TÜV bei altem Fahrzeug mit neuer EZ

Hallo,

Mir ist da was komisch: Ich habe einen 29 Jahre alten Wohnwagen gekauft. Angemeldet, frischer TÜV und alles soweit schön.
Nun bin ich aber über etwas gestossen das mir beim Kauf nicht auffiel, nämlich dass der erst vor 2 Monaten das erste Mal zugelassen wurde, also Erstzulassung 2015 hat. Auch da hab ich mir erstmal nur Gedanken gemacht was die Versicherung aus dem Datum macht, weil die es unbedingt haben wollten, aber dann fand ich in einem Wohnwagenforum eine ganz andere Geschichte: Da hat jemand nämlich seinen Wohnwagen aufrüsten müssen auf Neustandard (3.Bremsleuchte, seitliche Leuchten, Nebelschlussleuchten u.ä.) um den TÜV für die Zulassung zu bekommen.
Das hat mein Oldie alles nicht, der ist Originalzustand 1986.
Nun frag ich mich natürlich erstens wie der Vorbesitzer das gemacht hat mit TÜV und Zulassung und zweitens, was das für Konsequenzen für mich hat, wenn ich damit in 2 Jahren zu TÜV fahre oder wenn ich einen Unfall haben sollte?
Gilt: Einmal so Zugelassen ist ok oder kann man mir jederzeit den TÜV verwehren weil der Wagen eben nicht 2015er Standard hat?
Eigentlich wollte ich Dienstag zum TÜV wegen 100er Zulassung, aber was wenn die mir den Wagen dann vielleicht aus dem Verkehr ziehen?
Der Wagen ist auch vom Preis her nicht so, dass ich da noch viel Geld reinstecken kann und möchte. Wenn das mit dem TÜV von dem Wagen nicht in Ordnung wäre müsste ich eher den Kauf rückabwickeln und - tja…wäre das dann Betrug gewesen? Der Verkäufer meinte er hätte alles für eine 100er Zulassung - aber ich frag mich schon warum er die dann nicht gleich gemacht hat?
Vielleicht kann mir jemand von euch was dazu sagen. Den Verkäufer kontaktieren wird wenig Sinn machen.

Gruß
M.

Hi,
Bist Du sicher mit der EZ 4/2015.
Oder sind nur die Papiere neu, weil die alten verloren gegangen sind und neue ausgestellt wurden.

Denkbar wäre auch, dass der WW tatsächlich noch nie zugelassen war, weil er nur auf dem Campingplatz stand.

Da der WW ja im Moment TÜV und Zulassung hat, sollte es wenig Probleme geben.
Aber hier könnte eine Anfrage beim TÜV weiterhelfen. Wenn Du den WW nicht „offiziell“ vorführst, sollte das auch folgenlos bleiben. der TÜV kann dir dann nicht aus dem Verkehr ziehen (das müsste dann das Ordnungsamt oder die Polizei tun…)

Viel Erfolg !
M.

Hallo,

Es gibt auf dem Fahrzeugschein eine extra Spalte für Erstzulassung und da steht nun mal ein Datum 2015.

Wir versuchen gerade eine Info vom TÜV zu bekommen. Mir liegt nämlich nichts daran in 2 Jahren Ärger zu bekommen. Leider kriegt man da am Telefon keinen ran.

Gruß
M.

Hi,

wo ist Dein Problem? TÜV und Zulassung sind da und sauber. Versichert ist die Gurke auch.

Also hat alles seine Richtigkeit.

Immerhin hat der schon ein paar Jahre drauf und fällt unter „Bestandsschutz“ oder als Oldtimer.

Vllt. gibt es ein Problem mit der 100er Zulassung wg. dem Baujahr.

Gruß vom Raben

Hallo,

schau doch mal auf den Prüfbericht, ob die Untersuchung nach §29 (normale HU) oder nach §21 (Vollabnahme) efolgt ist.

Nach meiner Auffassung wäre bei dem Fahrzeug eine Neuzulassung und entsprechend ein §21 erforderlich, und dabei hätten die Umrüstungen zum aktuellen Stand durchgeführt werden müssen.

Sollte nach §29 geprüft worden sein, wäre evtl. das Herstellungsdatum herangezogen worden, und damit wäre die Untersuchung ok. Allerdings fraglich, ob die auch rechtlich gültig ist.

Wecke keine schlafenden Hunde. Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug „wie Herstellungsdatum“ behandelt wurde und vermutlich auch wird.

Probleme sind nicht zu erwarten, und die 100km/h Zulassung ist eine Änderugsabnahme, die sicher problemlos läuft, wenn alle Kriterien (Reifenalter, Stoßdämpfer usw.) eingehalten worden sind.

Grüße
formica