Türzarge beschädigt - mus komplette Tür getauscht werden?

Hallo!

Jemand ist letztens in einem 2 Familienhaus die Treppe runtergefallen und so unglücklich gestürzt, dass er in der unteren Wohnung wortwörtlich mit der Tür ins Haus gefallen ist. Die unabgeschlossene Tür sprang auf, die Zarge ist beschädigt (Bild anbei).

Muss in so einem Fall die Zarge samt Tür getauscht werden? Die Tür selbst ist nicht beschädigt.

Klar sollte man generell über den Einbruchschutz und eine vernünftige Wohnungseingangstür nachdenken.

Hier geht es aber darum, ob der Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für eine viel sichere (und natürlich auch teurere) Tür aufgedrückt werden können, oder ob es auch der Austausch der Zarge täte.

Ursprungszustand wieder herstellen, keine Frage. Aber deutliche Aufwertung durch den Schaden zu Lasten des Verursachers?

Vielen Dank und viele Grüße

Whitby

Hallo1

warum machst Du oder der Verursacher sich Gedanken wie die Haftpflicht abrechnen wird ?
Klar zahlt die nicht die vollen Kosten für eine hochwertige Tür mit Mehrfachverriegelung.

Ja, man kann das reparieren, reine Tischlerarbeit plus Malerarbeit.
und Tür = Türblatt ist doch offenbar OK, also ginge es um die Türzarge.
Die kann getauscht werden, wenn der Schaden dadurch schnell und kostengünstig behoben werden kann.
Ausbesserung durch Tischler, Schließblech ausbauen, Holz ausfräsen und neues Füllholz einsetzen, Blech wieder rein, dann Malerarbeit.

Vermutlich wäre Aus-und Einbau einer neuen Zarge günstiger, schneller wohl in jedem Fall.

MfG
duck313

Es wurde aber eben ein Kostenvoranschlag vorgelegt über knapp 1.200,- €, der vorsieht eine komplette Wohnungseingangstür einzubauen.

Ich bin Laie, ich weiß nicht ob ein Komplettaustausch nötig ist, daher die Frage.

Wenn das jetzt eingebaut wird und die Versicherung nicht zahlt, besteht halt die Befürchtung, die Zusatzkosten tragen zu sollen.

Das musst du halt vorher klären. Also Zusage der Versicherung abwarten und erst dann Auftrag auslösen.

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Der Vermieter hat den Auftrag aber jetzt schon erteilt, den Verursacher erst im nachhinein davon in Kenntnis gesetzt.

Es war abgesprochen, den Kostenvoranschlag bei der Versicherung einzureichen.

Ich hab’s doch versucht zu erläutern. Aus meiner Sicht und deiner Schilderung und Foto nicht.
Außer die Tür hat so eine spezielle Zarge (Maß) dass man keine Ersatzzarge auf dem Markt findet um das unbeschädigte Türblatt einfach umzuhängen.

Wenn die Haftpflicht nicht alles zahlt, dann ist das so. Dann bleibt der Vermieter/Wohnungseigentümer auf dem Geld sitzen. Es ist doch nicht so dass der versicherte Verursacher das extra nachzahlen müsste was die VS nicht übernimmt.
Die VS würde entsprechende Forderung für den Versicherten abwehren, notfalls auch vor Gericht !

1200 € für Ausbau, Einbau einer komplett neuen Türanlage erscheint mir erst einmal nicht überteuert.

Der Vermieter muss handeln und zwar schnell, das verlangt seine Verantwortung für seinen Mieter. Oder soll der mit kaum gesicherter Tür leben bis sich mal die Versicherung bequemt ?
Komisch, deine Fragen und die dahinter stehenden Sorgen klingen nicht nach Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung.

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Die Sorge ist eher, dass der Vermieter zu Lasten des Verursachers was einbauen lässt und bezahlt haben will was vorher nicht vorhanden war.

Wenn die Zarge so aussieht, wenn 95 kg Gewicht dagegen purzeln kann man sich vielleicht vorstellen was da vorhanden ist. Eine normale Innentür.
Laut Kostenvoranschlag soll eine vorhandene schwere WET getauscht werden. Die gibt es aber eben nicht.

Würdest Du als Mieter in dieser Wohnung mit nicht sicher abschliessbarer Eingangstür solange wohnen wollen? Ich nicht. ramses90

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Das wissen wir nicht aber das weiss Deine Versicherung.
Das Problem ist, dass hier schnellstmöglich gehandelt werden muss damit der/die Geschädigte/n wieder in einer sicher abschließbaren Wohnung leben können! Ich würde sogar behaupten, dass im Moment nur darauf Rücksicht zu nehmen ist und dass deswegen die Kosten in dieser Situation auch zweitrangig sein dürften. ramses90

Der Schaden ist vom 1. Weihnachtstag. Direkt nach Weihnachten wurde der Schaden gemeldet.
Der untere Mieter hat die Tür provisorisch richten können und hat die Ruhe weg. Mehrmals hat der Verursacher den Vermieter drauf hingewiesen einen Kostenvoranschlag für die Versicherung zu brauchen, immer ohne Erfolg.
Jetzt kam er mit falschen inhaltlichen Angaben und Auftragserteilung.

wenn ich mir diese Pressspantür so ansehe, hätte ich auch vorher nicht darin wohnen wollen. Ich kann da keinen Unterschied erkennen. Nur weil mal jemand dagegenwummst, darf so eine Tür nicht aus den Angeln springen.

Aber die Fragerin hatte Angst vor den Kosten und da gibt es nur eine Lösung: Warten! Man muss das halt gegeneinander abwägen.

Eine Versicherung wird sich maximal verpflichtet sehen, für die Herstellung des ursprünglichen Zustands zu zahlen, so die Vermutung. Der ursprüngliche Zustand war eine Eingangstür, die mit einem leichten Tritt aufzubrechen ist, ein stümperhafter Einbruchsschutz.

Wenn man die Tür sicherer machen will, wäre es am einfachsten einen Bandstahl über die ausgebrochene Stelle zu schrauben. Man kann natürlich auch eine neue Zarge mit der selben miesen Qualität einbauen.

Hallo,
diese Metallteil im Bild nennt sich Schliessblech.
Diese gibt es in laenger, reicht unten und oben in das noch gute Holz, koennte man draufschrauben, kurzfristig, und abschliessen. Vermutlich gehts nicht ganz so einfach, neues Schliessblech in das Holz einlassen und dann festschrauben.
Naechste Steigerung waere ein Schliessblech, dass nicht am Holz sondern dahinter im Mauerwerk befestigt wird, Sicherheitsschliessblech.
Hoffentlich habt ihr eine Versicherung, die die Moeglichkeiten nicht kennt, und mehr zahlt.
Gruss Helmut

Das verstehe ich schon, aber Forderung und Berechtigung sind zweierlei. Und wenn Du eine Haftpflicht hast, dann würde die sich kümmern, zahlen oder die Zahlung teilweise zurückweisen.
Du zahlst dann nichts dazu !
Woher kommt bloß diese Sorge ? Wenn Vermieter klagt dann vertritt dich die Haftpflicht vor Gericht und bezahlt auch deinen Anwalt.
Viele wissen das gar nicht, in der Haftpflicht ist auch eine Rechtsschutz inklusive für den jeweiligen Schadenfall im Streit.
Hauptsache Du hast deiner VS den Schaden (die Tatsache aus dem Unfall, nicht die Rechnung jetzt) gemeldet.

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Danke, das war mir eben nicht bewusst dass man NICHT zuzahlen muss.

Ist der erste Versicherungsschaden und er wurde unmittelbar nach dem Schaden gemeldet.

Es war sogar so, dass der untere Mieter sagte, er lässt es von einem Bekannten richten.
Daraufhin hatte der Verursacher Bedenken und hat in Eigeninitiative den Vermieter angesprochen ob ihm das überhaupt recht sei.
Dieser verneinte dann auch und es gab die Absprache, dass Firma X das beheben soll und auch im Vorfeld für die Versicherung einen Kostenvoranschlag macht.

Lustig. Ich habe dem Vermieter ja heute mitgeteilt, dass ich bei dem Kostenvoranschlag Bedenken habe, dass die Versicherung das so übernimmt und das es ja nicht den Tatsachen entspricht.
Erst wollte er mir erzählen, dass das nicht anders geht, weil diese Türen inzwischen Vorschrift seien.
Als ich ihm dann aber entgegnet habe, dass es der Versicherung aber nicht egal sein wird und nur das bezahlen wird was kaputt ist, ruderte er zurück, ich soll noch mal nach Reparatur fragen, er möchte nichts zusätzlich investieren.

Als bei mir vor einigen Jahren der Hund einer Bekannten versucht hat ins Badezimmer zu kommen als sie gerade darin am Duschen war, hat er auch meine Landhaustüren (Natur, Klarlackiert) mit Zähnen und Krallen arg beschädigt.
Die Haftpflichtversicherung hat dann aber leider nur einen geringen teil des neuen Türblattes bezahlt, da Türen wohl anscheinend als Verschleißteile gelten und von 20 Jahren Lebensdauer ausgegangen wird. (Warum auch immer)
15 Jahre war meine Tür nun schon alt gewesen und dabei noch nahezu neuwertig.
Ich meine das die Versicherung damals gerade mal 1/3 des schadens bezahlt hat.
Wird bei einer Zarge wohl nicht anders sein.
Gruß
Jürgen

Hallo,

um es mal auf den Punkt zu bringen:

Hier ist eine Türzarge beschädigt, nicht das ganze Türelement.

Was die Aussage angeht " dürfen wir heute nicht mehr einbauen" ist es korrekt in Bezug auf das ganze Element, also mit Türblatt. Hier ist eine SK1 und KK3 Tür einzubauen, die schonmal direkt ordentlich mehr kostet.

In diesem Fall ist das Türblatt aber nicht betroffen, sondern nur die Zarge.
Eine neue Türzarge mit Sicherheitsschließblech kostet im Normmaß etwa 150 - 200 € je nach Maß.
Die Arbeit des Austauschs ist für einen Tischler in etwa 4 Stunden mit Anschlussarbeiten erledigt.

Ein paar Nebenkosten, bisschen Material etc. liegt der Aufwand inkl. Zarge bei etwa 500 - 600 .

Dies wird auch die Versicherung wissen. Daher muss man hier einfach sagen, dass der Tischler, der sich das angeschaut hat nur eine neue Tür verkaufen will.

Sicherlich macht es sinn hier eine neue Tür einzubauen, die auch dem aktuellen Standard entspricht. 3 fach Verriegelung, Bandseitensicherung, Klimaklasse 3, Schallschutzklasse 1 mit anständiger ES1 Garnitur.
Diesen Mehrpreis wird die Versicherung jedoch nicht zahlen.
Daher empfehle ich die Reparatur vom Tischler, nur Austausch Zarge, anbieten zu lassen und die Mehrkosten für die Sicherheit in kauf zu nehmen. Durch Vermieter, oder evtl. auch halbe halbe. Einfach schon fürs eigene Gefühl der Sicherheit.

Viel Erfolg

Das kann dir doch völlig egal sein! Du brauchst ja hier auch nicht antworten.

Ich kann mir allerdings sehr wohl einen Grund vorstellen:
Wenn die Haftpflichtversicherung nur den Schaden bezahlt, der an der Zarge entstanden ist und nicht für einen vollständigen und aufgewerteten Eingangsbereich, dann ginge es an mein Geld - und dann darf ich mir da wohl Gedanken drüber machen.

Und: Ob die Haftpflicht überhaupt zahlt oder sich - wie so oft - durch windige Argumente darum drückt, ist ja auch noch nicht raus.