Hallo,
Mir ist da was komisch: Ich habe einen 29 Jahre alten Wohnwagen gekauft. Angemeldet, frischer TÜV und alles soweit schön.
Nun bin ich aber über etwas gestossen das mir beim Kauf nicht auffiel, nämlich dass der erst vor 2 Monaten das erste Mal zugelassen wurde, also Erstzulassung 2015 hat. Auch da hab ich mir erstmal nur Gedanken gemacht was die Versicherung aus dem Datum macht, weil die es unbedingt haben wollten, aber dann fand ich in einem Wohnwagenforum eine ganz andere Geschichte: Da hat jemand nämlich seinen Wohnwagen aufrüsten müssen auf Neustandard (3.Bremsleuchte, seitliche Leuchten, Nebelschlussleuchten u.ä.) um den TÜV für die Zulassung zu bekommen.
Das hat mein Oldie alles nicht, der ist Originalzustand 1986.
Nun frag ich mich natürlich erstens wie der Vorbesitzer das gemacht hat mit TÜV und Zulassung und zweitens, was das für Konsequenzen für mich hat, wenn ich damit in 2 Jahren zu TÜV fahre oder wenn ich einen Unfall haben sollte?
Gilt: Einmal so Zugelassen ist ok oder kann man mir jederzeit den TÜV verwehren weil der Wagen eben nicht 2015er Standard hat?
Eigentlich wollte ich Dienstag zum TÜV wegen 100er Zulassung, aber was wenn die mir den Wagen dann vielleicht aus dem Verkehr ziehen?
Der Wagen ist auch vom Preis her nicht so, dass ich da noch viel Geld reinstecken kann und möchte. Wenn das mit dem TÜV von dem Wagen nicht in Ordnung wäre müsste ich eher den Kauf rückabwickeln und - tja…wäre das dann Betrug gewesen? Der Verkäufer meinte er hätte alles für eine 100er Zulassung - aber ich frag mich schon warum er die dann nicht gleich gemacht hat?
Vielleicht kann mir jemand von euch was dazu sagen. Den Verkäufer kontaktieren wird wenig Sinn machen.
Gruß
M.