Deutschland einem solchen Ansuchen stattgeben wird, solange der türkische Rechtsstaat mehr als fragwürdig ist. Zumindest entnehme ich das dem Wikipedia-Artikel zum Thema ‚Auslieferung‘.
Weiß jemand, ob es ein Abkommen gibt? Und falls ja, wie sehen die Chance dafür aus?
die Frage, ob es ein solches Abkommen gibt (das mir jetzt nicht bekannt ist), ist ja zweitrangig. Erwartet den Angeklagten kein fairer Prozess oder die Todesstrafe, so wird auch bei einem bestehenden Abkommen nicht ausgeliefert. Andersherum kann eine Auslieferung auch ohne Abkommen auf Einzelfallbasis erfolgen.
hat nicht vor Kurzem so ein Mitglied des Regimes sinngemäß gesagt, dass jeder Staat, der die Gülen-Bewegung unterstützt, sich mit der Türkei im Kriegszustand befände?
Muss Deutschland jetzt Angst haben?
Wie sagt man eigentlich zu einer Bananenrepublik korrekterweise, wenn sich diese im Nahen Osten befindet? Olivenstaat?
Mir tut es Leid für die rechtschaffenen, anständigen, demokratischen Türken in der Türkei.
Die anderen merken wirklich nicht, was da gerade passiert?
Und am Wochenende wird munter für den verurteilten Straftäter und vermeintlichen Urkundenfälsche demonstriert - in KÖLN, nicht in Ankara - unfassbar.
es gibt keines, weswegen das IRG greifen würde. Eine Auslieferung wäre selbst bei einer erdrückenden Beweislast für Beteiligung an einer Straftat (Hochverrat) so gut wie ausgeschlossen. Dies gilt für die angeblichen Putschisten.
Es ist aber eben nicht so, dass prinzipiell nicht die TÜR ausgeliefert wird. Nur eher selten.
Die Auslieferung von Gülen aus den USA wird ja auch schon lange gefordert. Antwort: Gib mir hinreichende Beweise für eine Straftat, die eine Auslieferung begründen. (Sinngemäß)
Ich gehe mal davon aus, dass vor einer Auslieferung in Deutschland geprüft wird, ob diese denn auch rechtens ist. Die Türkei müsste dann in jedem Einzelfall nachweisen, dass „hinreichender Tatverdacht“ (Hoffe das stimmt so in etwa) vorliegt. Und ich hoffe, dass „Bei uns ist das aber verboten“ alleine kein hinreichender Tatverdacht ist, sondern die Tat auch nach deutscher Rechtsauffassung strafbar wäre.
Was ist denn da ‚bei uns‘ (in der Türkei) verboten?
Hat denn irgendeiner der Verhafteten eine Tat begangen, die nach türkischem Gesetz unter Strafe steht? Das wäre mir vollkommen neu.
Abgesehen davon ist doch gar nicht erwiesen, dass die Gülen-Bewegung was mit dem Putschversuch zu tun hat. Meines Wissen scheint das eher unwahrscheinlich zu sein.
Es herrscht Ausnahmezustand. Und alle zigtausende Verhaftungen, auch ohne konkreten Verdacht, sind innerhalb der Türkei rechtmäßig. Dafür braucht es kein Gesetz.
Eine Auslieferung halte ich dennoch für ausgeschlossen. Ohne Abkommen. Ohne konkrete Verdachtsgründe.
Das wird sich die türkische Regierung auch ausrechnen können. Was also soll damit erreicht werden? Die vorprogrammierte Empörung Erdogans und seiner Handpuppen kann ja nur dazu führen, dass die deutsch-türkische Beziehung eine änhliche Talfahrt hinlegt wie die Lira…
Kasperletheater fürs Stimmvieh, um den dicken Max bzw. Recip zu markieren.
Sie befinden sich bereits spätestens seit der Armenienresolution längst im freien Fall. IMHO aber bereits seitdem der türk. Präsident in D als allzu heftiger Tierfreund beschrieben wurde und die Kanzlerin auf den Rechtsweg verwies. Der Typ ist Narzisst und egoman. Der kann das gar nicht richtig einordnen.
Was ich meinte ist, dass nicht ein anderer Staat sagen kann, weil dies bei uns verboten ist, musst du (BRD) ausliefern. Hier insbesondere die Türkei.
Leider scheint es im Moment aber für solche Fragen unerheblich zu sein, ob eine Straftat vorliegt. (Siehe auch weiter unten im Thread). Und genau. Es ist eben nicht beweisen. Und daher glaube ich, dass keiner ausgeliefert werden wird, solange es keine Beweise gibt die in Deutschland auch anerkannt werden und der Tatvorwurf auch eine Auslieferung rechtfertigt. Wer hier eine Karikatur macht könnte in einem anderen Land der „Majestätsbeleidigung“ angeklagt werden. Das würde in der BRD sicher (hoffentlich) nicht für eine Auslieferung reichen.
Ok ok, ich sehe es schon, ich habe geschrieben: ‚einer der Verhafteten‘.
Ich glaube, ich meinte aber mehr diejenigen, die hier verhaftet werden sollen.
Ohne die Baumstruktur ist hier alles so unübersichtlich.