TV-Anschluß in Eigentumswohnung

Hallo,

leider konnte ich beim googlen keine auf meine Frage passende Antwort finden, daher hoffe ich auf Euer Wissen :smile:

Wenn man eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohnt und dort Kabelanschluß hat, ist man dann gezwungen, diesen zu benutzen?
Da es viel günstiger ist, möchte sich der Eigentümer eine Satelittenschüssel auf’s Dach montieren (er wohnt im Dachgeschoß) und den Kabelanschluß abmelden.

Darf er die Schüssel aufstellen, oder braucht er auf jeden Fall die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?
Wie sähe es aus, wenn er sich das Teil auf seinen Balkon stellen würde?

Vielen Dank schonmal,
viele Grüße
Martina

Moin,

Wenn man eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus
bewohnt und dort Kabelanschluß hat, ist man dann gezwungen,
diesen zu benutzen?

Das kommt auf den Vertrag mit dem Kabelbetreiber an und darauf, ob entweder in der Teilungserklärung oder einem Versammlungsprotokoll die gemeinschaftliche Teilnahme am Kabelnetz beschlossen wurde. Daran ist man gebunden.

Darf er die Schüssel aufstellen, oder braucht er auf jeden
Fall die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?
Wie sähe es aus, wenn er sich das Teil auf seinen Balkon
stellen würde?

Alles, was zu Veränderung an der Aussenansicht des Hauses führt, muss von der Gemeinschaft genehmigt werden.

Gruß
Stefan

Hallo,

leider konnte ich beim googlen keine auf meine Frage passende
Antwort finden, daher hoffe ich auf Euer Wissen :smile:

Wenn man eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus
bewohnt und dort Kabelanschluß hat, ist man dann gezwungen,
diesen zu benutzen?

Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Die Eigentümergemeinschaft betreibt das TV-Netz im Haus selber. Die Kosten dafür tragen alle Eigentümer und du kannst die Kosten genausowenig kündigen, wie man den Aufzug kündigen kann, wenn man ihn nicht benutzt.

b) Die Gemeinschaft hat einer Kabelgesellschaft erlaubt, im Haus die Verteilung zu betreiben und mit den einzelnen Einheiten Verträge abzuschließen. Dann brauchst du nur der Kabelgesellschaft zu kündigen.

Da es viel günstiger ist,
möchte sich der Eigentümer eine
Satelittenschüssel auf’s Dach montieren (er wohnt im
Dachgeschoß) und den Kabelanschluß abmelden.

Darf er die Schüssel aufstellen, oder braucht er auf jeden
Fall die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

Da das Dach allen gehört, braucht es die Zustimmung aller, wenn die Schüssel sichtbar ist.

Wenn sie nicht sichtbar ist, benötigt es einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.

Wenn die Schüssel an einen Schornstein montiert werden soll, braucht es die Genehmigung des Schornsteinfegers.

Wie sähe es aus, wenn er sich das Teil auf seinen Balkon
stellen würde?

Hängt davon ab, ob sie von unten sichtbar ist.
Ist dies der Fall und in deiner Wohnung lebt kein Ausländer (" dessen Recht auf Informationsfreiheit geht hier dem Eigentumsrecht vor")ist dies nicht so ohne weiteres möglich.

Zur Montage ist es sicherlich nicht ohne Genehmigung gestattet, die Fassade anzubohren.
Gruß n.