Hallo.
Wäre es eigentlich rechtens, einen (deutschen) Mieter zum Abschluss eines teuren Kabelvertrages zu verpflichten und ihm die Anbringung einer Parabolantenne (Schüssel) grundsätzlich zu verbieten?
Auch dann, wenn durch diese Antenne weder die Optik noch die Substanz des Gebäudes geschädigt würden?
Gruß, Nemo.
Hi,
der Vermieter ist dazu verpflichtet EINE Form des Fernsehempfanges zu ermöglichen. Dies ist mit dem Kabelanschluss erledigt.
MFG
der Vermieter ist dazu verpflichtet EINE Form des
Fernsehempfanges zu ermöglichen. Dies ist mit dem
Kabelanschluss erledigt.
Danke.
Aber, wäre dabei nicht zu bedenken, dass einmal die laufenden Kosten für den Kabelanschluss schon innerhalb eines Jahres die festen Kosten für eine Parabolantenne überschreiten?
Zum anderen der Wechsel des Kabelanbieters nicht möglich ist, wodurch eine Wettbewerbsverzerrung einträte?
Gruß, Nemo.
Nein, wäre nicht zu bedenken.
vnA